Norm
EO §382 Z8 IIIBRechtssatz
Der Unterhaltsanspruch des bereits großjährigen, aber noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kindes gegen seinen ehelichen Vater kann nach § 382 Z 8 EO gesichert werden.Der Unterhaltsanspruch des bereits großjährigen, aber noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kindes gegen seinen ehelichen Vater kann nach Paragraph 382, Ziffer 8, EO gesichert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0005294Dokumentnummer
JJR_19701223_OGH0002_0060OB00310_7000000_001