Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §18 Abs1;AVG §71 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für den Asylwerber ist auch unter Berücksichtigung des von ihm geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrundes (hier: Schubhaft, Bescheid in einer für ihn unleserlichen Sprache) nichts zu gewinnen, weil er nicht dargetan hat, daß er überhaupt einen Versuch unternommen hat, rechtzeitig ein Rechtsmittel zu... mehr lesen...