RS OGH 2004/12/15 6Ob196/04y, 6Ob168/09p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2004
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Norm

EO §378 A
EO §379 A
StPO §144a
StPO §115 Abs1 idF StrafprozessreformG

Rechtssatz

Ein nach § 144a StPO erlassenes Belastungs- und Veräußerungsverbot steht dem Rechtsschutzinteresse eines Privatgläubigers des von einer solchen einstweiligen Verfügung Betroffenen an der Erlassung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots nach § 379 EO nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119665

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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