Begründung: Der Verpflichtete ist aufgrund der vollstreckbaren Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 23. Juli 2009, AZ 1 R 213/10p, ua schuldig, in die Übertragung der Internet-Domain Namen <taurusrubens.com> und <rubenstaurus.com> auf die betreibende Partei einzuwilligen. Zur Erwirkung der Einwilligung in die Übertragung der Internet-Domain Namen beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution nach § 354 EO (zur Erwirkung eine... mehr lesen...
Begründung: Der Liegenschaftseigentümer und Revisionsrekurswerber Franz S*****, (in Hinkunft: Übergeber) wurde in Stattgebung des ersten Eventualbegehrens mit rechtskräftigem Urteil gegenüber dem Antragsteller (als Kläger und Übernehmer) dazu verpflichtet, einen im Urteilsspruch ausformulierten Vertrag „beglaubigt zu unterfertigen". Nach diesem Vertragswortlaut übergibt der Übergeber in Erfüllung seiner im Erbschaftskaufvertrag vom 23. September 1988 übernommenen Verpflichtung ein... mehr lesen...
Norm: EO §367
Rechtssatz: § 367 EO setzt voraus, dass die Erklärung im Exekutionstitel wörtlich angeführt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 71/08z Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 71/08z 5 Ob 204/08y Entscheidungstext OGH 13.01.2009 5 Ob 204/08y 5 Ob 46/16z Entscheidungstext OGH 25... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §367GmbHG §26 Abs1HGB §16
Rechtssatz: Gemäß § 367 EO bietet ein Exekutionstitel, in dem die Verpflichtung zur Anmeldung ausgesprochen wird, eine Grundlage für die Eintragung in das Firmenbuch; er ersetzt die Anmeldung. Für den Rückgriff auf § 354 EO besteht keine Grundlage. Entscheidungstexte 6 Ob 64/06i Entscheidungstext OGH 06.04.2006 6 Ob 64/06i Beisatz: Auch... mehr lesen...
Norm: EO §367
Rechtssatz: Ein im Exekutionstitel für die Abgabe einer geschuldeten Erklärung angeführtes Formerfordernis - auch wenn es um einen Notariatsakt geht - hindert idR die Anwendung des § 367 EO nicht; dies jedenfalls dann nicht, wenn die zu errichtende Urkunde nicht aus besonderen Gründen von Gesetzes wegen erforderlich ist. Entscheidungstexte 3 Ob 185/05k Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: ABGB §1163AngG §39EO 354EO §367
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses in natura. Kommt der ehemalige Dienstgeber trotz rechtskräftiger Verurteilung der Verpflichtung zur Ausstellung des Dienstzeugnisses in der ihm aufgetragenen Form nicht freiwillig nach, ist das Urteil gemäß § 354 EO zu vollstrecken. Das klagsstattgebende Urteil kann hier ausnahmsweise nicht gemäß § 367 EO die Abgabe der Willens... mehr lesen...
Norm: EO §367GmbHG §76 Abs2
Rechtssatz: Der gerichtliche Vergleich ersetzt den auch für die Verpflichtung zur Abtretung eines Geschäftsanteiles erforderlichen Notariatsakt. Entscheidungstexte 8 Ob 521/94 Entscheidungstext OGH 06.05.1994 8 Ob 521/94 Veröff: SZ 67/83 6 Ob 2280/96d Entscheidungstext OGH 19.06.1997 6 Ob 2280/96d ... mehr lesen...
Norm: EO §367ZPO §226 IV
Rechtssatz: Gegen die Zulässigkeit eines Klagebegehrens, mit dem vom Beklagten die Zurückziehung seines bei einer Verwaltungsbehörde eingebrachten Rechtsmittels begehrt wird, bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Behauptet der Kläger, der Beklagte habe auf Grund der zwischen den Streitteilen bestehenden privatrechtlichen Vereinbarungen die Einbringung eines solchen Rechtsmittels zu unterlassen und sei daher zur Abgabe ... mehr lesen...