Norm: AHG §11 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtswidrigkeit faktischer Amtshandlungen haben die zur Entscheidung in Amtshaftungssachen berufenen ordentlichen Gerichte von sich aus zu beurteilen; das Verfahren nach § 11 Abs 1 AHG ist deshalb in solchen Fällen nicht einzuleiten. Entscheidungstexte 1 Ob 15/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 15/86 Veröff: SZ 59/113 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Grundstück Nr. 37/3 KG Neumarkt-Markt. Dieses Grundstück liegt nach dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der beklagten Partei in der Widmungskategorie 'erweitertes Wohnbaugebiet'. Der Erstkläger betreibt auf dieser Liegenschaft seit 1958 eine Champignonzucht. über Ansuchen der Kläger führte die beklagte Partei am 20. November 1974 eine Bauverhandlung für die Errichtung einer Halle für diese Champignonz... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft mit dem Grundstück 37/3 KG N. Dieses Grundstück ist nach dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der beklagten Partei in der Widmungskategorie "erweitertes Wohngebiet" gelegen. Über Ersuchen der Kläger führte die beklagte Partei, die Gemeinde N, am 20. 11. 1974 eine Bauverhandlung für die Errichtung einer Halle für die Champignonzucht auf dem oben erwähnten Grundstück durch. Nach den eingereichten Plänen sollte die Halle ei... mehr lesen...
Norm: AHG §2 Abs2AHG §11 Abs1
Rechtssatz: Ein Amtshaftungsanspruch setzt voraus, dass alle zulässigen und rechtzeitig möglichen Rechtsmittel einschließlich der VwGH - Beschwerde ergriffen wurden. Eine Nachprüfung der Erfolgsaussichten kommt im Amtshaftungsverfahren nicht mehr in Betracht. Die Unterlassung der Ausschöpfung des Rechtszuges ist auch nicht dadurch zu entschuldigen, dass der Amtshaftungskläger das Rechtsmittel oder die Beschwerde an... mehr lesen...
Norm: AHG §2 Abs2AHG §11 Abs1
Rechtssatz: Beim Fehlen einer Entscheidung des VwGH kann das Amtshaftungsgericht die Rechtswidrigkeit des angeblich schadensursächlichen Bescheides einer Verwaltungsbehörde zwar selbständig verneinen, nicht aber ohne Anrufung des VwGH bejahen. Vor einer solchen Anrufung muss es die Anspruchsvoraussetzung des § 2 Abs 2 AHG und kann es die Vertretbarkeit der Rechtsansicht des Bescheides prüfen. En... mehr lesen...
Norm: AHG §11 Abs1
Rechtssatz: Die Amtshaftungsgerichte sind nur dann zur Anrufung des VwGH verpflichtet, wenn auch sie und nicht nur der Kläger einen Bescheid, aus dem Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden, für rechtswidrig halten. Entscheidungstexte 1 Ob 46/81 Entscheidungstext OGH 13.01.1982 1 Ob 46/81 Veröff: EvBl 1982/51 S 181 = ZVR 1982/337 S 283 ... mehr lesen...
Norm: AHG §11 Abs1B - VG Art131 Abs2
Rechtssatz: Das Gericht hat die Feststellung der Rechtswidrigkeit durch den Verwaltungsgerichtshof nur dann zu beantragen, wenn noch kein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 186/69 Entscheidungstext OGH 27.11.1969 1 Ob 186/69 Veröff: EvBl 1970/164 S 270 ... mehr lesen...