Begründung: Die Klägerin ist die gesetzliche Interessenvertreterin der praktischen Ärzte und Fachärzte in Oberösterreich; gemäß § 38 ÄrzteG ist sie ua dazu berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen und zu fördern. Der Beklagte bezeichnet sich gelegentlich als "Heilpraktiker"; er behandelt in seinem Wohnhaus Personen gegen verschiedenen Schmerzzustände, wie Kreuzschmerzen, Nervenentzündungen oder Rheumatismus. Zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt in P***** ein von ihr im Oktober 1989 fertiggestelltes Einkaufszentrum. Der Beklagte betreibt ein von ihm errichtetes Einkaufszentrum in L*****, welches am 16.10.1990 eröffnet wurde. Am 22.5.1986 hatte der Gemeinderat der Stadtgemeinde L***** zum rechtswirksamen Flächenwidmungsplan F 3 den Änderungsplan F/28 beschlossen, wonach die Grundflächen, auf denen der Beklagte in der Folge sein Einkaufszentrum errichtete, als Gebiet für Geschäftsb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung. Im Februar 1989 sandte sie an Bürgermeister niederösterreichischer Gemeinden ein Rundschreiben folgenden Inhalts: "Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Herren, eine regelmäßige, korrekte und verantwortungsvoll durchgeführte Überprüfung der Ihnen zustehenden Gemeindeabgaben ist sicher nicht nur für Ihre Gemeinde finanziell interessant, sondern auch sehr gerecht gegenüber den 'braven S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Stoffe und Präparate zur arzneilichen Verwendung; insbesondere vertreibt sie die Arzneimittelspezialität "M*****-Spezialdragees" als Konkurrenzprodukt zu dem von der Beklagten vertriebenen "Priorin", welches als Mittel für Haare und Haut angepriesen wird. Die Beklagte vertreibt auch "Prioflor"-Kapseln als Kombination aus Hefe, Hirse und Weizenkeimöl; dieses Produkt meldete sie am 14.10.1987 gemäß § 18 LMG beim Bundeskanzleram... mehr lesen...
Begründung: Seit rund 15 Jahren werden jährlich - meist im Mai - sogenannte "KURIER-BLUMENMÄRKTE" veranstaltet, welche von den Wiener Gärtnern beschickt werden. Die Stadt Wien unterstützt diese Blumenmärkte dadurch, daß das Wiener Stadtgartenamt gratis Erde austeilt; die Beklagte fördert diese Aktion, indem sie sie bekannt macht. Im "KURIER" wird angekündigt, wo die Märkte stattfinden, und es wird auch über diese Märkte berichtet; außerdem werden die Trafikanten informiert, Flugzett... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte betreibt in Essen (BRD) ein Immobilienmaklerbüro. Er vermittelte zwischen der Firma M***** GmbH in Ried/Innkreis (Generalimporteur für Marc O'Polo und Esprit) als Bestandnehmerin und Christine G*****, Kitzbühel, ***** als Bestandgeberin die Vermietung eines Geschäftslokals in Kitzbühel. Der klagende Wettbewerbsschutzverband (§ 14 UWG) begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, das Immobilienmaklergewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bauspargeschäft wird in Österreich von vier Bausparkassen betrieben, nämlich der Beklagten, der Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot gemeinnützige registrierte GenmbH (im folgenden kurz "Bausparkasse Wüstenrot"), der Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft mbH und der S-Bausparkasse der Österreichischen Sparkassen. Jede dieser vier Bausparkassen arbeitet mit bestimmten Kreditunternehmungen (Banken), mit denen sie in vertraglichen Beziehungen steht, z... mehr lesen...
Norm: NWG §1 Abs1
Rechtssatz: Unter Eigentümer ist sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Zweck des Gesetzes nur derjenige zu verstehen, der sich auf einen unbedingten Rechtserwerb stützen kann. Die Vormerkung verschafft nur einen durch nachfolgende Rechtfertigung bedingten Rechtserwerb. Entscheidungstexte 7 Ob 504/92 Entscheidungstext OGH 30.01.1992 7 Ob 504/92 Veröff: EvBl 1... mehr lesen...
Norm: NWG §1 Abs1
Rechtssatz: Beweggrund für die Schaffung des NWG war in erster Linie das Privatinteresse des Eigentümers der notleidenden Liegenschaft. Ein solches Interesse kommt aber demjenigen, dessen Eigentum bloß vorgemerkt wurde, jedenfalls dann nicht mehr zu, wenn die Rechtfertigung unterbleibt. Entscheidungstexte 7 Ob 504/92 Entscheidungstext OGH 30.01.1992 7 Ob 504/92 V... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt für die Liegenschaft EZ ***** KG E***** die gerichtliche Einräumung eines Notweges über die Liegenschaft der Antragsgegnerin. Er hat die Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 6.10.1988 erworben, sein Eigentumsrecht wurde jedoch nur vorgemerkt. Das Erstgericht wies den Antrag mit der
Begründung: ab, daß der Antragsteller nach den Umständen des Erwerbes der Liegenschaft hinsichtlich des Mangels der Wegeverbindung auffallende Sorglosigkeit zu vertreten... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der Kläger als auch die Erstbeklagte betreiben das konzessionierte Gewerbe der Steinmetzmeister (§§ 130, 159 GewO), der Kläger in Leibnitz, die Erstbeklagte in Lannach mit Ausstellungsarealen in Graz und Kapfenberg; der Zweitbeklagte ist Geschäftsführer der Erstbeklagten. Am 10.6.1991 sandte die Erstbeklagte an Alois S*****, dessen Mutter am 29.3.1991 verstorben war, ein Werbeschreiben samt Farbprospekt über Grabsteine und Grabinschriften. Alois S***** hatte die... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ua am Standort W*****, ***** seit 27.1.1988 das Gewerbe des Schilderherstellers gemäß § 94 Z 70 GewO. Der Beklagte betreibt in Wi***** das Gewerbe des Werbegraphikers und Werbeunternehmers; er hat keine Gewerbeberechtigung eines Schilderherstellers nach § 94 Z 70 GewO. Der Beklagte weist in Aussendungen darauf hin, daß er Werbeschilder mache; ebenso enthalten von ihm hergestellte und an ihn adressierte Antwortkarten den Hinweis, daß er Auskunft ua... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile sind Inhaber von Konzessionen für das Gewerbe der Versteigerung beweglicher Sachen gemäß § 295 GewO, die Beklagte im Umfang der Teilberechtigungen nach § 296 Abs 1 Z 2 und 3 GewO; sie befassen sich mit der Veräußerung (Versteigerung) von Orientteppichen. Die Beklagte hat ihren Sitz (und gewerberechtlichen Standort) in Salzburg, M*****gasse 6. Sie führte von Oktober bis Dezember 1990 in verschiedenen Orten in ganz Österreich (Salzburg Hotel N*****; Wien ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Werbegraphiker und betreibt als solcher unter der Geschäftsbezeichnung "A*****-GRAFIK" ein Unternehmen in W*****. Er ließ im Anzeigenteil der "Kleinen Zeitung" vom 3.8.1990 ein Inserat veröffentlichen, dessen wesentlicher Text wie folgt lautete: "GRAFIK-EXPRESS-Service in W*****. Die Fa.A*****-GRAFIK aus W***** bietet ein neues und interessantes Produkt an: Das GRAFIK-EXPRESS-Service. Mit Hilfe einer speziellen Grafik-Computer-Anlage und der Erfahrung ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt im Rahmen ihres Handelsgewerbes - in Form von Versteigerungen - in ganz Österreich Orientteppiche. Für den Standort Innsbruck, M*****straße 57 hat sie eine Versteigererkonzession gemäß § 296 GewO und eine Handelsgewerbeberechtigung; daneben besitzt sie noch in mehreren anderen Orten bewilligte Betriebsstätten. Die Beklagte hat für den Standort Salzburg, M*****gasse 6, gleichfalls eine Konzession für das Versteigerergewerbe im Umfang des § 296 Abs... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein nach Art XI KaisV v 10.12.1914 RGBl 337 über die Einführung einer Konkursordnung, einer Ausgleichsordnung und einer Anfechtungsordnung (EV) idF des IRÄG BGBl 1982/370 bevorrechteter Gläubigerschutzverband. Der Beklagte ist ein - seit 17.10.1990 bestehender - Verein zur Wahrung der Gläubigerinteressen seiner Mitglieder. Um die Bevorrechtung als Gläubigerschutzverband hat er bisher ua deshalb nicht angesucht, weil er die in Art XI Abs 1 EV genannte Vorau... mehr lesen...
Begründung: Im März 1990 wurde die Ausgabe Nr 1 der "KRANKENHAUSNACHRICHTEN" auf dem Postweg "An einen Haushalt" kostenlos versendet; nach dem Impressum dieser Zeitschrift war ihr Medieninhaber, Herausgeber und Finanzierer der "Betriebsrat des A.ö.Krankenhauses Z*****". Mit der Behauptung, daß der beklagte Betriebsrat in der Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, in der genannten Zeitschrift drei namentlich genannte behandelnde Ärzte sowie bestimmte Heilbehelfe reklamehaft hervor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verlassenschaftsverfahren nach der am 5. Juli 1979 verstorbenen Paula Maria K***** haben die Klägerin hinsichtlich einer Hälfte des Nachlasses ,der nunmehrige Beklagte als Erbe seiner während des Verfahrens verstorbenen, zunächst geklagten Ehefrau Irmtraud R***** hinsichtlich eines Viertels und Ingeborg K***** ebenfalls hinsichtlich eines Viertels des Nachlasses die Erbserklärung abgegeben. Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin die Veruteilung de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat in P*****, ein Einkaufszentrum errichtet, welches sie unter der Bezeichnung "P*****-City" betreibt; sie hat dort über 100 Geschäfte an Kaufleute zum Betrieb ihres Handelsgewerbes vermietet. Unternehmensgegenstand der Beklagten ist die Errichtung und Verwertung, insbesondere die Vermietung (Leasing) und Verpachtung, sowie Verwaltung eines Einkaufszentrums auf der Liegenschaft EZ ***** KG L*****. Die Beklagte ist grundbücherliche Eigentümerin dieser Lieg... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte übt das Gewerbe der Pressefotografie aus. Den Ausgaben der "T*****zeitung" - einer mit Ausnahme von an Sonn- und Feiertagen täglich mit einem beachtlichen Anzeigenteil erscheinenden Zeitung, deren redaktioneller Teil zur Berichterstattung über Außen- und Landespolitik, Verkehr, Wehrpolitik und Föderalismus, Lokales, Kultur und andere Ressorts dient, für die neben der Chefredaktion einzelne Ressortredaktionen eingerichtet sind, darunter auch eine solche für... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte verbreitete ab dem 1.2.1990 durch Postwurf folgende Ankündigung: Abbildung nicht darstellbar! Die Beklagte hatte schon vorher bei der Bezirkshauptmannschaft B***** als Gewerbebehörde um die Bewilligung eines Ausverkaufes im Sinne des § 2 AusvG angesucht. Als der Geschäftsführer der Beklagten einige Tage vor dem 1.2.1990 den zuständigen Beamten, Georg St***** besucht und gefragt hatte, wie es um den Bewilligungsbescheid für den Ausverkauf stehe, hatte die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt als Facharzt für Innere Medizin in E*****, eine Ordination, die - mit Ausnahme einer zur invasiven Diagnostik erforderlichen Herzkatheter-Anlage - über nahezu alle für dieses Fachgebiet erforderlichen Diagnoseeinrichtungen - wie etwa Sonograph (Echokardiograph), Ergometrie und Labordiagnostik (für Blutbefunde, Hormonbestimmungen etc) - verfügt. Der beklagte Ordenskonvent betreibt im Rahmen seines Allgemeinen Öffentlichen Krankenhauses in E*... mehr lesen...
Begründung: In der Ausgabe Nr. 41/90 der "ÖSTERREICHISCHEN BAUZEITUNG" vom 13.10.1990 erschien auf Seite 25 folgende Werbeeinschaltung der Klägerin: Abbildung nicht darstellbar! Auf Seite 21 derselben Ausgabe fand sich folgendes Inserat der Beklagten: Abbildung nicht darstellbar! Eine gleiche Werbeankündigung der Klägerin war schon - im Format einer halben Seite - im "Keferfeld-Oed-Journal Nr. 4/1989" und - in wesentlich kleinerem Format - in der "Österreichischen Bürger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Inhaber eines Gewerbescheines der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 29.7.1966, demzufolge er am 3.5.1966 den Antritt des "Campinggewerbes" im Standort Kramsach Nr 237 angemeldet hat. Er betreibt dort unter der Bezeichnung "Seeblick-Toni-Brantlhof" einen unmittelbar an das Ostufer des Reintalersees angrenzenden Campingplatz, für welchen ihm mit den Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 29.11.1983 und 18.7.1985 die Errichtungs- und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger (und Widerbeklagte; im folgenden nur: Kläger) war Geschäftsführer der Ing. Helmut L*** GesmbH, über deren Vermögen im November 1988 der Konkurs eröffnet wurde. Die Beklagte (und Widerklägerin; im folgenden nur: Beklagte) übernahm die Mehrzahl der Arbeitnehmer der Gemeinschuldnerin und die von dieser nicht mehr zu Ende geführten Aufträge; sie stellte den Kläger als Betriebsleiter eines neu zu gründenden Elektroinstallationsunternehmens ein, kündigte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit dem Frühjahr 1983 in Lienz als Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie tätig. Er betreibt eine Privatpraxis, hat aber am Krankenhaus Lienz keine Operationsmöglichkeit; Operationen führt er im Sanatorium der Barmherzigen Schwestern an der Kettenbrücke in Innsbruck durch. Der Beklagte leitet seit Mitte der 70-iger Jahre als Primararzt die Chirurgische Abteilung des Bezirkskrankenhauses Lienz. Zuvor war er 12 Jahre an der Innsbrucker Klinik... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist in Neu-Götzens unter der Unternehmensbezeichnung "H*** P***" als Fotograf tätig; sein Geschäftspapier enthält die Berufsangabe "Kunstfotograf". Er hat ua für Werbeprospekte, mit denen für Skiurlaube, Sportgeräte, Sportbekleidung und ein Erfrischungsgetränk geworben wurde, Lichtbilder hergestellt und verkauft. Auf der Titelseite des Werbeprospektes für Skiurlaube (Beilage G) ist ein vom Beklagten hergestelltes Lichtbild zu sehen, das einen Skifahrer mit... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt eine öffentliche Apotheke in St.Jakob im Rosental. Der Beklagte ist in diesem Ort praktischer Arzt; er hat keine Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke. Am 20.7.1989 suchte der deutsche Staatsbürger Peter W*** die Ordination des Beklagten auf und erklärte, daß er die von ihm eingenommenen Medikamente "Tenormin" und "Urosin" zu Hause vergessen habe. Der Beklagte folgte ihm je eine Packung "Tenormin 100" und "Urosin 300" aus, nachdem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Bank betreibt seit 1963 eine Zweigstelle in Kitzbühel. Dort haben auch die R*** K*** und die S*** K*** ihren Sitz; die BANK FÜR T*** UND V***, das Ö*** C***, die L*** T***, die M***-BANK AG - und zwar im Rahmen des in Kitzbühel ansässigen M***-G*** - sowie die Ö*** P*** und die BANK DER Ö*** P*** (PSK-BANK) betreiben in Kitzbühel gleichfalls Bankgeschäfte. Am 24.12.1987 hielten - wie auch in den vorangegangenen Jahren und dann auch wieder im Jahr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile betreiben an verschiedenen Wiener Standorten den Einzelhandel mit Blumen; ein Blumengeschäft führt die Beklagte im Hause Wien 10., Laxenburgerstraße 102. An Sonn- und Feiertagen verkauft sie dort Blumen an einem im Hof dieses Hauses aufgestellten Stand. Am Geschäftslokal waren Schilder angebracht, die auf diesen Verkauf an Sonn- und Feiertagen hinwiesen. Mit der Behauptung, daß die Beklagte mit dem Offenhalten dieses Standes gegen das Arbeits... mehr lesen...