Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
Begründung: führt die Ant... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Zollrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Zollrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Zollrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Zollrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Zollrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Zollrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Zollrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Zollrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Abgabenberufungskommission Wien vom 23. November 2004, Zl. ..., betreffend Kommunalsteuer für die Jahre 2001 und 2002 sowie Säumniszuschlag wurde die Berufung der Beschwerdeführerin als unbegründet abgewiesen. 2. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin nach Abweisung ihres Verfahrenshilfeantrages mit Beschluss vom 28. Februar 2005 fristgerecht Beschwerde gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof und stellte u.a. den Antrag, de... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Abgaben VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Graz, wurde die Berufung der antragstellenden Gesellschaft gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend die Haftung des Arbeitgebers für Abfuhr der Lohnsteuer für den Zeitraum Jänner bis Juni 2002 als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die au... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 31. März 2005, Zl. 611.112/0001-BKS/2005, wurde der Grazer Stadtradio GmbH die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet Graz erteilt und gleichzeitig der Antrag der nunmehr beschwerdeführenden Mitbewerberin gemäß §6 Abs1 und 2 PrR-G, idF BGBl. I Nr. 136/2001, iVm. §32 Abs4 PrR-G, idF BGBl. I Nr. 169/2004, als unbegründet abgewiesen. römisch eins. 1. Mit Bescheid des... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Abgaben VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Medienrecht VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß §85 Abs2 VfGG kann einer Beschwerde aufschiebende Wirkung nur dann zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der antragstellende Abfallbeseitigungsverband ist der ihm obliegenden Konkretisierungspflicht nicht hinlänglich nachgekommen: er hat ... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Abfallbeseitigung VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01... mehr lesen...
Begründung: Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:2005:B594.2005 Dokumentnummer JFT_09949380_05B00594_00 mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014... mehr lesen...
Begründung: Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:2005:B587.2005 Dokumentnummer JFT_09949383_05B00587_00 mehr lesen...
Begründung: Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:2005:B560.2005 Dokumentnummer JFT_09949383_05B00560_00 mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Allg VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zuletzt... mehr lesen...