Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als BF bezeichnet), ist Staatsangehöriger der Arabischen Republik Syrien und der Republik Armenien. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als BF bezeichnet), ist Staatsangehöriger der Arabischen Republik Syrien und der Republik Armenien. I.2. Anlässlich seiner Einreise in das Bundesgebiet und der Stellung eines Antrages auf internationalen... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) reiste zuletzt im Jahr 2020 nach Österreich und hielt sich bis XXXX 2025 im Bundesgebiet auf. Der Beschwerdeführer (BF) reiste zuletzt im Jahr 2020 nach Österreich und hielt sich bis römisch 40 2025 im Bundesgebiet auf. Am XXXX .2020 heiratete er eine in Österreich lebende bulgarische Staatsangehörige und wurde ihm daraufhin eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers, gültig von XXXX .2020 bis XXXX .2025, ausges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: BF) ist Staatsangehörige des Irak, der kurdischen Volksgruppe zugehörig und sunnitische Muslima. 2. Sie reiste aus ihrem Herkunftsstaat legal mit dem Flugzeug in die Türkei aus und von dort unter Umgehung der Grenzkontrollen schlepperunterstützt über Bulgarien, Serbien und Ungarn in das Bundesgebiet, wo sie am 19.08.2024 den ggst. Antrag auf internationalen Schutz ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (i.d.F. „BF 1 bis BF 5“ oder „die BF“), sind türkische Staatsangehörige. Der BF 1 und die BF 2 sind miteinander verheiratet und die Eltern der unmündigen minderjährigen BF 3 bis BF 5. Die BF 1 bis BF 4 stellten am 13.09.2023 nach erfolgter unrechtmäßiger Einreise ins Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Begründend brachte der BF 1 im Zuge seiner polizeilichen Erstbefragung... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 27.11.2025 stellte die Rechtsvertretung des Beschwerdeführers einen Antrag auf Ablehnung des Richters Dr. Philipp RAFFL wegen Befangenheit. Begründend wurde darin im Wesentlichen ausgeführt, dass gewichtige
Gründe: vorlägen, welche die volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des erkennenden Richters in Zweifel ziehen würden, insbesondere, da einer Vertagungsbitte im Hinblick auf die für den 02.12.2025 anberaumte Beschwerdeverhandlung unter Verwei... mehr lesen...