Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, womit dieses die vom erkennenden Senat am 20. 10. 2009 zu 4 Ob 124/09b erlassene einstweilige Verfügung in ihrem Punkt I.1. zur Gänze aufgehoben, den Antrag auf Aufhebung des Spruchpunkts I.2. abgewiesen und dem Eventualantrag auf Abänderung der einstweiligen Verfügung in seinem Spruchpunkt I.2. Folge gegeben hatte. Die Aufhebung des Spruchpunkts I.1.
Gründe: auf § 399 Abs 1 Z 4 EO, weil der zugrundeliegende Ans... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 20. Mai 2003 miteinander verheiratet. Am 3. Februar 2010 teilte die Ehegattin (im Folgenden „Antragsgegnerin“) ihrem Ehemann (im Folgenden „Antragsteller“) mit, dass sie die Scheidung wolle, und verließ die Ehewohnung für einige Tage. Während ihrer Abwesenheit wurde dem Antragsteller ein Schreiben eines von der Antragsgegnerin beauftragten Rechtsanwalts mit dem Entwurf einer Scheidungsklage sowie eines Scheidungsvergleichs zugestellt. Nach ihrer... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 20. 5. 2003 miteinander verheiratet. Am 15. 2. 2010 brachte die Klägerin (Antragstellerin) beim Erstgericht die Scheidungsklage ein, mit der sie einen sowohl auf § 382 Abs 1 Z 8 lit c zweiter Fall EO als auch auf § 382h EO gestützten Sicherungsantrag verband. Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners, indem es diesem „zur einstweiligen Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und de... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 25. 4. 2006 (ON 16) hat das Erstgericht die beantragte einstweilige Verfügung gegen Erlag einer Sicherheitsleistung von 250.000 EUR erlassen. Die einstweilige Verfügung bewirke ein Vertriebsverbot und greife damit wesentlich in die wirtschaftlichen Interessen der Beklagten ein; da der geltend gemachte Anspruch zwar bescheinigt sei, der Nachweis der mangelnden Neuheit im Hauptverfahren aber möglicherweise durch ein Sachverständigengutachten noch erbracht... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Anfechtungsklage brachten die Antragsteller vor, das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz habe mit einstweiliger Verfügung vom 14. März 2002 den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 5. Februar 2002 für den mj Dominik mit 130,90 EUR und für den mittlerweile verstorbenen mj Benedict mit 136,50 EUR festgesetzt. Diese Entscheidung sei rechtskräftig. Mangels Vermögens des Unterhaltsschuldners in Österreich seien die Unterhaltsforderungen nicht durchs... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Muttergesellschafterin eines namhaften österreichischen Industriekonzerns, der schwerpunktmäßig im Bereich der Kettenfertigung international tätig ist. Der Zweitkläger ist Unternehmer und unter anderem Geschäftsführer der Erst- und Drittklägerin sowie Vorstandsmitglied der Viertklägerin. Auch die Beklagte war bis vor kurzem in Italien im Bereich der Kettenfertigung unternehmerisch tätig und hält nach wie vor Beteiligungen an diversen Gesellschaften. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH in Graz, gegen die beklagten Parteien 1) P***** GmbH, *****, und 2) S***** P*****, beide vertreten durch Hengstschläger Lindner & Partner Rechtsanwälte GmbH in Linz... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien behaupten, der Antragsgegner sei von ihrer Mutter als Wahlkind angenommen worden. Mit Schenkungsvertrag vom 8. April 2004 habe ihre Mutter ihm die in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften übergeben. Ihre Mutter sei am 19./20. März 2009 vom Antragsgegner ermordet worden. Als leibliche Kinder und Erben hätten sie ein Recht, die Schenkung wegen groben Undanks des Antragsgegners gegenüber seiner Adoptivmutter zu widerrufen. Es bestehe die Gefahr,... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der Kinder Lukas und Jonas waren nicht verheiratet. Die alleinige Obsorge steht der Mutter zu. Mit Punkt 1. seines Beschlusses ON 31 wies das Erstgericht den Antrag des Vaters ab, ihm ein vorläufiges Besuchsrecht in begleiteter Form einzuräumen, und setzte vorläufig jeden Kontakt zwischen Vater und Kindern bis zur mündlichen Verhandlung nach Einlangen eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens aus, darüber hinaus für den Fall der erneuten Aufnahm... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Leoben hat bereits mit Beschluss vom 21. 11. 2008 zu GZ 16 Hr 227/08i „gemäß § 115 Abs 1 Z 3 erster Fall und Abs 2 StPO" dem Beklagten als Liegenschaftseigentümer verboten, unter anderem auch vom gegenständlichen Sicherungsbegehren gemäß § 379 Abs 2 Z 1 EO erfasste Liegenschaften zu belasten, zu veräußern oder zu verpfänden. Die Vorinstanzen haben dem Beklagten zur Sicherung des Anspruchs der Klägerin auf Zahlung des Klagsbetrags ebenfalls die Veräuße... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden. Die Obsorge für die fünf Kinder kommt allein der Mutter zu. Die älteren Kinder (die 14-jährige Lara, der 12-jährige Jakob und der 10-jährige David) lehnten ein Besuchsrecht zum Vater ab, weshalb der Vater seinen Besuchsrechtsantrag zu diesen Kindern nicht mehr aufrecht hielt. Verfahrensgegenständlich ist der Antrag des Vaters auf Einräumung eines Besuchsrechts zum 8-jährigen Noah und zum 2-jährigen Samuel; weiters der Antrag der Mutter,... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Anfechtungsklage brachten die Antragsteller vor, das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz habe mit einstweiliger Verfügung vom 14. März 2002 den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 5. Februar 2002 für den mj Dominik mit 130,90 EUR und für den mittlerweile verstorbenen mj Benedict mit 136,50 EUR festgesetzt. Diese Entscheidung sei rechtskräftig. Mangels Vermögens des Unterhaltsschuldners in Österreich seien die Unterhaltsforderungen nicht durc... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt, gestützt auf § 7 Abs 2 Z 2 iVm § 2 NVG, die Antragsgegnerin dazu zu verpflichten, es zu unterlassen, Sägewerke der K***** Gruppe beim Bezug von Sägerundholz im Verhältnis zu anderen Sägewerken, die gesetzliche Mitglieder des Antragstellers sind, bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen durch die Gewährung von sachlich nicht gerechtfertigten Sägerundholzpreisen und/oder sonstigen Sonderkonditionen zu bevorzugen, insbesondere durch 1. die Belieferu... mehr lesen...
Norm: §54 EO §379 EO
Rechtssatz: 1.) Ein Begehren ist dann schlüssig, wenn sich der behauptete Sachverhalt unter den Tatbestand eines Rechtsatzes subsumieren lässt und die Rechtsfolge dieses Rechtssatzes dem Klagebegehren entspricht. 2.) Im Verfügungsverfahren ist die richterliche Anleitungspflicht eingeschränkt. 3.) Der Vorbehaltserbe haftet den Pflichtteilsberechtigten nach der Einantwortung pro viribus, nicht bloß cum viribus hereditatis.... mehr lesen...
Norm: EO §379 E
Rechtssatz: Unter „Geldforderungen" sind diejenigen Ansprüche zu verstehen sind, die nach den Bestimmungen der §§ 87 bis 345 EO zwangsweise hereinzubringen sind. Entscheidungstexte 4 Ob 107/07z Entscheidungstext OGH 10.07.2007 4 Ob 107/07z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122259 ... mehr lesen...
Norm: EO §378 Abs1 AEO §379 BEO §394 Abs1
Rechtssatz: Auch Ansprüche auf Geldersatz, die im Verfahren gemäß § 394 Abs 1 EO geltend zu machen sind, können durch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 378 Abs 1 iVm § 379 EO gesichert werden. Entscheidungstexte 4 Ob 107/07z Entscheidungstext OGH 10.07.2007 4 Ob 107/07z Euro... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §379 AStPO §144aStPO §115 Abs1 idF StrafprozessreformG
Rechtssatz: Ein nach § 144a StPO erlassenes Belastungs- und Veräußerungsverbot steht dem Rechtsschutzinteresse eines Privatgläubigers des von einer solchen einstweiligen Verfügung Betroffenen an der Erlassung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots nach § 379 EO nicht entgegen. Entscheidungstexte 6 Ob 196/04y ... mehr lesen...