Gegen die Verlassenschaft nach Franz W. wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hernals vom 17. Feber 1952 die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ. 525 Kat.Gem. O. bewilligt. Die Verlassenschaft wurde von der Gattin des Erblassers Hermine W. vertreten. Nach ihrem Tode wurde für ihre Verlassenschaft Rechtsanwalt Dr. K. zum Kurator bestellt. Die eingangs bezeichnete Liegenschaft ist im Erwerb auf Hermine W. übergegangen. Ihr Eigentumsrecht wurde auf Grund der Einantwortungsurkunde... mehr lesen...