Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer unterzog sich am XXXX der Stellung und wurde mit Beschluss vom selben Tage für tauglich befunden. Dieser Beschluss wurde nicht bekämpft und erwuchs folglich in Rechtskraft. 1. Der Beschwerdeführer unterzog sich am römisch 40 der Stellung und wurde mit Beschluss vom selben Tage für tauglich befunden. Dieser Beschluss wurde nicht bekämpft und erwuchs folglich in Rechtskraft. 2. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit rechtskräftigem und aufrechtem Bescheid (Stellungsbeschluss) vom 24.10.2018 stellte die Stellungskommission XXXX gemäß § 17 Abs. 2 und § 9 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001) die Eignung des nunmehrigen Beschwerdeführers zum Wehrdienst mit dem Beschluss „Tauglich“ fest. 1. Mit rechtskräftigem und aufrechtem Bescheid (Stellungsbeschluss) vom 24.10.2018 stellte die Stellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer wurde vom 01.10.2025 bis 02.10.2025 der Stellung unterzogen. Mit Beschluss der Stellungskommission Niederösterreich vom 02.10.2025 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers festgestellt. 2.1. Mit an das Militärkommando Niederösterreich (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichtetem Antrag vom 28.10.2025 begehrte der Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der am XXXX geborene nunmehrige Beschwerdeführer wurde vom 08.06.2021 bis 09.06.2021 der Stellung unterzogen. Mit Beschluss der Stellungskommission XXXX vom 09.06.2021 wurde die Tauglichkeit des Beschwerdeführers festgestellt. 1.1. Der am römisch 40 geborene nunmehrige Beschwerdeführer wurde vom 08.06.2021 bis 09.06.2021 der Stellung unterzogen. Mit Beschluss der Stellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom XXXX als für den Wehrdienst tauglich befunden. Gegen diesen Bescheid erhob er kein Rechtsmittel, sodass dieser in Rechtskraft erwuchs. 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom römisch 40 als für den Wehrdienst tauglich befunden. Gegen diesen Bescheid erhob er kein Rechtsmittel, sodass dieser in Rechtskraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer wurde seitens der für ihn zuständigen Stellungskommission für tauglich befunden; er hat gegen den Tauglichkeitsbeschluss kein Rechtsmittel eingebracht, sodass dieser in Rechtskraft erwachsen ist. 1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer wurde seitens der für ihn zuständigen Stellungskommission für tauglich befunden; er hat gegen den Tauglichkeitsbeschluss kein Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid vom 22.05.2024 wurde der Beschwerdeführer (BF), ein Milizunteroffizier mit dem Dienstgrad Oberwachtmeister (OWm), der sich zu diesem Zeitpunkt auf einer freiwilligen Waffenübung (fWÜ) beim österreichischen Bundesheer (ÖBH) befand, die von 06.05.2024 bis 31.07.2024 dauern sollte, aus militärischen Rücksichten von Amts wegen von dieser befreit. Gleichzeitig wurde er aus dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid vom 27.05.2024 hat das Militärkommando Steiermark/Ergänzungsabteilung den Antrag des Beschwerdeführers vom 07.05.2024 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung der Milizübung von 13.06.2024 bis 22.06.2024 wegen Überschneidung mit seinem bereits länger geplanten Urlaub von 13.06.2024 bis 30.06.2024 abgewiesen. 2. Mit E-Mail vom 27.05.2024 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wurde am 12.11.2021 der Stellung unterzogen und für tauglich befunden. Da sich der BF zu diesem Zeitpunkt in einer laufenden Schulausbildung an einer Höheren Technischen Bundeslehranstalt befand, wurde er gemäß §25 Abs. 1 Ziffer 4 Wehrgesetzes 2001 für die Dauer dieser Ausbildung von der Einberufung zum Grundwehrdienst ausgeschlossen. Die Ausbildung ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Militärkommandos Steiermark/Ergänzungsabteilung vom 11.12.2023 (am 14.12.2023 durch Hinterlegung zugestellt) wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 13.09.2023 auf Aufschub des Antrittes des Grundwehrdienstes abgewiesen. 2. Der dagegen erhobene „Einspruch“ vom 11.01.2024 wurde mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde vom 19.01.2024 wegen Vers... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist ein ehemaliger Berufssoldat und nunmehr, nach Beendigung seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses, im Milizstand (im Folgenden: BF). 2. Mit dem im
Spruch: angeführten Einberufungsbefehl (im Folgenden: EB oder Bescheid) vom 13.03.2024 wurde der BF zur Ableistung einer Milizübung von 13.06.2024 bis 22.06.2024 einberufen. Als Zweck der Übung ist die Ausbil... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Tauglichkeit und Wehrpflicht des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) wurde erstmals am 15.09.2023 festgestellt. 2. Mit Antrag vom 03.10.2023 ersuchte der BF beim Militärkommando SALZBURG (im Folgenden: MilKdo oder belangte Behörde) um dauerhafte Befreiung vom Grundwehrdienst. Als
Begründung: führte er zusammengefasst an, dass er den elterlichen land... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der 2002 geborene Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit rechtskräftigem Beschluss der Stellungskommission vom 22.01.2021 für tauglich befunden. 2. Mit Einberufungsbefehl (EB) vom 03.08.2023 wurde der BF zur Ableistung seines Grundwehrdienstes mit Beginn am 08.01.2024 einberufen. 3. Der BF teilte daraufhin dem im
Spruch: angeführte Militärkommando (MilKdo) mit, dass er nach wie ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) wurde mit Beschluss der Stellungskommission vom 27.03.2023 für tauglich befunden. Dagegen erhob der BF mit Schreiben vom 02.04.2023 eine Beschwerde und brachte darin im Wesentlichen vor, dass er die Staatsbürgerschaften von ÖSTERREICH und ARGENTINIEN besitze. Er sei in ARGENTINIEN aufgewachsen und sei dort vom Militärdienst befreit worden. A... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wurde ein Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst zum Einrückungstermin 10.07.2023 am 22.10.2022 zugestellt. 2. Mit Antrag vom 11.04.2023 ersuchte der BF um Aufschub der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes. Mit dem bekämpften Bescheid wurde dieser Antrag abgewiesen. Der BF erhob dagegen verspätet Beschwerde, die von der bel... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Einberufungsbefehl (EB oder Bescheid) vom 05.05.2023 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zur Ableistung seines Grundwehrdienstes mit Wirkung vom 04.09.2023 einberufen. 2. Mit Schreiben vom 05.06.2023 brachte der BF über seinen rechtsfreundlichen Vertreter Beschwerde gegen den ihm am 10.05.2023 durch Hinterlegung zugestellten EB ein. Gleichzeitig... mehr lesen...
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Begründung: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der geltenden Fassung (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Antrag vom 02.05.2023 beantragte der Beschwerdeführer (BF) die befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes (Einberufungstermin 10.07.2023) bis 01.10.2023 und begründeten dies mit wirtschaftlichen und familiären Verpflichtungen. Daraufhin erließ die belangte Behörde den im
Spruch: angeführten Bescheid, mit dem der Ant... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Mit Einberufungsbefehl (Bescheid) des Militärkommandos Steiermark (in Folge: Behörde) vom 02.03.2023 zu Grundbuchnummer: ST/98/23/00/47, wurde Gfr. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zu einer Milizübung von 12.06.2023 bis 23.06.2023 einberufen. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 06.03.2023 zugestellt. Mit Einberufungsbefehl (Bescheid) des Militärkommandos Steiermark (... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zum bisherigen Verfahrensgang: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) stellte am 12.01.2022 einen Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes in eventu einen Antrag auf Aufschub des Antritts des Grundwehrdienstes. Er spiele beim TSV München und sei fester Bestandteil des Profikaders, der Fußballclu... mehr lesen...