Norm: EO §42EO §44
Rechtssatz: Die Aufschiebung der Exekution ist nicht schon dann zu bewilligen, wenn einer der in § 42 EO genannten Aufschiebungsgründe vorliegt, es muss auch auf die Wahrscheinlichkeit des Erfolges der Aktion des Aufschiebungswerbers Bedacht genommen werden. Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten darf dem Ergebnis aber nicht vorgegriffen werden. Entscheidungstexte 13 R 6... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §42 A1EO §44 A1EO §381 Z2 D
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung, mit der dem Gegner der gefährdeten Partei der Gebrauch eines Exekutionstitels untersagt werden soll, ist dann nicht zu erlassen, wenn ein näherer Rechtsbehelf, nämlich der Aufschiebungsantrag, zu Gebote steht, und nicht glaubhaft gemacht wird, dass die Anspruchsgefährdung schon vor der Möglichkeit, einen Aufschiebungsantrag zu stellen, einzutreten droht. ... mehr lesen...
Norm: EO §43 Abs2EO §44 AEO §355 II
Rechtssatz: Voraussetzung für die Aufschiebung einer Unterlassungsexekution ist, dass die Weiterführung der Exekution trotz Möglichkeit der Rückzahlung der Strafen mit Nachteilen verbunden wäre, deren Ersatz die verpflichtete Partei von der betreibenden Partei nicht erlangen könnte, falls die Exekutionsführung zu Unrecht erfolgt. Solche Umstände können etwa darin gelegen sein, dass die verpflichtete Partei ge... mehr lesen...
Norm: EO §43EO §44 CEO §147EO §196EO §200 Z1EO §204 Abs1EO §220 Abs1EO §229 Abs2EO §266EO §271 Abs1EO §280 Abs1EO §304EO §306EO §355 Abs2 XVIIEO §371aEO §377EO §390 IVDEO §398EO §399EO §400AktG §197 Abs4AktG §216 Abs4AO §16AO §46Geo §252 Abs1 litfGeo §340Geo §382 Abs1 Z4Geo §529GmbHG §42 Abs3KO §16KO §131KO §150ZPO §38ZPO §56ZPO §57ZPO §407ZPO §458ZPO §524
Rechtssatz: Auch eine befristete Bankgarantie ist als Sicherheitsleistung geeignet, wenn ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIA2ZPO §500 IICZPO §500 IIHZPO §528 Abs2 Z1 KZPO §528 F4ZPO §528 LEO §44 DEO §78JN §57
Rechtssatz: Ist Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichtes die Ausfolgung einer Sicherheitsleistung von zehntausend Schilling, ist der Revisionsrekurs auch dann jedenfalls unzulässig, wenn die betriebene Forderung den Betrag von fünfzigtausend Schilling übersteigt. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §44 CEO §44 Abs2 DZPO §528 Abs2 Z3 K
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Ausfolgung eines gemäß § 44 Abs 2 EO vom Verpflichteten zur Sicherstellung erlegten Geldbetrages ist keine Entscheidung über den Kostenpunkt. Entscheidungstexte 3 Ob 63/97d Entscheidungstext OGH 26.03.1997 3 Ob 63/97d European Case Law Identifier (... mehr lesen...