Norm: EO §382b EO §382e Abs1 ZPO §528 A ZPO §528 Abs1 L EO § 382b heute EO § 382b gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382b gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 EO § 382b ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten einer Person den an sie gerichteten Auftrag zum Verlassen der Wohnung gemäß § 382b EO rechtfertigt, stellt, weil dabei immer die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind, grundsätzlich keine Rechtfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO dar (vgl 1 Ob 285/03y; 9 Ob 37/01h; auch bei Auswirkungen auf die Psyche des Antragstellers: 9 Ob 286/01a). Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten eine... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht, das dem Rekurs des Beklagten gegen die erstinstanzliche einstweilige Verfügung gemäß § 382b EO nicht Folge gab, hat ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands nicht EUR 20.000,- übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Zwar weist der Entscheidungsgegenstand, eine Regelung nach § 382b EO, auch geldwerte Aspekte auf, doch wird er im wesentlichen durch den ni... mehr lesen...
Norm: EO §382b EO § 382b heute EO § 382b gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382b gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 EO § 382b gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 15. 5. 1998 geheiratet. Der Ehe entstammen zwei Kinder, die am 23. 5. 1999 geborene Nadine und der am 5. 3. 2001 geborene Marcus. Es handelte sich beiderseits um die erste Ehe. Die Parteien sind österreichische Staatsbürger. Der Kläger begehrte mit der am 29. 5. 2001 eingebrachten Klage die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten. Er warf ihr vor, äußerst streitsüchtig und grundlos eifersüchtig gewesen zu sein, s... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 5. 5. 1967 verheiratet. Noch vor Einbringung einer Scheidungsklage begehrte die Frau, ihrem Mann für die Dauer von drei Monaten gemäß § 382b EO das Verlassen der Ehewohnung aufzutragen und ihm die Rückkehr zu verbieten, weil er sie wiederholt bedroht und - vor allem durch abartige, gegen ihren Willen durchgeführte Sexualpraktiken - körperlich verletzt habe. Das Erstgericht erließ die begehrte einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Mannes. Dies... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 8. April 1999 die jeweils zweite Ehe geschlossen. Während des seit 11. Juli 2000 anhängigen Scheidungsverfahrens beantragte die beklagte und gefährdete Partei (in der Folge nur Beklagte) die Erlassung der aus dem
Spruch: ersichtlichen einstweiligen Verfügung gemäß § 382b EO. Die Streitteile haben am 8. April 1999 die jeweils zweite Ehe geschlossen. Während des seit 11. Juli 2000 anhängigen Scheidungsverfahrens beantragte die beklagte und gefähr... mehr lesen...
Norm: EO §382b ABGB §90 EheG §49 F EO § 382b heute EO § 382b gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382b gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 EO § 382b gültig von 01.06.200... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 16. 7. 1983 verheiratet. Am 21. 9. 2000 hat die Ehegattin des Klägers eine Scheidungsklage eingebracht; sie hat die Klage jedoch mittlerweile zurückgenommen. Gemeinsamer Wohnsitz der Ehegatten und ihrer beiden Kinder ist ein Einfamilienhaus in M*****; das Haus steht im Hälfteeigentum beider Ehegatten. Der Beklagte ist der Vater eines Mädchens, das die Ehegattin des Klägers am 15. 8. 2001 zur Welt gebracht hat. Am 30. 6. 2001 war der Beklagte Gast ei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die von der Antragstellerin vor Einbringung einer Scheidungsklage beantragte einstweilige Verfügung nach § 382b EO. Dem Antragsgegner wurde die Rückkehr in die Ehewohnung, das Zusammentreffen und die Kontaktaufnahme mit der Antragstellerin und der Aufenthalt an zwei näher bezeichneten Örtlichkeiten verboten. Das Erstgericht verfügte, dass die einstweilige Verfügung für die Dauer von drei Monaten, im Fall der Einbringung einer Scheidungsklage vor... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei ist nach ihren Behauptungen die leibliche Tochter der am 19. 9. 2001 verstorbenen Brigitte M*****, welche kurz vor ihrem Tod, nämlich am 17. 9. 2001, ihren langjährigen Lebensgefährten, den Gegner der gefährdeten Partei geheiratet hat. Brigitte M***** war Eigentümerin des Hauses ***** in *****, in dem sie bis kurz vor ihrem Tod mit dem Antragsgegner in Lebensgemeinschaft lebte. Nach dem Tod der Brigitte M***** wohnen nunmehr die Antragstellerin un... mehr lesen...
Norm: EO §382b EO § 382b heute EO § 382b gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382b gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 EO § 382b gültig von 01.06.2009 bis 31.12.2019 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher dem Antragsgegner verboten werde, das Wohnhaus und dessen unmittelbare Umgebung im Wirkungsbereich von 800 m zu betreten (Punkt 1.). Gleichzeitig werde dem Antragsgegner aufgetragen, das Zusammentreffen und die Kontaktaufnahme mit der Antragstellerin und den beiden mj. Kindern zu vermeiden (Punkt 3.). Diese einstweilige Verfügung gelte für die Dauer von drei Monaten. Für den Fall, d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Rekursgerichtes, wonach das Erstgericht - dem Antrag der gefährdeten Partei folgend - die Verlängerung der seinerzeit bewilligten Einstweiligen Verfügung lückenlos, das heißt ohne Unterbrechung zwischen dem Ende des Scheidungsverfahrens und der Anhängigmachung des Aufteilungsverfahrens gewähren wollte, ist jedenfalls vertretbar. Besondere Beachtung verdient in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung, n... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 3. 1. 1996 die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen zwei Töchter (geb. 1994 und 1996). Die Ehewohnung der Parteien befindet sich in ***** Wien, Z*****gasse *****. Die Antragstellerin begehrt als Klägerin mit der am 22. 2. 2001 beim Erstgericht zu 8 C 28/01g eingebrachten Klage die Ehescheidung aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners als dortigem Beklagten. Im Verlauf des Ehescheidungsverfahren gaben die Parteien dem Erstgericht bekannt, dass s... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (im Folgenden auch nur Frau) ist mit dem Antragsgegner (im Folgenden auch nur Mann) seit 1984 aufrecht verheiratet; sie haben gemeinsam zehn Kinder. Die Frau und die Kinder sind zur Befriedigung ihrer Wohnbedürfnisse auf die eheliche (Miet-)Wohnung angewiesen. Am 13. Mai 1999 verletzte der Mann die Frau bei folgendem Vorfall: Die Frau hatte Papiere des Mannes (in der Ehewohnung) auf den Boden geworfen, worauf dieser sie an den Oberarmen erfasste und... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des erkennenden Senats vom 29. 9. 1998 (1 Ob 219/98g) wurde der beklagten Partei und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Beklagter) als erbserklärtem Erben unter Berufung auf § 75 der III. Teilnovelle zum ABGB zur Sicherung einer Forderung der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge kurz klagende Partei) die Veräußerung und Belastung von vier Liegenschaften verboten. Die Wirksamkeit dieser Provisorialmaßnahme wurde mit dem Ablauf von ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Einwand der Revisionsrekurswerberin, das Rekursgericht habe ihr Vorbringen nicht berücksichtigt, ist unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass das Rekursgericht die umfangreichen Behauptungen der Antragstellerin, warum ihr der Verbleib in der gemeinsamen Wohnung unzumutbar sei, dem 1. Fall des § 92 Abs 2 ABGB (Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens) und nicht der zweiten Alternative der zitierten Gesetzesste... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die Umstände des Einzelfalles objektiver Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen der Unzumutbarkeit eines weiteren Zusammenlebens sind, begründet die Frage, "ab wann ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten, welches das weitere Zusammenleben unzumutbar macht" vorliegt, keine Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO. Gerade die Umstände des Einzelfalles können so vielfältig sein, was ja ... mehr lesen...
Norm: EO §382b EO idF EO-Nov 2003 §382b EO § 382b heute EO § 382b gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382b gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 EO § 382b gültig von 01.06.... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren Lebensgefährten. Die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur Klägerin) schenkte dem Beklagten am 7. 7. 1998 ihre Liegenschaft mit einem Haus, wo die Lebensgefährten wohnten. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagter) verließ am 15. 7. 1999 die häusliche Gemeinschaft, kehrte aber zeitweilig, vor allem in der Zeit vom 11. bis 14. 4. 2000 in das Haus zurück. Mit der am 8. 9. 1999 eingebrachten Klage ficht ... mehr lesen...
Norm: EO §382b ZPO §502 HI2 EO § 382b heute EO § 382b gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382b gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 EO § 382b gültig von 01.06.2009 bis 31... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen der Klägerin und ihrem Ehemann Karl ist aufrecht. Nachdem sie zunächst gemeinsam in Salzburg gewohnt hatten, erwarben sie im Jahr 1994 durch Kaufvertrag die gegenständliche Wohnung in der Gemeinde A*****, wo sie sich am 30. 5. 1994 behördlich anmeldeten. Mit Kaufvertrag vom 6. 11. 1995 erwarb die Klägerin eine Liegenschaft [in der Steiermark] mit einem Haus, deren Alleineigentümerin sie noch ist. Ihr Ehemann meldete sich mit 4. 3. 1996 von A***** a... mehr lesen...
Norm: ABGB §16 ZPO §274 ZPO §305 Z4 ZPO §321 Abs1 Z5 ZPO §380 Abs1 EO §78 EO §382b EO §382c EO §402 Abs4DSGVO allg ABGB § 16 heute ABGB § 16 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 274 heute ZPO § 274 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte mit dem am 22. 1. 1999 beim Erstgericht eingelangten Antrag die Erlassung einer einstweiligen Verfügung mit welcher dem Gegner der gefährdeten Partei 1.) die Rückkehr in die Wohnung und deren unmittelbare Umgebung verboten; 2.) der Aufenthalt an bestimmten Orten verboten und 3.) aufgetragen werde, das Zusammentreffen und die Kontaktaufnahme mit der gefährdeten Partei und ihrem Sohn zu vermeiden. Die Antragstellerin brachte d... mehr lesen...
Begründung: Etwa 500 m von der Ehewohnung der seit 19. Mai 1995 (jeweils zum zweiten Male) verheirateten Streitteile - deren Scheidungsverfahren anhängig ist - entfernt befindet sich das seit 1995 de facto von beiden Eheleuten gemeinsam geführte Gasthaus. Die Liegenschaft, auf der sich das Gasthaus befindet, steht im Eigentum des Mannes und Antragsgegners. Beide Parteien haben kein anderes Einkommen und sind auf die Einkünfte aus dem Gasthausbetrieb angewiesen. Die Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe verheiratet. Aus dieser Ehe stammen die beiden mj. Kinder Adnan, geboren am 19. 3. 1984, und Edisa, geboren am 25. 7. 1980. Der Beklagte ist Alkoholiker und reagiert in alkoholisiertem Zustand aggressiv gegenüber der Klägerin sowie den gemeinsamen Kindern. Gegenüber der Klägerin war er schon wiederholt gewalttätig. Zu einer Polizeianzeige kam es aber nie. Am Abend des 13. 6. 1998 hatten die Streitteile Besuch von Freunden.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der an das Rekursgericht gerichtete Antrag, dieses möge seinen Ausspruch, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig, dahin abändern, daß der ordentliche Revisionsrekurs für zulässig erklärt werde, ist verfehlt. In vollstreckbaren Angelegenheiten nach § 502 Abs 5 ZPO einschließlich (unter anderem) einstweiliger Verfügungen nach § 382b EO kann, wenn das Rekursgericht ausgesprochen hat, daß der ordentliche Re... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 Abs2 B EO §382b EO §382e ABGB § 92 heute ABGB § 92 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975 EO § 382b heute EO § 382b gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86... mehr lesen...
Norm: EO §382b EO §382e Abs1 EO §382b Abs1 EO §382c EO §382d EO § 382b heute EO § 382b gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382b gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 EO ... mehr lesen...