Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §18 Abs1;AVG §61 Abs1;AVG §61a;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Hat ein Asylwerber in seinem Asylantrag nicht konkret behauptet oder glaubhaft gemacht, daß es ihm unmöglich gewesen sei, nach außen hin (der Asylwerber befand sich in Schubhaft und erhielt einen in deutscher Sprache abgefaßten Bescheid... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §18 Abs1;AVG §61 Abs1;AVG §71 Abs1 Z1;MRKZP 07te Art1;
Rechtssatz: Stützt sich ein Asylwerber im Wiedereinsetzungsantrag darauf, daß nach dem siebenten Zusatzprotokoll zur MRK Fremde über ihnen nachteilige Umstände "im Aufenthaltsverfahren" in einer ihnen verständlichen Sprache informiert werden müßten, und er daraus... mehr lesen...
Der Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 10. April 1992, mit dem festgestellt wurde, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei, wurde dem Beschwerdeführer am 17. April 1992 zugestellt und von diesem eigenhändig übernommen. Der Beschwerdeführer bestätigte dies mit seiner Unterschrift auf dem Rückschein. Am 5. Mai 1992 (Datum des Poststempels) gab der Beschwerdeführer seine Berufung gegen diesen Bescheid zur Post. Das Sc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer geht in der vorliegenden, am 22. Dezember 1992 zur Post gegebenen Eingabe davon aus, daß der angefochtene Bescheid (bereits) am 21. Oktober 1992 - nach Lage der vom Verwaltungsgerichtshof beigeschafften Verwaltungsakten richtig: am 3. November 1992, wodurch sich aber keine Änderung in der rechtlichen Beurteilung ergibt - erlassen worden sei und es "außer Zweifel steht", daß er die sechswöchige Frist des § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG zur Beschwerdeerhebung versäumt habe. H... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 11. Oktober 1991 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer - ein afghanischer Staatsangehöriger, der (nachdem er der Aktenlage nach am 27. August 1991 sein Heimatland verlassen hatte) am 17. September 1991 in das Bundesgebiet eingereist ist - nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde mit dem Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 25. ... mehr lesen...
Das Bundesasylamt hatte mit Bescheid vom 14. September 1992 den Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Asylgewährung gemäß § 3 Asylgesetz 1991 abgewiesen. Einem in den Verwaltungsakten enthaltenen diesbezüglichen Vermerk zufolge wurde dieser Bescheid dem Beschwerdeführer samt einer Übersetzung des Spruches und der Rechtsmittelbelehrung in türkischer Sprache übergeben. Die gegen diesen Bescheid nicht bei einer der in der Rechtsmittelbelehrung angeführ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 27. Juli 1990 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer - ein rumänischer Staatsangehöriger, der am 21. Jänner 1990 in das Bundesgebiet eingereist ist - nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 24. Juni 1992 gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerd... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1;AsylG 1991 §18 Abs1;
Rechtssatz: § 11 Abs 1 AsylG (nunmehr § 18 Abs 1 AsylG 1991) wird auch dann Genüge getan, wenn die Übersetzung in eine andere als die Muttersprache dem Asylwerber ausreichend verständliche Sprache erfolgt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992010782.X01 Im RIS... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §18 Abs1;AVG §61a;AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/01/1112
Rechtssatz: Der Umstand, daß dem angefochtenen Bescheid keine Übersetzung des Spruches und der Rechtsmittelbelehrung in einer für den Asylwerber ausreic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §18 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/01/1054 E 17. Februar 1993
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen § 18 Abs 1 AsylG 1991 kann nicht als Verletzung von Verfahrensvorschriften im Sinne des insoweit allein in Betracht kommenden § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG angesehen werden, weil auch bei E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §27;AsylG 1991 §18 Abs1;B-VG Art8;VwRallg;
Rechtssatz: Hatte die Asylbehörde erster Instanz im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides das am 1.6.1992 in Kraft getretene AsylG 1991 (vgl § 27 AsylG 1991) NOCH NICHT anzuwenden, so gehört auch eine dem § 18 Abs 1 AsylG 1991 entspre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1968 §11 Abs1;AsylG 1991 §18 Abs1;AsylG 1991 §20 Abs2;AVG §39a;
Rechtssatz: Gemäß § 18 Abs 1 AsylG 1991 genügt die Beiziehung eines geeigneten Dolmetschers, der den gesamten Verlauf der Vernehmung in die Muttersprache des Asylwerbers oder eine ihm ausreichend verständliche Sprache zu übersetzen hat. Dies bedeutet aber nicht, daß sich die Beh... mehr lesen...
Unbestritten ist, daß der Asylantrag des Beschwerdeführers - eines Staatsangehörigen von Bangladesh - vom 29. Juli 1992 mit Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Eisenstadt, vom selben Tag gemäß § 17 Abs. 1 und 3 Z. 1 und 3 Asylgesetz 1991 als offensichtlich unbegründet abgewiesen und dieser Bescheid dem Beschwerdeführer auch noch an diesem Tag zugestellt wurde, sodaß der letzte Tag zur rechtzeitigen Einbringung einer Vorstellung gemäß § 17 Abs. 2 leg. cit. der 5. August 1992 gewe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §18 Abs1;AVG §71 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für den Asylwerber ist auch unter Berücksichtigung des von ihm geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrundes (hier: Schubhaft, Bescheid in einer für ihn unleserlichen Sprache) nichts zu gewinnen, weil er nicht dargetan hat, daß er überhaupt einen Versuch unternommen hat, rechtzeitig ein Rechtsmittel zu... mehr lesen...