Norm
EO §382 Abs1 Z8c IVDRechtssatz
Weder aus § 97 ABGB noch aus § 382 Abs 1 Z 8c EO kann die Möglichkeit abgeleitet werden, zur Sicherung des Wohnbedürfnisses des nicht verfügungsberechtigten Ehegatten diesem die Mietrechte an der Wohnung zu übertragen.Weder aus Paragraph 97, ABGB noch aus Paragraph 382, Absatz eins, Ziffer 8 c, EO kann die Möglichkeit abgeleitet werden, zur Sicherung des Wohnbedürfnisses des nicht verfügungsberechtigten Ehegatten diesem die Mietrechte an der Wohnung zu übertragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111672Dokumentnummer
JJR_19990223_OGH0002_0010OB00368_98V0000_001