Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde erstmals am 03.02.2015 mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten für tauglich befunden. 2. Am 03.12.2022 übermittelte der BF per E-Mail ein vollständig ausgefülltes aber nicht unterschriebenes Formular einer Zivildiensterklärung. Ergänzend teilte er mit, dass die Zivildiensterklärung für den Fall gelte, dass er nach der Reevaluation seiner Tauglichke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Oberösterreich vom 14.08.2019 für „Tauglich“ befunden. Am 10.06.2021 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes am 06.09.2021 zugestellt. 2. Mit Schreiben vom 12.07.2021 brachte der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG beim Militärkommando Oberösterreich und wies in einem Begleitschreiben da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 16.10.2019 für tauglich befunden. Am 29.07.2020 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes am 11.01.2021 zugestellt. Mit Schreiben vom 22.08.2020 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Weiters erklärte der Beschwerdeführer, er müsse den Einber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Tirol vom 19.09.2017 für „Tauglich“ befunden. Am 17.02.2020 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes am 06.07.2020 zugestellt. Mit Schreiben vom 18.02.2020 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Die belangte Behörde erließ in weitere Folge den nunmehr bekämpften Bescheid, dessen S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 25.11.2019 wurde festgestellt, dass die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 11.11.2019 die Zivildiensterklärung nicht eintreten lassen hat. Begründend angeführt wurde, dass der Beschwerdeführer die Zivildiensterklärung erst nach Zustellung des Einberufungsbefehls eingereicht hat. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer wurde am XXXX für tauglich befun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Tirol vom 27.02.2018 für "Tauglich" befunden. Am 04.12.2018 wurde dem Beschwerdeführer unter GZ. EB GWD A 1969 PiBauKp/PiB, ein Einberufungsbefehl zum Antritt des Grundwehrdienstes zugestellt. Mit Schreiben vom 20.12.2018 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Die belangte Behörde erließ in weitere Folge den nunmehr b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 22.02.2017 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten und auch vom BF eigenhändig unterfertigten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bisheriges Verfahren Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom XXXX wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom römisch 40 wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Am 07.09.2017 wurde dem Beschwerdeführer ein Einberufungsbefehl zugestellt. Der Termin zur Einberufung wurde in der Folge mit Bescheid vom 10.10.2017 abgeändert. Diese ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Bisheriges Verfahren Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom 19.11.2015 wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Unter Punkt 3. des darüber abgefassten Protokolls wurde unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der Beschwerdeführer bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. Unter Pu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 17.11.2016 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom 06.10.2016 wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der Beschwerdeführer bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. Unter Pkt. 3. des darüber abgefas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Tirol vom 21.08.2007 für "Tauglich" befunden. Am 25.07.2017 wurde dem Beschwerdeführer unter GZ. P1028962/24-MilKdoT/Kdo/ErgAbt/2017, ein Einberufungsbefehl für den 01.10.2018 bis 31.03.2019 zugestellt. Mit Schreiben vom 13.11.2017 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Tirol vom 27.11.2015 für "Tauglich" befunden. Am 11.09.2017 wurde dem Beschwerdeführer unter GZ. EB GWD A 2752 Kdo&StbKp/JgB23, ein Einberufungsbefehl für den 08.01.2018 bis 07.07.2018 zugestellt. Mit Schreiben vom 18.09.2017 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Mit Schreiben vom 18... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 09.02.2016 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wurde unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben hat. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 06.03.2014 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wurde unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben hat. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 28.09.2016 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde erstmals mit Beschluss der Stellungskommission vom 04.09.2015 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. römisch eins.1. Der Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission Kärnten vom 04.07.2016 wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der Beschwerdeführer bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. Unter Pkt. 3. des darüber abgef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor der Zivildienstserviceagentur Mit rechtskräftigem Bescheid der Stellungskommission vom 08.10.2014, Zl. 1441 I 2019 V /96/03/03/81, wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Mit rechtskräftigem Bescheid der Stellungskommission vom 08.10.2014, Zl. 1441 römisch eins 2019 römisch fünf /96/03/03/81, wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden. Am 01.09.2016 wurde der Einberufungsbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission beim Militärkommando Steiermark vom 19.11.2014 für "Tauglich" befunden. Am 25.01.2016 wurde dem BESCHWERDEFÜHRER unter GZ. EB GWD A 4768 FBetrKp AIGEN/LuU, ein Einberufungsbefehl zugestellt. Mit Schreiben vom 08.02.2016 gab der Beschwerdeführer eine Zivildiensterklärung gemäß § 1 Abs. 1 ZDG ab. Mit Schreiben vom 08.02.2016 gab der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Verfahren vor der Zivildienstserviceagentur Mit Bescheid der Stellungskommission vom 31.07.2014, Zl. 1431 I 3018 T/96/02/02/96, wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden (Rechtskraftdatum: 31.07.2014). Mit Bescheid der Stellungskommission vom 31.07.2014, Zl. 1431 römisch eins 3018 T/96/02/02/96, wurde der Beschwerdeführer für tauglich befunden (Rechtskraftdatum: 31.07.2014). Am 19.02.2015 wurde d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.12.2013 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (BF) erstmals rechtskräftig festgestellt. 2. Mit Bescheid/Einberufungsbefehl vom 10.06.2015 (zugestellt durch Hinterlegung am 12.06.2015) wurde er zum Antritt seines Grundwehrdienstes mit 02.11.2015 einberufen. Der Bescheid enthält folgende Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von vier Wochen nach Zustellung schriftlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (nachfolgend BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 29.10.2013 für tauglich befunden. Unter Pkt. 3. des darüber abgefassten Protokolls wird unter "Zivildienstinformation gemäß § 5 Abs. 1 ZDG" durch Ankreuzen des betreffenden Feldes "keine" festgehalten, dass der BF bei der Stellungskommission keine Zivildiensterklärung abgegeben habe. römisch eins.1. Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 06.10.2011 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers (BF) erstmals rechtskräftig festgestellt. 2. Am 08.11.2013 erhielt der BF seinen Einberufungsbefehl (EB) für den Antritt seines Grundwehrdienstes mit 05.05.2014. 3. Am 13.12.2013 gab der BF eine Zivildiensterklärung ab. 4. Mit Bescheid vom 13.01.2014, XXXX wurde von der ZIVILDIENSTSERVICEAGENTUR (ZISA) festgestellt, dass die oa. Zivildiensterkl... mehr lesen...