Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Ukraine. Am 2. März 2022 reiste der Beschwerdeführer aus Georgien kommend in das Bundesgebiet ein. Am 15. April 2022 ließ sich der Beschwerdeführer zur Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene registrieren. Am 29. Juni 2022 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung, dass ihm ein Aufenthaltsrecht als Vertrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Ukraine. Am 22. März 2022 reiste der Beschwerdeführer aus Polen kommend in das Bundesgebiet ein und ließ sich am 23. März 2022 zur Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene registrieren. Der Beschwerdeführer gab dabei an, die Ukraine am 23. Februar 2022 verlassen zu haben und am selben Tag in Polen eingereist zu se... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige der Ukraine. Am 3. Juni 2022 reiste sie aus den USA kommend nach Österreich ein und ließ sich zur Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene registrieren. Am 21. Juli 2022 stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Feststellung ihres Status als Kriegsvertriebene. Dazu gab sie an, dass sie bis zum Kriegsausbruch ... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 B-VG Art6 Abs3 AsylG 2005 §62 VertriebenenV der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine VertriebeneDurchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der UkraineMassenzustromRL 2001/55/EG Mindestnormen zur Einführung eines vorübergehenden... mehr lesen...
Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1 B-VG Art6 Abs3 AsylG 2005 §62 VertriebenenV der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine VertriebeneDurchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der UkraineMassenzustromRL 2001/55/EG Mindestnormen zur Einführung eines vorübergehenden... mehr lesen...