Norm: EO §7 Abs1 BdIAEO §7 Abs1 BdIIAEO §353 IIA
Rechtssatz: Auch bei der Exekution zur Erwirkung vertretbarer Handlungen gelten die Erfordernisse der Bestimmtheit. Wenn auch im Einzelfall eine Beschreibung aller Details untunlich sein kann, muss gerade bei exekutiv durchzusetzenden Handlungen (hier: Vermessung, Vermarktung, Vertragserrichtung, grundbücherliche Durchführung), die sich nur auf Teile einzelner Grundstücke beziehen sollen, geforde... mehr lesen...
Norm: EO §54e Abs1 Z2EO §7 Abs1
Rechtssatz: Zeigt sich, daß der Exekutionstitel hinsichtlich der Person des Berechtigten mit den im Exekutionstitel hierüber gemachten Angaben nicht übereinstimmt, führt dies zur Einstellung der Exekution nach § 54e Abs 1 Z 2 EO. Anmerkung 0000020 Entscheidungstexte 1 R 552/97b Entscheidungstext LG Feldkirch 28.11.1997 1 R 552... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1VVG §1VVG §3
Rechtssatz: Bei der Eintreibung von nach § 174 ForstG verhängten Geldstrafen wird die Vollstreckungsbehörde organisatorisch und funktionell in Vollziehung des Forstgesetzes für den Bund tätig. Das als betreibende Partei auftretende Land Vorarlberg ist daher nach § 7 Abs 1 EO nicht Berechtigte aus den der Exekution als Titel zugrunde liegenden Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und Berufungsbesche... mehr lesen...
Norm: EO §54c Abs1EO §7 Abs1
Rechtssatz: Der Verpflichtete erreicht durch den Einspruch gegen die im vereinfachten Bewilligungsverfahren erlassenen Exekutionsbewilligung die Nachholung der Titelprüfung. Anmerkung 0000018 Entscheidungstexte 1 R 552/97b Entscheidungstext LG Feldkirch 28.11.1997 1 R 552/97b Europe... mehr lesen...
Norm: EO §54c Abs1EO §7 Abs1
Rechtssatz: Im Zuge der Titelprüfung ist auch zu prüfen, ob der Exekutionstitel mit den im Exekutionsantrag enthaltenen Angaben nach § 7 Abs 1 EO - so etwa auch hinsichtlich der Person des Berechtigten - übereinstimmt. Anmerkung 0000019 Entscheidungstexte 1 R 552/97b Entscheidungstext LG Feldkirch 28.11.1997 1 R 552/97b ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1 AcEO §7 Abs1 Bb4EO §7 Abs1 BdVAEO §7 Abs1 BdVEBPGG §5EinstV allg
Rechtssatz: Ein Begehren auf Pflegegeld ist schon dann hinreichend bestimmt und nicht nur in einem Zwischenverfahren bestimmbar, wenn sich im Vergleich ohne die geringsten Unklarheiten durch Anführung der Stufe, des Beginnes des Anspruches und des Titels "Pflegegeld" die Höhe des Betrages eindeutig aus § 5 BPGG in Verbindung mit den Anpassungsverordnungen ergibt. ... mehr lesen...