Die Antragstellerin beantragte beim Erstgericht "als Außerstreitgericht" die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes (in der qualifizierten Form der Verweisung des Antragsgegners aus der ehelichen Wohnung) ohne eine zeitliche oder sonstige Beschränkung. Sie erklärte hiezu - zwar nicht im Antrag, aber anläßlich ihrer gerichtlichen Vernehmung -, mit einer Scheidungsklage vorderhand noch zuzuwarten, also derzeit die Einbringung einer Scheidungsklage nicht zu beabsichtigen. Das Erstge... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A AußStrG §1 B2EGEO ArtXXVII EO §382 Z8 IIIC ABGB § 93 heute ABGB § 93 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 93 gültig von 01.05.1995 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 25/1995 ABGB § 93 ... mehr lesen...
Die Antragstellerin beantragte beim Erstgericht "als Außerstreitgericht" die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes (in der qualifizierten Form der Verweisung des Antragsgegners aus der ehelichen Wohnung) ohne eine zeitliche oder sonstige Beschränkung. Sie erklärte hiezu - zwar nicht im Antrag, aber anläßlich ihrer gerichtlichen Vernehmung -, mit einer Scheidungsklage vorderhand noch zuzuwarten, also derzeit die Einbringung einer Scheidungsklage nicht zu beabsichtigen. Das Erstge... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A AußStrG §1 B2EGEO ArtXXVII EO §382 Z8 IIIC ABGB § 93 heute ABGB § 93 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 93 gültig von 01.05.1995 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 25/1995 ABGB § 93 ... mehr lesen...
Die aus Ungarn stammenden Ehegatten Tibor G* und Katalin Maria G* haben am 27. 11. 1968 vor dem Standesamt L* die Ehe geschlossen, wodurch eine voreheliche Tochter legitimiert wurde. Dem Tibor G* wurde mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 24. 1. 1966. Zl MAbt 61/IV-G 54/64, die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Die Ehegatten leben bei aufrechter Ehe getrennt, ein gemeinsamer ehelicher Wohnsitz hat bisher nicht bestanden. Wohl lebten sie vor der Ehe gelegen... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 B AußStrG §18 AußStrG §19 EO 378 A EO §381 A EO §382 I ABGB § 92 heute ABGB § 92 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975 AußStrG § 18 heute AußStrG § 18 gültig ab 20.07.2023 zu... mehr lesen...
Norm: EO §378 A EO §382 Z8 IIIF EO § 378 heute EO § 378 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 378 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO § 382 heute ... mehr lesen...
Norm: EO §378 A EO §382 Z8 IIIF EO § 378 heute EO § 378 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 378 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 EO § 382 heute ... mehr lesen...
In ihrer Klage begehrt die Klägerin, die Beklagte schuldig zu erkennen, Ankündigungen bestimmten Inhaltes zu unterlassen, und die Befugnis zur Veröffentlichung des Urteilsspruches in allen jenen Zeitungen zu erteilen, in denen die Beklagte die Ankündigung erscheinen ließ. Gleichzeitig beantragt sie durch einstweilige Verfügung das Verbot, ab sofort die Ankündigungen zu bringen bzw zu veröffentlichen, das gesamte Prospektmaterial gerichtlich zu verwahren, der Beklagten den Auftrag zu... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Die Beklagte hat dem Scheidungsbegehren widersprochen und a) die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes, b) die Leistung eines vorläufigen Unterhaltes von S 2000.- ab 1. 6. 1970 sowie c) die Zuerkennung eines Vorschusses von S 5000.- zur Deckung der Kosten ihrer rechtsfreundlichen Vertretung beantragt. Der Kläger hat sich gegen die Bewilligung der beantragten einstweiligen Verfügung ausgesprochen und in... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3b ABGB §91 C5 EO §382 Z8 IIIE ABGB § 91 heute ABGB § 91 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 91 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975 A... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Die Beklagte hat dem Scheidungsbegehren widersprochen und a) die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes, b) die Leistung eines vorläufigen Unterhaltes von S 2000.- ab 1. 6. 1970 sowie c) die Zuerkennung eines Vorschusses von S 5000.- zur Deckung der Kosten ihrer rechtsfreundlichen Vertretung beantragt. Der Kläger hat sich gegen die Bewilligung der beantragten einstweiligen Verfügung ausgesprochen und in... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3b ABGB §91 C5 EO §382 Z8 IIIE ABGB § 91 heute ABGB § 91 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 91 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975 A... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 25. 9. 1969 erwarben die gefährdeten Parteien vom Antragsgegner die Liegenschaft EZ 16 KG P. Da im Vertrag die Gutsbestandteile nicht einzeln angeführt waren, wies das Erstgericht mit Beschluß vom 21. 9. 1970 das Gesuch der gefährdeten Parteien um Einverleibung ihres Eigentumsrechtes ab. Am 24. 9. 1970 begehrten die Käufer unter Anschluß eines Grundbuchsauszuges neuerlich die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf Grund des genannten Kaufvertrages. Das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6 EO §384 Abs2 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 3... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 25. 9. 1969 erwarben die gefährdeten Parteien vom Antragsgegner die Liegenschaft EZ 16 KG P. Da im Vertrag die Gutsbestandteile nicht einzeln angeführt waren, wies das Erstgericht mit Beschluß vom 21. 9. 1970 das Gesuch der gefährdeten Parteien um Einverleibung ihres Eigentumsrechtes ab. Am 24. 9. 1970 begehrten die Käufer unter Anschluß eines Grundbuchsauszuges neuerlich die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf Grund des genannten Kaufvertrages. Das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6 EO §384 Abs2 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 3... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIC JN §29 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z4 II4 EO §382 Z5 II5 ZPO §405 H EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z4 II4 EO §382 Z5 II5 ZPO §405 H EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z4 II4 EO §382 Z5 II5 ZPO §405 H EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIC JN §29 EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06... mehr lesen...
Die Parteien schlossen am 27. 5. 1944 vor dem Standesbeamten H in Tirol die Ehe. Ohne Erbringung einer Scheidungsklage begehrt der Ehegatte die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes. Der Erstrichter bewilligte dem Antragsteller den abgesonderten Wohnort. Das Rekursgericht wies in Abänderung des erstrichterlichen Beschlusses den Antrag des Antragstellers auf Bewilligung des abgesonderten Wohnortes ab. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Antragstellers nicht Fo... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A AußStrG §1 B2EGEO ArtXXVII EO §382 Z8 IIIF ABGB § 93 heute ABGB § 93 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 93 gültig von 01.05.1995 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 25/1995 ABGB § 93 ... mehr lesen...
Die Parteien schlossen am 27. 5. 1944 vor dem Standesbeamten H in Tirol die Ehe. Ohne Erbringung einer Scheidungsklage begehrt der Ehegatte die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes. Der Erstrichter bewilligte dem Antragsteller den abgesonderten Wohnort. Das Rekursgericht wies in Abänderung des erstrichterlichen Beschlusses den Antrag des Antragstellers auf Bewilligung des abgesonderten Wohnortes ab. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des Antragstellers nicht Fo... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 A AußStrG §1 B2EGEO ArtXXVII EO §382 Z8 IIIF ABGB § 93 heute ABGB § 93 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 93 gültig von 01.05.1995 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 25/1995 ABGB § 93 ... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei - im folgenden als Antragsteller bezeichnet - verlangte vom Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei - im folgenden Antragsgegner genannt -, seinem ehelichen Vater, einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe eines Zwölftels von 15% des Jahresnettoeinkommens des Antragsgegners ab 1. Mai 1970. Mit der Klage verbunden war der Antrag auf Bestimmung eines einstweiligen Unterhaltes in der Höhe von 700 S monatlich ab 1. Mai 1970 für die Dauer des Recht... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIB EO §382 Z8 lita IVB EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.19... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei - im folgenden als Antragsteller bezeichnet - verlangte vom Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei - im folgenden Antragsgegner genannt -, seinem ehelichen Vater, einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe eines Zwölftels von 15% des Jahresnettoeinkommens des Antragsgegners ab 1. Mai 1970. Mit der Klage verbunden war der Antrag auf Bestimmung eines einstweiligen Unterhaltes in der Höhe von 700 S monatlich ab 1. Mai 1970 für die Dauer des Recht... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z8 IIIB EO §382 Z8 lita IVB EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.19... mehr lesen...