RS Vfgh 1992/10/7 G130/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1992
beobachten
merken

Index

37 Geld-, Währungs-und Kreditrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
KWG §14 Abs11

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags mangels Eingriff in die Rechtssphäre der Antragstellerin wegen Neufassung der angefochtenen Bestimmung des KWG

Rechtssatz

Die bekämpfte Gesetzesstelle, §14 Abs11 KWG idF BGBl. 325/1986, wurde mit Bundesgesetz BGBl. 18/1992 (in Kraft getreten gemäß Art49 Abs1 B-VG mit Ablauf des 10.01.92) ergänzt und dadurch in ihrem Sinngehalt verändert, sodaß sie seither in der bekämpften Fassung dem Rechtsbestand nicht mehr angehört.

Die von der Antragstellerin behaupteten Eingriffe in ihre Rechtssphäre durch §14 Abs11 KWG idF vor der Novelle BGBl. 18/1992 lagen daher schon zum Zeitpunkt der Antragstellung (29.06.92) nicht (mehr) vor.

(Ebenso G178/92, B v 07.10.92).

Entscheidungstexte

  • G 130/92
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 07.10.1992 G 130/92

Schlagworte

Kreditwesen, VfGH / Individualantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:G130.1992

Dokumentnummer

JFR_10078993_92G00130_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten