Norm: EO §40 EO § 40 heute EO § 40 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 40 gültig von 01.08.2017 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2017 EO § 40 gültig von 01.07.1914 bis 31.07.2017 zul... mehr lesen...
Norm: IO §149 EO §35 EO §40 EO §37 IO § 149 heute IO § 149 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010 IO § 149 gültig von 01.05.1999 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 73/1999 IO § 149 gültig von 01.01.1983 b... mehr lesen...
Norm: EO §40 EO §353 IA EO § 40 heute EO § 40 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 40 gültig von 01.08.2017 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2017 EO § 40 gültig von 01.07.1914 bis 31.07.2017 ... mehr lesen...
Norm: EO §40 KO §197 Abs3 EO § 40 heute EO § 40 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 40 gültig von 01.08.2017 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2017 EO § 40 gültig von 01.07.1914 bis 31.07.2017 ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichts Wien vom 22. Juni 2007, AZ 19 Cg 89/05t, wurde die verpflichtete Partei dazu verurteilt, binnen vier Wochen über die gesamte geschäftliche Tätigkeit unter Verwendung des Zeichens „M*****“, in welcher Form auch immer, und/oder verwechselbar ähnlicher Zeichen Rechnung zu legen, wobei Auskunft über sämtliche zur Bemessung der gesetzlichen Zahlungsansprüche notwendigen Umstände zu geben ist, wie insbesondere über den Umsatz und ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichts Wien vom 22. Juni 2007, 19 Cg 89/05t, wurde die verpflichtete Partei dazu verurteilt, binnen vier Wochen über die gesamte geschäftliche Tätigkeit unter Verwendung des Zeichens „M*****“, in welcher Form auch immer, und/oder verwechselbar ähnlicher Zeichen Rechnung zu legen, wobei Auskunft über sämtliche zur Bemessung der gesetzlichen Zahlungsansprüche notwendigen Umstände zu geben ist, wie insbesondere über den Umsatz und den... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund zweier Beschlüsse des zuständigen Firmenbuchgerichts ist die verpflichtete Partei - eine GmbH in Liquidation - verpflichtet, dem Betreibenden Einsicht in alle die Zeit ab 1. Jänner 1993 betreffenden Handelsbücher, Geschäftspapiere und sonstigen Geschäftsunterlagen der verpflichteten Partei sowie ihrer Tochtergesellschaft „M." ***** GmbH in Liquidation zu gewähren und mit der Bucheinsicht zusammenhängende Auskünfte zu erteilen. Aufgrund der Exekutionstitel wur... mehr lesen...
Norm: EO §36 D EO §40 EO §291c EO § 36 heute EO § 36 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 36 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 36 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vater der Beklagten aufgrund der vollstreckbaren Beschlüsse des Bezirksgerichts St. Pölten vom 12. April 2000, GZ 2 P 30/00i-7 (1.Titel), und vom 30. Dezember 2000, GZ 2 P 30/00i-24 (2.Titel), sowie des vollstreckbaren Beschlusses des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 7. März 2001, AZ 37 R 26/01a (2 P 30/00i-40; 3.Titel), verpflichtet, für seine Kinder Unterhalt zu zahlen, und zwar bis einschließlich November 2004 (Schluss der... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a EO §256 Abs1 EO § 249 heute EO § 249 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 249 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 249 gültig von 01.07.2011 bis 30.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger gründeten 1987 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) mit dem Betriebsgegenstand der Möbelerzeugung. Mit rechtskräftigem Versäumungsurteil vom 5. August 1997 wurden die nunmehrigen Kläger zur Zahlung von 151.799,87 S samt 12 % Zinsen seit 15. Jänner 1997, weiteren 9.616 S (Inkassospesen) sowie Kosten von 13.740,76 S verpflichtet. In der diesem Versäumungsurteil zugrundeliegenden Mahnklage wurden die Beklagten als persönlich haftende Gesellsch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug mit Sachbeschluss vom 7. 7. 1998, GZ 4 Msch 138/95y-28, bestätigt durch Entscheidung des Rekursgerichtes vom 23. 3. 1999, GZ 4 Msch 138/95y-32, dem Antragsgegner auf, den Antragstellern die Abrechnungen über die Reparaturrücklage für die Jahre 1988 bis 1995 betreffend das Objekt *****, berichtigt und ergänzt um bestimmte einzelne Punkte binnen 14 Tagen bei sonstiger Verhängung einer Ordnungsstrafe in der Höhe von S 80.000 zu legen. Mit dem nunmehr ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile, die miteinander verheiratet waren, sind deutsche Staatsbürger. Der in Deutschland lebende Kläger wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. 9. 1993 verpflichtet, der nunmehr bei Villach wohnenden Beklagten ab 1. 1. 1993 einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 1.740 DM zu zahlen. Mit der am 26. 3. 2001 eingebrachten Klage begehrt der Kläger, das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. 9. 1993 dahin abzuändern, dass der Kläger ab Jänn... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wurde das Begehren der Antragsteller abgewiesen, den Antragsgegnern unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 20.000,-- die Legung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1995 aufzutragen. Begründet wurde dies mit der Unmöglichkeit einer Erlangung bzw Rekonstruktion der Abrechnungsunterlagen, die im konkreten Fall glaubhaft sei, weil seit dem Abrechnungszeitpunkt bereits ein zweimaliger Eigentümerwechsel des Hauses stattgefunden h... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seinen Sohn war zuletzt vom Bezirksgericht Hernals mit Beschluss vom 13. 7. 1995 (ON 74) ab 1. 12. 1992 mit S 5.000,-- monatlich festgesetzt worden. Hiebei wurde davon ausgegangen, dass der Vater, der versuche, sein wahres Einkommen zu verschleiern, ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von S 28.000,-- erzielen könne. Mit Schriftsatz vom 26. 8. 1996, ON 103, beantragte der Vater die Herabsetzung des Unterhalts auf... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichteten Parteien sind auf Grund des vollstreckbaren Urteils des Handelsgerichts Wien vom 27. 10. 1998 schuldig, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb bestimmter periodischer Druckschriften das Ankündigen und/oder Gewähren von Zugaben zu unterlassen. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund eines am 16. 3. 1999 bei ihm eingelangten Exekutionsantrages wegen eines von ihr behaupteten Titelverstoßes (in ein... mehr lesen...
Norm: EO §40 EO §56 Abs2 EO §56 Abs3 EO § 40 heute EO § 40 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 40 gültig von 01.08.2017 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2017 EO § 40 gültig von 01.07.1914 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Das Erstgericht hat im Besitzstörungsverfahren der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten (und eine an diesem Verfahren nicht beteiligte weitere beklagte Partei), am 30. 4. 1998 den als Exekutionstitel vorliegenden Endbeschluß erlassen, der in seinen wesentlichen Teilen lautet: Zu römisch eins.: Das Erstgericht hat im Besitzstörungsverfahren der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten (und eine an diesem Verfahren nicht beteiligte weitere beklagte Pa... mehr lesen...
Norm: EO §35 Ag EO §40 EO §354 IIC EO §354 IVA ABGB §878 ABGB §920 ABGB §1447 E ABGB §1447 K EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 5.5.1990, 29 Cg 146/89-10, bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 14.12.1990, 13 R 196/90, wurde die nunmehrige Verpflichtete schuldig erkannt, der nunmehrigen betreibenden Partei binnen vierzehn Tagen eine detaillierte Abrechnung der Grund- und Baukosten der Wohnungseigentumsanlage in Wien*****, welche sämtliche Einnahmen und Ausgaben im einzelnen unter Angabe des j... mehr lesen...
Begründung: Mit der 17.5.1991 eingebrachten Besitzstörungsklage begehrte der Betreibende die Erlassung des Endbeschlusses, die Verpflichtete habe ihn dadurch daß sie die Herausgabe der Schlüssel zur Wohnung Wien 1, S*****straße ***** vom Budomir N***** begehrte, diese Schlüssel in Empfang nahm, die Wohnung betrat, beging, versperrte, die Herausgabe dieser Schlüssel verweigerte, den Betreibenden im ruhigen Besitz an dieser Wohnung gestört bzw ihm den Besitz an dieser Wohnung en... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind die ehelichen Kinder des Klägers. Dieser verpflichtete sich in einem am 2.6.1980 geschlossenen Vergleich, dem am 31.8.1972 geborenen Erstbeklagten 1.800 S und dem am 17.7.1974 geborenen Zeitbeklagten 1.500 S an monatlichen Unterhalt zu bezahlen. Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 18.11.1983 wurde den Beklagten gegen den Kläger zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands aus der Zeit von Jänner bis November 1983 in der Höhe von 17.500 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schuldet den beiden beklagten Kindern auf Grund zweier polnischer Urteile einen Unterhaltsbetrag von monatlich zusammen 6.000 Zloty bis 30. November 1986 und von monatlich zusammen 18.000 Zloty seit 1. Dezember 1986. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18.Jänner 1988, GZ 50 a Nc 348/87-5, wurde auf Grund dieser Urteile zu Gunsten der beiden beklagten Parteien zur Hereinbringung eines rückständigen Unterhaltsbetrages von 161.000 Zloty (bis 30. Juni 1987) und... mehr lesen...
Begründung: In zahlreichen Exekutionsverfahren, die gegen insgesamt vier verpflichtete Parteien - zum Teil nur gegen einzelne, zum Teil gegen mehrere von ihnen gemeinsam - geführt werden, wurde eine größere Anzahl von beweglichen körperlichen Sachen gepfändet. Eine dieser verpflichteten Parteien (im folgenden als erstverpflichtete Partei bezeichnet) stellte den Antrag, verschiedene, durch das Aktenzeichen bezeichnete Exekutionen gemäß § 39 Abs. 1 Z 1 (gemeint wohl: Z 2) iVm § 252... mehr lesen...
Begründung: Mit Sachbeschluß des Erstgerichtes vom 24.Jänner 1983, Msch 59/82-6, bestätigt mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht vom 16.Juni 1983, 3 R 534/83-10, wurde der verpflichteten Partei aufgetragen, binnen vierzehn Tagen der betreibenden Partei ordentliche Rechnungen betreffend die Hypothekentilgung für die Kalenderjahre 1975 bis 1981 zu legen. In ihrem Exekutionsantrag vom 18.Juli 1983 behauptete die betreibende Partei, die mit Schreiben der verp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der am 18.7.1983 beim Bezirksgericht Döbling zu 5 C 562/83 eingebrachten Räumungs- und Pachtzinsklage begehrte Leopold B als Eigentümer des Hauses Wien 19., Heiligenstädterstraße 179, von Franz A als Pächter des dortigen Gasthauses samt Gastgarten und anderen Räumlichkeiten die übergabe des Bestandobjektes und die Bezahlung von S 33.002,57 (Pachtzins für Juni 1983 von S 25.960,-- und fällige Nebenleistungen von S 7.042,57) samt 4 % Zinsen seit 2.6.1983 sow... mehr lesen...
Begründung: Mit Vergleich vom 27. 10. 1972 verpflichtete sich Anton L*****, seiner Ehefrau Elfriede L***** ab 1. 1. 1973 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der Höhe von 2.400 S 12mal jährlich wertgesichert zu bezahlen und ihr an Kosten des von ihr eingeleiteten Unterhaltsprozesses den Betrag von 4.200 S zu ersetzen (31 C 634/72 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien). Am 22. 12. 1978 schlossen die Streitteile in dem von Elfriede L***** gegen ihren (nunmehr) geschiedenen Ehegatten... mehr lesen...
Norm: EO §40 EO § 40 heute EO § 40 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 40 gültig von 01.08.2017 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2017 EO § 40 gültig von 01.07.1914 bis 31.07.2017 zul... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt zur Hereinbringung von 2.033.589,02 S samt 10 % Zinsen seit 1. September 1977 Exekution durch Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten. Mit Versteigerungsedikt vom 15. Mai 1984 wurde der Versteigerungstermin für den 27. Juli 1984 anberaumt. Am 5. Juni 1984 übermittelte Mag. Eva T***** die Kopie eines Schreibens der betreibenden Partei vom 18. Mai 1984, wonach in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Mai 198... mehr lesen...
Norm: EO §40 EO § 40 heute EO § 40 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 40 gültig von 01.08.2017 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2017 EO § 40 gültig von 01.07.1914 bis 31.07.2017 zul... mehr lesen...