Entscheidungen zu § 14 Abs. 11 WG 2001

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE Vfgh Beschluss 1993/9/28 G88/93

Begründung: 1. Mit dem auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehren die antragstellenden Bankinstitute die Aufhebung des §14 Abs11 des Kreditwesengesetzes, BGBl. 63/1979, idF der Bundesgesetze BGBl. 325/1986 und 18/1992 (im folgenden: KWG), wegen Verfassungswidrigkeit. Dieser Antrag enthält Ausführungen zur Antragslegitimation und zu den verfassungsrechtlichen Bedenken, die die antragstellenden Bankinstitute gegen die bekämpfte Regelung hegen. 2. Der Gesetzesprüfungsant... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.09.1993

RS Vfgh 1993/9/28 G88/93

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgKWG §14 Abs11
Leitsatz: Zurückweisung eines Gesetzesprüfungsantrags wegen entschiedener Sache
Rechtssatz: Zurückweisung eines Antrags auf Aufhebung des §14 Abs11 KWG. Da die von den antragstellenden Bankinstituten vorgetragenen Bedenken im wesentlichen mit jenen übereinstimmen (§62 Abs1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 28.09.1993

TE Vfgh Erkenntnis 1993/6/23 B1899/92

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Raiffeisenkasse Defereggental, St. Jakob - St. Veit - Hopfgarten reg.Gen.m.b.H., ersuchte den Bundesminister für Finanzen als Aufsichtsbehörde "um die Einzelgenehmigung, unsere pflichtliquiden Mittel auch außerhalb des Sektors ... veranlagen zu können ...". Mit Bescheid vom 23. Oktober 1992 wies der Bundesminister für Finanzen diesen Antrag "mangels gesetzlicher Grundlage" ab, weil das Kreditwesengesetz (BGBl. 63/1979, idF der Bundesgesetze BGBl. 370/... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1993

TE Vfgh Erkenntnis 1993/6/23 G250/92

Entscheidungsgründe: I. 1. Die antragstellende Raiffeisenbank ist nach ihrem Vorbringen Mitglied des Raiffeisenverbandes Kärnten regGenmbH als Revisionsverband. Sie beantragt beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art140 Abs1 B-VG, §14 Abs11 des Kreditwesengesetzes, BGBl. 63/1979, idF der Bundesgesetze BGBl. 325/1986 und 18/1992 (im folgenden: KWG), zur Gänze wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben. §14 KWG ist mit "Liquidität" überschrieben und ordnet in seinem Abs1 an, daß die Ba... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 23.06.1993

RS Vfgh 1993/6/23 B1899/92

Index: 37 Geld-, Währungs-und Kreditrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art83 Abs2KWG §14 Abs11
Rechtssatz: Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die - fälschlich als Abweisung bezeichnete - Zurückweisung des Antrags einer Raiffeisenkasse auf Genehmigung der Veranlagung von pflichtliquiden Mitteln auch außerhalb des Sektors. Die belangte Behörde hatte §14 Abs11 KWG nicht anzuwen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1993

RS Vfgh 1993/6/23 G250/92

Index: 37 Geld-, Währungs-und Kreditrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungKWG §14 Abs11
Leitsatz: Abweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des KWG über die Verpflichtung der einem Zentralinstitut angeschlossenen Banken zur Haltung einer Liquiditätsreserve bestimmten Ausmaßes bei diesem Institut; kein Verstoß g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 23.06.1993

TE Vfgh Beschluss 1993/3/22 G237/92

Begründung: 1.1. Mit ihrem Antrag vom 3. Dezember 1992 begehrt die Antragstellerin unter Berufung auf Art140 Abs1, letzter Satz, B-VG, der Verfassungsgerichtshof möge "§14 Abs11 KWG, der den oben dargestellten Wortlaut hat", zur Gänze als verfassungswidrig aufheben. Hilfsweise wird bloß die Aufhebung des ersten Satzes dieser Gesetzesbestimmung, in eventu bloß der Wortfolge " ... bei ihrem Zentralinstitut ..." beantragt. Der Antrag bezeichnet zwar nicht die Fundstellen des Kreditw... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 22.03.1993

RS Vfgh 1993/3/22 G237/92

Index: 37 Geld-, Währungs-und Kreditrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandKWG §14 Abs11VfGG §62 Abs1
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des Kreditwesengesetzes betreffend die Liquiditätsreserve in einer dem Rechtsbestand nicht mehr angehörenden Fassung; kein Eingriff in die Rechtssphäre; Unzulässigkeit des Austa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 22.03.1993

TE Vfgh Beschluss 1992/10/7 G130/92

Begründung: 1.1. Mit ihrem Antrag vom 29. Juni 1992 begehrt die Antragstellerin unter Berufung auf Art140 Abs1, letzter Satz, B-VG, "der Verfassungsgerichtshof möge feststellen, daß die Bestimmung des §14 Abs11 KWG mit dem Wortlaut: 'Banken, die einem Zentralinstitut angeschlossen sind, haben bei ihrem Zentralinstitut eine Liquiditätsreserve im Ausmaß von 10 vH der Spareinlagen und 20 vH der sonstigen Schillingeinlagen, höchstens jedoch 14 vH der gesamten Schillingeinlagen... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.10.1992

RS Vfgh 1992/10/7 G130/92

Index: 37 Geld-, Währungs-und Kreditrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragKWG §14 Abs11
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags mangels Eingriff in die Rechtssphäre der Antragstellerin wegen Neufassung der angefochtenen Bestimmung des KWG
Rechtssatz: Die bekämpfte Gesetzesstelle, §14 Abs11 KWG idF BGBl. 325/1986, wurde mit Bundesgesetz BGBl. 18/1992 (in Kraft getreten ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.10.1992

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