Begründung: Der betreibenden Gläubigerin war zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen gegen den Verpflichteten ua (teilweise vom Antrag abweichend) die Exekution durch Pfändung der ihm als Stifter gegenüber einer bestimmten Privatstiftung zustehenden Gesamtrechte bewilligt worden, insbesondere des Rechts auf Auflösung der Stiftung und [des Rechts] auf Einziehung des Liquidations- bzw Auflösungserlöses. Die betreibende Partei hatte die Verwertung durch die Ermächtigung beantragt... mehr lesen...
Begründung: Das von der betreibenden Partei angerufene Bezirksgericht Graz-West bewilligte der betreibenden Partei aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gegen den Verpflichteten die Zwangsversteigerung zweier Liegenschaften zur Hereinbringung von 150.000 EUR sA. Das Verfahren betreffend die gegenständliche Liegenschaft trat es an das nunmehrige Exekutionsgericht ab. Dieses schob mit dem auf den 8. August 2008 datierten Beschluss auf Antrag des Verpflichteten die Exekution nach § 4... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von behaupteten Verstößen der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte das Erstgericht über die verpflichtete Partei im Rahmen der vorliegenden Unterlassungsexekution auf Antrag der betreibenden Partei ua mit den mittlerweile in Rechtskraft erwachsenen Beschlüssen ON 89, 109, 113 und 128 Geldstrafe von 57.000 EUR, 59.000 EUR, 59.000 EUR und 60.000 EUR. Am 10. September 2008 beantragte sie - gestützt auf eine beim Erstgericht eingebrachte exekuti... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von behaupteten Verstößen der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte das Erstgericht über die verpflichtete Partei im Rahmen der vorliegenden Unterlassungsexekution auf Antrag der betreibenden Partei ua mit den mittlerweile in Rechtskraft erwachsenen Beschlüssen ON 89, 109, 113 und 128 Geldstrafe von 57.000 EUR, 59.000 EUR, 59.000 EUR und 60.000 EUR. Am 10. September 2008 beantragte sie - gestützt auf eine beim Erstgericht eingebrachte exekuti... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund von behaupteten Verstößen der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte das Erstgericht über die verpflichtete Partei im Rahmen der vorliegenden Unterlassungsexekution auf Antrag der betreibenden Partei ua mit den Beschlüssen ON 12, 14, 35, 56 und 62 Geldstrafen, die im Instanzenzug jeweils herabgesetzt wurden. Rechtskräftig festgesetzt wurden diese Strafen (zufolge der Beschlüsse zu AZ 3 Ob 125/08s, 3 Ob 163/08d und 3 Ob 183/08w) demnach mit 40.... mehr lesen...
Norm: EO §42 AEO §44 AEO §44 A1EO §44 CEO §331 C
Rechtssatz: Bei der Pfändung und Verwertung des Geschäftsanteils einer GmbH ist ein Vermögensnachteil des die Aufschiebung des Exekutionsverfahrens beantragenden Verpflichteten erst in einem Verfahrensstadium offenkundig und braucht daher nicht behauptet und bescheinigt werden, wo bereits ein Schätzungsgutachten vorliegt und daher der Verkauf des Geschäftsanteils unmittelbar bevorsteht. In einem ... mehr lesen...
Norm: EO §44 E
Rechtssatz: Der durch die Aufschiebung der Exekution (§ 44 EO) dem betreibenden Gläuubiger verursachte Verzögerungsschaden (Befriedigungsausfall oder Veranlagungsentgang infolge verspäteter Befriedigung) wird durch den Zuschlag des Versteigerungsobjekts an den betreibenden Gläubiger nicht beeinflusst. Entscheidungstexte 3 Ob 199/05v Entscheidungstext OGH 24.11.2005 3... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1EO §44
Rechtssatz: Eine Aufschiebung der Exekution wird erst dann wirksam, wenn eine auferlegte Sicherheitsleistung erlegt wurde. Mangels Erlages der aufgetragenen Sicherheitsleistung durch die verpflichtete Partei war die betreibende Partei durch den Aufschiebungsbeschluss noch nicht beschwert, sodass es ihrerseits gar keines Rekurses gegen den Aufschiebungsbeschluss bedurft hätte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §42EO §44
Rechtssatz: Wenn in der Zwangsversteigerung als nächster Schritt die Erlassung des Versteigerungsediktes unmittelbar bevorsteht, droht in der Regel konkret und unmittelbar der Verlust der Liegenschaft auch zu einem Meistbot weit unter dem Schätzwert, was einen Aufschiebungsantrag rechtfertigt. Eine Forderungsexekution kann nur dann aufgeschoben werden, wenn ausreichend glaubhaft gemacht wird, dass ein allfälliger Anspruch der... mehr lesen...