Norm
EO §43Rechtssatz
Auch eine befristete Bankgarantie ist als Sicherheitsleistung geeignet, wenn sie weder zusätzliche Bedingungen noch Effektivklauseln enthält. Wird sie nicht rechtzeitig prolongiert, ist das Gericht verpflichtet, sie rechtzeitig abzurufen.
Entscheidungstexte