Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig a... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die auf... mehr lesen...
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Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die auf... mehr lesen...
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Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die auf... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die auf... mehr lesen...
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Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die auf... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die auf... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsB VfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig a... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Ausschusses der Tiroler Rechtsanwaltskammer (Plenum) wurde der Vorstellung gegen einen als Bescheid zu wertenden amtlichen Ausweis über rückständige Beiträge aus der Pensionsversicherung (gemäß Teil B der Satzung der Versorgungseinrichtung der Tiroler Rechtsanwaltskammer - "Zusatzpension") im Gesamtbetrag von € 5.072,21 samt 6 % Zinsen seit 2. April 2003 aus € 4.360,37, keine Folge gegeben. 2. In der auf Art144 B-VG gestützten, g... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Beiträge VfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wendet sich die beschwerdeführende Gesellschaft gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland (UVS), mit dem in einem Vergabeverfahren eines Wasserleitungsverbandes zur Beschaffung der maschinellen und elektrischen Ausrüstung des Bedienungshauses "Brunnenanlage Baumgarten" über Antrag einer übergangenen Bietergemeinschaft die an sie ergangene Zuschlagsentscheidung für nichtig erklärt wu... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01.01.2014 zu... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark, vom 7. Jänner 2004, Z UVS 30.9-131/2002-48, wurden dem Antragsteller die im Berufungsverfahren, Z UVS 30.9-131/2002-40, entstandenen Sachverständigengebühren des nichtamtlichen Sachverständigen für das Kraftfahrwesen in der Höhe von insgesamt € 686,10 auferlegt. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird - ohne weitere
Begründung: - der Antrag auf Zuerkennung der aufschi... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des Antrages VfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren VfGG § 85 heute VfGG § 85 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 85 gültig ab 01... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer richtete sich mit der zu B1506/03 protokollierten Beschwerde vom 11. November 2003 gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid der beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eingerichteten Berufungskommission vom 2. September 2003, Zl. 44.140/47-7/02, mit dem gemäß §8 Abs2 Behinderteneinstellungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1970 idF. BGBl. I Nr. 60/2001, die Zustimmung zu seiner Kündigung erteilt wurde... mehr lesen...