Norm
EO §382bRechtssatz
Wieweit bei einstweiligen Verfügungen eine Einschränkung der einstweiligen Verfügung in Ansehung der "unmittelbaren Umgebung der Wohnung" noch als gerechtfertigt angesehen werden kann, richtet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls und entzieht sich so einer Beurteilung als erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 (§ 528 Abs 1) ZPO.Wieweit bei einstweiligen Verfügungen eine Einschränkung der einstweiligen Verfügung in Ansehung der "unmittelbaren Umgebung der Wohnung" noch als gerechtfertigt angesehen werden kann, richtet sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalls und entzieht sich so einer Beurteilung als erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, (Paragraph 528, Absatz eins,) ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113701Dokumentnummer
JJR_20000525_OGH0002_0010OB00124_00T0000_003