Norm: EO §382 Abs1 Z8 litc IVDEO §399
Rechtssatz: Durch eine einstweilige Verfügung, deren Geltungsdauer bereits abgelaufen ist, die aber (mangels Aufhebungsantrag) nach wie vor aufrecht ist, wird eine Anspruchsgefährdung der gefährdeten Partei, die (wiederum) die Erlassung der einstweiligen Verfügung beantragt, nicht verneint. Entscheidungstexte 7 Ob 99/99f Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 litc IVDEO §399
Rechtssatz: Durch eine einstweilige Verfügung, deren Geltungsdauer bereits abgelaufen ist, die aber (mangels Aufhebungsantrag) nach wie vor aufrecht ist, wird eine Anspruchsgefährdung der gefährdeten Partei, die (wiederum) die Erlassung der einstweiligen Verfügung beantragt, nicht verneint. Entscheidungstexte 7 Ob 99/99f Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Fällt zumindest jener Liegenschaftsteil in die Aufteilungsmasse, der der Ehewohnung dient, dann kann zur Sicherung des Aufteilungsanspruches auch die einstweilige Verfügung erlassen werden, wenn (nach Eheschließung) ein benachbartes Grundstück angekauft, darauf ein Gewerbebetrieb errichtet und dieses Grundstück mit dem ursprünglichen (der Ehewohnung dienenden) Grundstück vereinigt wird. Durch die Verei... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Fällt zumindest jener Liegenschaftsteil in die Aufteilungsmasse, der der Ehewohnung dient, dann kann zur Sicherung des Aufteilungsanspruches auch die einstweilige Verfügung erlassen werden, wenn (nach Eheschließung) ein benachbartes Grundstück angekauft, darauf ein Gewerbebetrieb errichtet und dieses Grundstück mit dem ursprünglichen (der Ehewohnung dienenden) Grundstück vereinigt wird. Durch die Verei... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z6 II6EO §389 Abs1 IIIAEO §389 Abs1 VAEO §389 Abs1 VIIIEO §390 Abs1 III
Rechtssatz: Bezieht sich der Anspruch der gefährdeten Partei nur auf einen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft, muss die Größe des Miteigentumsanteils im Antrag angegeben werden. Das Fehlen dieser Angabe kann nicht gemäß § 390 Abs 1 EO durch die Anordnung einer Sicherheitsleistung ausgeglichen werden, weil dadurch nur eine ausreichende Bescheinigung,... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z6 II6EO §389 Abs1 IIIAEO §389 Abs1 VAEO §389 Abs1 VIIIEO §390 Abs1 III
Rechtssatz: Bezieht sich der Anspruch der gefährdeten Partei nur auf einen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft, muss die Größe des Miteigentumsanteils im Antrag angegeben werden. Das Fehlen dieser Angabe kann nicht gemäß § 390 Abs 1 EO durch die Anordnung einer Sicherheitsleistung ausgeglichen werden, weil dadurch nur eine ausreichende Bescheinigung,... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8c IVDABGB §97
Rechtssatz: Weder aus § 97 ABGB noch aus § 382 Abs 1 Z 8c EO kann die Möglichkeit abgeleitet werden, zur Sicherung des Wohnbedürfnisses des nicht verfügungsberechtigten Ehegatten diesem die Mietrechte an der Wohnung zu übertragen. Entscheidungstexte 1 Ob 368/98v Entscheidungstext OGH 23.02.1999 1 Ob 368/98v ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8c IVDABGB §97
Rechtssatz: Weder aus § 97 ABGB noch aus § 382 Abs 1 Z 8c EO kann die Möglichkeit abgeleitet werden, zur Sicherung des Wohnbedürfnisses des nicht verfügungsberechtigten Ehegatten diesem die Mietrechte an der Wohnung zu übertragen. Entscheidungstexte 1 Ob 368/98v Entscheidungstext OGH 23.02.1999 1 Ob 368/98v ... mehr lesen...
Norm: EO §382 a Abs1
Rechtssatz: Unter vollstreckbarem Unterhaltstitel i.S. des § 382 a Abs 1 EO ist nur ein im Inland vollstreckbarer Titel zu verstehen. Entscheidungstexte 10 R 32/99d Entscheidungstext LG St. Poelten 10.02.1999 10 R 32/99d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00199:1999:RSP0000023 ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Seit dem GeSchG muss es auch für einen auf § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO gestützten Antrag, einem Teil die Ehewohnung zur alleinigen Benützung zuzuweisen, genügen, dass der andere Teil ein Verhalten eingenommen hat, das das Zusammenleben in der Ehewohnung unzumutbar macht. Entscheidungstexte 4 Ob 278/98f Entscheidungstext OGH 24.11.1998 4 Ob 278/... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Seit dem GeSchG muss es auch für einen auf § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO gestützten Antrag, einem Teil die Ehewohnung zur alleinigen Benützung zuzuweisen, genügen, dass der andere Teil ein Verhalten eingenommen hat, das das Zusammenleben in der Ehewohnung unzumutbar macht. Entscheidungstexte 4 Ob 278/98f Entscheidungstext OGH 24.11.1998 4 Ob 278/... mehr lesen...
Norm: EO §382 b Abs1§382 b Abs2RATG §10 Z4§14
Rechtssatz: Für Einstweilige Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz (§ 382 b Abs 1 u. 2 EO) beträgt die Bemessungsgrundlage der Anwaltskosten mangels anderer Regelung S 10.000,-- (§ 14 RATG). § 10 Z 4 RATG ist nicht anzuwenden, da derartige Einstweilige Verfügungen einen Zusammenhang mit einem Eheverhältnis nicht voraussetzen. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: EO §382 Abs1 Z6 II6ABGB §364c D3
Rechtssatz: Die Interessenlage der Beteiligten bei einem vertragsmäßigen oder letztwilligen Veräußerungsverbot und Belastungsverbot gemäß § 364c ABGB und bei einem im Provisorialverfahren richterlich verfügten gleichartigen Verbot gemäß § 382 Abs 1 Z 6 EO ist höchst unterschiedlich. Entscheidungstexte 4 Ob 195/98z Entscheidungstext OGH 12.08.19... mehr lesen...