Entscheidungen zu § 39 Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

392 Dokumente

Entscheidungen 181-210 von 392

TE OGH 1986/9/17 3Ob47/86

Begründung: Mit Beschluß des Exekutionsgerichtes Wien vom 19.6.1984, 8 E 8430/84, wurde zugunsten der beklagten Partei zur Hereinbringung ihrer Forderung an Versicherungsbeiträgen von 573.069,88 S samt Verzugszinsen von 6.269,01 S und Kosten von 2.896,69 S, zusammen 582.235,58 S, wider die klagende Partei die Fahrnisexekution bewilligt. Ein Vollzugsversuch am 28.8.1984 scheiterte mangels vorgefundener pfändbarer Gegenstände. Mit einer am 6.9.1984 erhobenen Klage begehrte die klage... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.09.1986

RS OGH 1986/9/17 3Ob47/86, 3Ob135/05g

Norm: AO §10 Abs1EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVDEO §39 Abs1 Z2 IVEKO §10 Abs1KO §124a Abs2
Rechtssatz: Der Tatbestand einer Exekutionssperre nach § 10 Abs 1 KO oder § 10 Abs 1 AO kann nur durch einen Einstellungsantrag nach § 39 Abs 1 Z 2 EO, aber nicht durch die Einbringung einer Klage, geltend gemacht werden; über Einstellungsanträge nach § 39 Abs 1 Z 2 EO ist aber nicht im streitigen Rechtsweg, sondern im Zuge des Exekutionsverfahrens ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.09.1986

RS OGH 1986/9/17 3Ob47/86, 3Ob135/05g

Norm: AO §10 Abs1EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVDEO §39 Abs1 Z2 IVEKO §10 Abs1KO §124a Abs2
Rechtssatz: Der Tatbestand einer Exekutionssperre nach § 10 Abs 1 KO oder § 10 Abs 1 AO kann nur durch einen Einstellungsantrag nach § 39 Abs 1 Z 2 EO, aber nicht durch die Einbringung einer Klage, geltend gemacht werden; über Einstellungsanträge nach § 39 Abs 1 Z 2 EO ist aber nicht im streitigen Rechtsweg, sondern im Zuge des Exekutionsverfahrens ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.09.1986

RS OGH 1986/4/30 3Ob27/86, 5Ob90/21b

Norm: EO §39 Abs1 IEO §39 Abs1 IVFEO §294A
Rechtssatz: Die in § 39 Abs 1 EO genannte "gleichzeitige Aufhebung aller bis dahin vollzogenen Exekutionsakte" führt nicht dazu, daß der Drittschuldner in Beachtung der Forderungsexekution schon ausbezahlte Beträge von dieser wieder zurückfordern muß oder daß etwa die betreibende Partei diese Beträge im Zuge des Exekutionsverfahrens zurückerstatten muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1986

TE OGH 1985/12/11 1Ob663/85

Entscheidungsgründe: Der Beklagte erhob zu 14 C 2696/79 des Bezirksgerichtes Salzburg gegen den Kläger eine Klage auf Bezahlung des Betrages von S 20.000 s. A. Der Kläger begehrte mit der zu 14 C 195/80 des Bezirksgerichtes Salzburg erhobenen Widerklage den Zuspruch eines Betrages von S 63.945,25 s.A. wegen schlechter Vertretung durch den Beklagten. Die Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Mit Urteil vom 13.8.1982 gab das Bezirksgericht Salzburg d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.1985

RS OGH 1985/12/11 1Ob663/85

Norm: ABGB §1435EO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IIIAZPO §505 Abs3
Rechtssatz: Leistet der Verpflichtet auf Grund eines Urteils, das noch mit außerordentlicher Revision bekämpft werden kann (und sodann auch bekämpft wird) , so kann es der auch dem Gläubiger erkennbare Sinn und Zweck der Leistung nur sein, die mögliche Zwangsvollstreckung durch den Gegner zu vermeiden und daher nur für den Fall endgültig zu leisten , daß das Urteil des Berufungsge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1985

RS OGH 1985/12/11 1Ob663/85

Norm: ABGB §1435EO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IIIAZPO §505 Abs3
Rechtssatz: Leistet der Verpflichtet auf Grund eines Urteils, das noch mit außerordentlicher Revision bekämpft werden kann (und sodann auch bekämpft wird) , so kann es der auch dem Gläubiger erkennbare Sinn und Zweck der Leistung nur sein, die mögliche Zwangsvollstreckung durch den Gegner zu vermeiden und daher nur für den Fall endgültig zu leisten , daß das Urteil des Berufungsge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1985

TE OGH 1985/11/28 6Ob696/85

Begründung: Die gefährdete Partei ist eine Handelsgesellschaft mit dem Sitz in Jugoslawien. Sie hatte einen Anspruch gegen den Antragsgegner auf Zahlung des Schillinggegenwertes von DM 581.075,99 aus einem in zwei Vertragsurkunden vom 26.August 1983 niedergelegten Kompensationsgeschäft behauptet, nach dem sie ihrem inländischen Vertragspartner landwirtschaftliche Produkte und dieser dagegen Repro-Materialien im Wert von 80 % des Wertes der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu liefern... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.11.1985

RS OGH 1985/11/28 6Ob696/85

Norm: EO §39 Abs1 IEO §39 Abs1 IIIAEO §39 Abs1 IIIBEO §39 Abs1 IIICEO §39 Abs1 IIIDEO §39 Abs1 IIIEEO §39 Abs1 IIIFEO §39 Abs1 IIIGEO §39 Abs1 IIIHEO §39 Abs1 IIIIEO §39 Abs1 IIIJEO §39 Abs1 IIIKEO §40 Abs1
Rechtssatz: Der Untergang eines Anspruches durch Novation erfüllt keinen im § 40 Abs 1 EO oder § 39 Abs 1 EO aufgezählten Tatbestand. Entscheidungstexte 6 Ob 696/85 Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1985

TE OGH 1985/6/13 6Ob718/84

Entscheidungsgründe: Die Beklagte erwirkte gegen Johann B (auch C), Händler, Perbersdorf, am 29.1.1982 beim Handelsgericht Wien ein Versäumungsurteil über den Betrag von S 217.934,66 samt 12 % Zinsen seit l6.9.1981. über ihren Antrag wurde am 19.4.1982 zur Hereinbringung dieser Forderung die Fahrnisexekution bewilligt und beim Bezirksgericht Mureck am 4.Mai 1982 zu E 592/82 ein exekutives Pfandrecht an den Postzahlen 1 bis 3 durch Anmerkung auf dem Pfändungsprotokoll desselben Geric... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.06.1985

RS OGH 1985/6/13 6Ob718/84

Norm: EO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVCEO §39 Abs1 Z6 IVEEO §62EO §78ZPO §427
Rechtssatz: Dem Betreibenden muß nur dann der Einstellungsbeschluß nicht zugestellt werden, wenn der Antrag von ihm ausgeht, nicht aber, wenn der Verpflichtete zum Beispiel auf Grund eines sogenannten Einstellungsschreibens, das Begehren anbringt. Entscheidungstexte 6 Ob 718/84 Entscheidungstext OGH 13.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1985

RS OGH 1985/6/13 6Ob718/84

Norm: EO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVEEO §62EO §78ZPO §427
Rechtssatz: Aus der Undeutlichkeit des Schreibens des Betreibenden über die vom Verpflichteten beantragte Einstellung folgt auch, daß der in diesem Schreiben erklärte Beschlußausfertigungsverzicht nicht als solcher für den Fall der Einstellung gemäß § 39 Abs 1 Z 6 EO angesehen werden darf. Entscheidungstexte 6 Ob 718/84 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1985

RS OGH 1985/6/13 6Ob718/84

Norm: EO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVCEO §39 Abs1 Z6 IVEEO §62EO §78ZPO §427
Rechtssatz: Dem Betreibenden muß nur dann der Einstellungsbeschluß nicht zugestellt werden, wenn der Antrag von ihm ausgeht, nicht aber, wenn der Verpflichtete zum Beispiel auf Grund eines sogenannten Einstellungsschreibens, das Begehren anbringt. Entscheidungstexte 6 Ob 718/84 Entscheidungstext OGH 13.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1985

RS OGH 1985/6/13 6Ob718/84

Norm: EO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVEEO §62EO §78ZPO §427
Rechtssatz: Aus der Undeutlichkeit des Schreibens des Betreibenden über die vom Verpflichteten beantragte Einstellung folgt auch, daß der in diesem Schreiben erklärte Beschlußausfertigungsverzicht nicht als solcher für den Fall der Einstellung gemäß § 39 Abs 1 Z 6 EO angesehen werden darf. Entscheidungstexte 6 Ob 718/84 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1985

TE OGH 1985/2/14 8Ob529/84

Begründung: Mit Vergleich vom 27. 10. 1972 verpflichtete sich Anton L*****, seiner Ehefrau Elfriede L***** ab 1. 1. 1973 einen monatlichen Unterhaltsbetrag in der Höhe von 2.400 S 12mal jährlich wertgesichert zu bezahlen und ihr an Kosten des von ihr eingeleiteten Unterhaltsprozesses den Betrag von 4.200 S zu ersetzen (31 C 634/72 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien). Am 22. 12. 1978 schlossen die Streitteile in dem von Elfriede L***** gegen ihren (nunmehr) geschiedenen Ehegatte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.02.1985

TE OGH 1985/2/13 3Ob142/84

Entscheidungsgründe: Am 2. 12. 1976 schlossen die damals noch miteinander verheirateten Parteien vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu 34 C 420/76 einen Vergleich, in dem sich der damalige Beklagte unter anderem verpflichtete, der damaligen Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 30 % seiner gesamten Nettobezüge „für die aufrechte Dauer der Ehe“ ab 1. 9. 1976 zu zahlen. Mit seit 11. 4. 1979 rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 13. 3... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.02.1985

RS OGH 1985/2/13 3Ob142/84, 3Ob174/88, 3Ob101/89, 3Ob99/07s

Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2EO §35 AfEO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §382 Abs1 Z8 lita IIIGEO §382 Abs1 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Ist die Unterhaltsverpflichtung eines Ehegatten im Titel ausdrücklich auf die Dauer der (aufrechten) Ehe beschränkt, also befristet, dann stellt ein solcher Titel keinen Exekutionstitel für nach der Auflösung der Ehe entstandene Unterhaltsansprüche dar, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um einen privilegierte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.1985

RS OGH 1985/2/13 3Ob142/84, 3Ob174/88, 3Ob101/89, 3Ob99/07s

Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2EO §35 AfEO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §382 Abs1 Z8 lita IIIGEO §382 Abs1 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Ist die Unterhaltsverpflichtung eines Ehegatten im Titel ausdrücklich auf die Dauer der (aufrechten) Ehe beschränkt, also befristet, dann stellt ein solcher Titel keinen Exekutionstitel für nach der Auflösung der Ehe entstandene Unterhaltsansprüche dar, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um einen privilegierte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.1985

TE OGH 1984/11/14 3Ob94/84

Begründung: Aufgrund des Versäumungsurteils des Bezirksgerichts Salzburg vom 14. März 1984, 13 C 393/84, wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Betriebskostenforderung von 45.962,70 S sA mit Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 28. März 1984 die Exekution zur Sicherstellung durch Zwangsverwaltung einiger Liegenschaftsanteile (Eigentumswohnungen) an EZ 3122, KG K*****, bewilligt. Der Exekutionsantrag war beim Titelgericht am 28. März 1984 eingelangt und die Exek... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.11.1984

RS OGH 1984/11/14 3Ob94/84

Norm: AO §10AO §20aEO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVDEO §39 Abs1 Z2 IVE
Rechtssatz: Die betreibende Partei muß bescheinigen welcher Teil ihrer Forderung sich auf Betriebskosten und Heizkosten für die Zeit nach dem Tag der Ausgleichseröffnung bezieht. Mangels einer solchen Bescheinigung ist der Vollzug einer vom Titelgericht bewilligten Exekution abzulehnen, bzw die Exekution gem § 39 Abs 1 Z 2 EO einzustellen. Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1984

RS OGH 1984/11/14 3Ob94/84

Norm: AO §10AO §20aEO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IVDEO §39 Abs1 Z2 IVE
Rechtssatz: Die betreibende Partei muß bescheinigen welcher Teil ihrer Forderung sich auf Betriebskosten und Heizkosten für die Zeit nach dem Tag der Ausgleichseröffnung bezieht. Mangels einer solchen Bescheinigung ist der Vollzug einer vom Titelgericht bewilligten Exekution abzulehnen, bzw die Exekution gem § 39 Abs 1 Z 2 EO einzustellen. Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1984

RS OGH 1984/2/15 3Ob186/83, 3Ob203/88

Norm: EO §39 Abs1 Z8 IIIHEO §39 Abs1 Z8 IVG
Rechtssatz: Mit den Kosten "dieser Exekution" in § 39 Abs 1 Z 8 EO sind nicht nur die Kosten des gerade durchzuführenden nächsten Exekutionsschrittes gemeint (wie dies ganz vereinzelt die Entscheidung GIUNF 2126 ausgesprochen hat), sondern die gesamten bisher im fraglichen Exekutionsverfahren aufgelaufenen sowie die voraussichtlich noch weiter auflaufenden Kosten dieses Exekutionsverfahrens zu versteh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1984

RS OGH 1984/2/15 3Ob186/83, 3Ob203/88

Norm: EO §39 Abs1 Z8 IIIHEO §39 Abs1 Z8 IVG
Rechtssatz: Mit den Kosten "dieser Exekution" in § 39 Abs 1 Z 8 EO sind nicht nur die Kosten des gerade durchzuführenden nächsten Exekutionsschrittes gemeint (wie dies ganz vereinzelt die Entscheidung GIUNF 2126 ausgesprochen hat), sondern die gesamten bisher im fraglichen Exekutionsverfahren aufgelaufenen sowie die voraussichtlich noch weiter auflaufenden Kosten dieses Exekutionsverfahrens zu versteh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1984

RS OGH 1984/1/25 3Ob18/84

Norm: EO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVE
Rechtssatz: Ersucht die betreibende Partei mehrmals das Exekutionsgericht um Abstandnahme vom Vollzug der zwangsweisen Räumung, liegt darin eine Abstandnahme von der Fortsetzung des Exekutionsverfahrens iSd § 39 Abs 1 Z 6 EO. Ist überdies aktenkundig, daß der Verpflichtete keine Gewahrsame an den früheren Bestandobjekten mehr hatte, ist deshalb und wegen der einmal dem Gericht gegenüber erklärten Abst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1984

RS OGH 1984/1/25 3Ob18/84

Norm: EO §39 Abs1 Z6 IIIFEO §39 Abs1 Z6 IVE
Rechtssatz: Ersucht die betreibende Partei mehrmals das Exekutionsgericht um Abstandnahme vom Vollzug der zwangsweisen Räumung, liegt darin eine Abstandnahme von der Fortsetzung des Exekutionsverfahrens iSd § 39 Abs 1 Z 6 EO. Ist überdies aktenkundig, daß der Verpflichtete keine Gewahrsame an den früheren Bestandobjekten mehr hatte, ist deshalb und wegen der einmal dem Gericht gegenüber erklärten Abst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1984

RS OGH 1983/7/6 3Ob99/83, 3Ob52/86, 3Ob180/88, 3Ob41/94, 3Ob14/95, 3Ob188/97m, 3Ob28/99k, 3Ob88/04v,

Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IIIHEO §39 Abs1 Z2 IVCEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §39 Abs1 Z8 IIIBEO §39 Abs1 Z8 IIIHEO §39 Abs1 Z8 IVCEO §39 Abs1 Z8 IVEEO §331 A
Rechtssatz: Dass das gepfändete Recht verwertbar ist, muss im Exekutionsantrag weder bewiesen noch bescheinigt werden. Nur wenn sich schon aus dem Exekutionsantrag ergibt, dass es sich um ein nicht pfändbares Recht handelt, ist der Exekutionsantrag abzuweisen. Stellt sich erst im Lau... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1983

RS OGH 1983/7/6 3Ob99/83, 3Ob52/86, 3Ob180/88, 3Ob41/94, 3Ob14/95, 3Ob188/97m, 3Ob28/99k, 3Ob88/04v,

Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IIIHEO §39 Abs1 Z2 IVCEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §39 Abs1 Z8 IIIBEO §39 Abs1 Z8 IIIHEO §39 Abs1 Z8 IVCEO §39 Abs1 Z8 IVEEO §331 A
Rechtssatz: Dass das gepfändete Recht verwertbar ist, muss im Exekutionsantrag weder bewiesen noch bescheinigt werden. Nur wenn sich schon aus dem Exekutionsantrag ergibt, dass es sich um ein nicht pfändbares Recht handelt, ist der Exekutionsantrag abzuweisen. Stellt sich erst im Lau... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1983

RS OGH 1983/7/6 3Ob99/83, 3Ob52/86, 3Ob180/88, 3Ob41/94, 3Ob14/95, 3Ob188/97m, 3Ob28/99k, 3Ob88/04v,

Norm: EO §39 Abs1 Z2 IIIBEO §39 Abs1 Z2 IIIHEO §39 Abs1 Z2 IVCEO §39 Abs1 Z2 IVEEO §39 Abs1 Z8 IIIBEO §39 Abs1 Z8 IIIHEO §39 Abs1 Z8 IVCEO §39 Abs1 Z8 IVEEO §331 A
Rechtssatz: Dass das gepfändete Recht verwertbar ist, muss im Exekutionsantrag weder bewiesen noch bescheinigt werden. Nur wenn sich schon aus dem Exekutionsantrag ergibt, dass es sich um ein nicht pfändbares Recht handelt, ist der Exekutionsantrag abzuweisen. Stellt sich erst im Lau... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.07.1983

TE OGH 1983/6/29 3Ob79/83

Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung eines schon fälligen Betrages von 169 656.72 S und der ab 1. 2. 1981 bis einschließlich 10.4. 2023 am 1. eines jeden Monates im vorhinein fällig werdenden Beträge von je 4359.50 S, sowie der am 1. 12. eines jeden Jahres zusätzlich fällig werdenden Beträge von 8719.20 S, abzüglich einer Zahlung von 1787.74 S, die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf zwei Liegenschaften der verpflichteten Partei zu bewilligen. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.1983

TE OGH 1983/6/29 3Ob79/83

Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung eines schon fälligen Betrages von 169 656.72 S und der ab 1. 2. 1981 bis einschließlich 10.4. 2023 am 1. eines jeden Monates im vorhinein fällig werdenden Beträge von je 4359.50 S, sowie der am 1. 12. eines jeden Jahres zusätzlich fällig werdenden Beträge von 8719.20 S, abzüglich einer Zahlung von 1787.74 S, die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf zwei Liegenschaften der verpflichteten Partei zu bewilligen. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.1983

Entscheidungen 181-210 von 392

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