Begründung: Der Beklagte ist italienischer Staatsbürger, die Klägerin ist österreichische Staatsbürgerin. Die Streitteile schlossen am 18. 12. 1997 vor einem Standesamt in Italien die Ehe. Sie lebten bis Ende 2006 in Italien und zogen dann in eine Wohnung nach K*****. Bis zum Jahr 2007 war dort ihr Hauptwohnsitz. Die Klägerin behielt ihn bis Ende August 2009 bei, der Beklagte hingegen zog am 27. 9. 2008 aus der gemeinsamen Wohnung aus und übersiedelte wieder nach Italien. Die Kläger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Maria W*****, vertreten durch Dr. Karl Bernhauser, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei und den Gegner der gefährdeten Parte... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art25EuGVÜ Art33 EO §379 Abs3 Z5 E5 EO §384 Abs2Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art31Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art32Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art38 EO § 379 heute EO § 379 gültig ab 01.07.2021 zuletzt ge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. M***** GmbH & Co KEG, *****, 2. P***** GmbH & Co KEG, *****, beide vertreten durch Dorda Brugger Jordis, Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts und anderer G... mehr lesen...
Begründung: An den in Frage stehenden Liegenschaften hat der Antragsteller im Rang vor der von der Revisionsrekurswerberin erwirkten und auch bücherlich angemerkten einstweiligen Verfügung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots die Vormerkung seines Eigentumsrechts erlangt. Mit dem gegenständlichen außerordentlichen Revisionsrekurs sucht die Rechtsmittelwerberin, die Rechtfertigung und deren Folgen mit dem Argument, dass ihr die Liegenschaft nach einer bisher bloß obligatorisch... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Beschluss des Erstgerichts, mit dem der Antrag der Antragstellerin auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot betreffend eine nach dem Vorbringen der Antragstellerin im Alleineigentum des Antragsgegners stehende Liegenschaft abgewiesen wurde, bestätigt, weil der Antragsgegner bereits zur Zeit der Beschlussfassung erster Instanz nicht mehr Liegenschaftseigentümer und ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch wenn die gemäß § 382 Abs 1 Z 6 EO erfolgte Anmerkung des richterlichen Veräußerungs- und Belastungsverbots zur Sicherung eines nachehelichen Aufteilungsanspruchs erfolgte, ist damit keine allein der Rangordnungsanmerkung nach § 53 GBG vorbehaltene Sicherung eines Rangs eingetreten. Auch für den vorliegenden Fall hat daher zu gelten, dass das angemerkte Veräußerungs- und Belastungsverbot der Verbücherung des bereit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Alleineigentümerin einer Liegenschaft in Wien-Meidling, auf der sich ein weitgehend bestandfreies Zinshaus befindet. Sie beabsichtigte deren Verkauf und erteilte einer Wiener Realkanzlei deshalb einen befristeten Alleinvermittlungsauftrag. Noch während dessen Laufzeit nahm der Mitarbeiter einer Gesellschaft für Immobilienvermittlung Kontakt mit der Klägerin auf. Er behauptete, "hervorragende Kontakte" mit russischen Investoren zu haben, und e... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Übernehmerin im Zwangsversteigerungsverfahren u.a. zu Punkt III. 2. seines Beschlusses vom 25. 6. 1998 die Einverleibung der Löschung eines (richterlichen) Veräußerungs-, Belastungs- und Verpfändungsverbots. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht, soweit noch von Bedeutung für die zu fällende Entscheidung, dem Rekurs der früheren Ehefrau des Verpflichteten insoweit Folge, als es das genannte Teilbegehren in Abänderung der ... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage einer Kaufvereinbarung vom 1. 8. 2000, eines Kaufvertrags vom 6. 11. 2000 sowie weiterer hier nicht interessierender Urkunden begehrte der Antragsteller am 14. 2. 2001 beim Erst- als Grundbuchsgericht die Eintragung seines Eigentumsrechts an der Liegenschaft EZ ***** sowie die Löschung des unter C-LNR 2 angemerkten richterlichen Belastungs- und Veräußerungsverbots. Dieses Verbot war mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Feldkirch am 1. 12. 2... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Beklagte) ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Langenzersdorf, die aus den Grundstücken 1196/1 Baufläche (begrünt) und 308 Baufläche besteht. Sie verhandelte mit der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Kläger) schon seit Juni 1998 über den Verkauf einer Teilfläche dieser Liegenschaft. Noch 1998 einigten sich die Streitteile auf einen Preis von 5.000 S je m2. Am 29. Jänner... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Kläger) begehrten, die Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Beklagte) schuldig zu erkennen, einen Kaufvertrag über eine bestimmte Liegenschaft samt Aufsandungserklärung nach dem näheren Inhalt des Urteilsantrags zu unterfertigen. Überdies beantragten sie zur Sicherung ihres Übereignungsanspruchs die Erlassung eines grundbücherlich anzumerkenden Belastungs- und Veräußerungsverbots. Sie br... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsmittelwerberin ist mit dem Erstantragsteller in aufrechter Ehe verheiratet. Zu ihren Gunsten ist auf der Liegenschaft EZ ***** aufgrund einer zu C 763/97v des Bezirksgerichtes Poysdorf erlassenen einstweiligen Verfügung zur Sicherung ihres Anspruchs auf die Ehewohnung ein richterliches Belastungs- und Veräußerungsverbot im Sinn des § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO angemerkt. Die Rechtsmittelwerberin ist mit dem Erstantragsteller in aufrechter Ehe verheiratet. Zu... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs mit Rücksicht auf die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes 5 Ob 16/94 einerseits und 5 Ob102/95 andererseits sowie das Problem der Mitantragstellung der Verbotspflichtigen für zulässig erklär... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß der mit der Errichtung und Durchführung eines Liegenschaftsverkaufsvertrages beauf- tragte Rechtsanwalt zum Schutz des Klienten für eine Anmerkung der Rangordnung einer beabsichtigten Veräußerung Sorge zu tragen hat, wenn - aus welchen Gründen immer - mit einer Verzögerung der Verbücherung gerechnet werden muß. Dies darf nur unterbleiben,... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B ABGB §440 EO §382 Z6 II6 EO §384 Abs2GBG §56GBG §57GBG §131GBG §133 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Begründung: Am 1.8.1994 begehrte die Antragstellerin unter Vorlage eines mit allen formellen Verbücherungsvoraussetzungen versehenen Kaufvertrages vom 8.6.1994, des Rangordnungsbeschlusses TZ 3486/94 vom 17.6.1994 und einer UB des FA für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien vom 24.6.1994 die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an der EZ ***** in dem zu TZ 3486/1994 angemerkten Rang sowie die Löschung des unter CLNR 5 a im Rang 3960/1994 angemerkten einstweiligen Veräußerungs-... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen der gefährdeten Partei (in der Folge Antragsteller genannt) und der Erstgegnerin des Antragstellers (in der Folge Erstantragsgegnerin genannt) wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 22.1.1993 aus dem gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Dieses Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Am 22.6.1993 beantragte der Antragsteller die Aufteilung des gesamten ehelichen Gebrauchsvermögens und der gesamten ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG,... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z6 II6 EO §384 Abs2 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 17. Mai 1976 schenkte die Erstantragsgegnerin dem - damals minderjährigen - Antragsteller die ihr gehörenden 4/5 Anteile der Liegenschaft EZ 548 KG St. Peter, Grundbuch Graz, auf den Todesfall; sie verzichtete auf das Recht, die Schenkung zu widerrufen, und übernahm die - obligatorische - Verpflichtung, das Schenkungsgut ohne Einwilligung des Antragstellers zu dessen Lebzeiten weder zu veräußern noch zu belasten. Außerdem räumte die Erstantragsge... mehr lesen...
Begründung: Die Ehewohnung der Streitteile befand sich in dem auf der Liegenschaft EZ 4264 KG Zistersdorf errichteten Haus in Zistersdorf, Hanggasse 24. Nachdem der Mann die Ehewohnung bereits im Jahre 1984 verlassen hatte, wird sie seither von der Frau allein bewohnt. Diese verfügt derzeit über keine andere Wohnmöglichkeit. Im Zuge des über Klage des Mannes und Widerklage der Frau zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Ehescheidungsverfahrens stellte die Frau... mehr lesen...
Begründung: Am 21.10.1974 ist Ing. Ernst K***, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Firma "A*** I***-W*** ING. K*** KG" ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zu seinen Erben waren nach dem Gesetz zu 1/4 die Witwe Katharina K*** und zu je 3/8 die Kinder Horst Ernst K*** und Christel Ingrid E*** geb. K*** berufen. Diese Gesetzeserben haben am 6.12.1974 die unbedingte Erbserklärung abgegeben und vorgebracht: "Die Erben haben noch nicht vereinbart... mehr lesen...
Der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsteller genannt) steht gegen ihre Gegnerin eine vollstreckbare Honorarforderung von 72 837.59 S zu. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes I wurde der Gegnerin des Antragstellers der Nachlaß der am 14. Feber 1977 verstorbenen Paula N eingeantwortet. Zu deren Nachlaß gehörte auch die Liegenschaft EZ 556 KG H mit einem Einheitswert von 99 000 S. Die Verbücherung der Einantwortungsurkunde ist bisher nicht erfolgt. Der gefährdeten Part... mehr lesen...
Norm: EO §384 Abs2 EO §384 Abs3 EO § 384 heute EO § 384 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 384 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 384 gültig von 01.08.1989 bis 30.0... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 25. 9. 1969 erwarben die gefährdeten Parteien vom Antragsgegner die Liegenschaft EZ 16 KG P. Da im Vertrag die Gutsbestandteile nicht einzeln angeführt waren, wies das Erstgericht mit Beschluß vom 21. 9. 1970 das Gesuch der gefährdeten Parteien um Einverleibung ihres Eigentumsrechtes ab. Am 24. 9. 1970 begehrten die Käufer unter Anschluß eines Grundbuchsauszuges neuerlich die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf Grund des genannten Kaufvertrages. Das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6 EO §384 Abs2 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 3... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z5 II5 EO §384 Abs2 EO §385 GBG §20 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z5 und 6 II5 EO §384 Abs2 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 2. 2. 1943 geheiratet. Am 31. 10. 1947 schlossen sie einen notariellen Ehe- und Erbvertrag, mit dem sie u.a. eine schon unter Lebenden wirksame allgemeine Gütergemeinschaft vereinbarte. Im Pkt. 3 räumten sie sich ein gegenseitiges Aufgriffsrecht in der Weise ein, dass der überlebende Eheteil nach freier Wahl zum gerichtlich erhobenen oder eidesstättig einzubekennenden Wert den gesamten Nachlass des vorverstorbenen Ehegatten übernehmen kann. Der... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6 EO §384 Abs2 und 3 ABGB §364c C2 ABGB §1233 E ABGB §1266 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...