Norm
AHG §11 Abs1Rechtssatz
Die Amtshaftungsgerichte sind nur dann zur Anrufung des VwGH verpflichtet, wenn auch sie und nicht nur der Kläger einen Bescheid, aus dem Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden, für rechtswidrig halten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0050222Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009