Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: [Die folgenden Seitenzahlen ON beziehen sich auf die Beschwerdebeilagen]. 1. Der Beschwerdeführer – ein Busunternehmer – (BF) führt seit Jahren einen Rechtsstreit gegen andere Busunternehmen, ua XXXX BUS. Er hat in diesem Zusammenhang auch diverse Anzeigen bei der Polizei, bei Ministerien, dem Magistrat, Beschwerden bei der Volksanwaltschaft, der Wirtschaftskammer und der Rechtsanwaltskammer eingebracht. Vom Inh... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 16.11.2020, Zl. 8 E 1966/20p, wurde aufgrund einer rechtskräftigen und vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX vom 30.09.2020, Zl. 16 Cg 54/20z-7, die Exekution gemäß § 355 EO gegen den Beschwerdeführer bewilligt, Geldstrafen in Höhe von gesamt EUR 7.500,00 (EUR 1.500,00 für den Verstoß vom ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Aufgrund einer rechtskräftigen und vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes XXXX vom 27.06.2019, Zl. 4 Cg 55/19d, beantragte die betreibende Partei mit Eingabe vom 17.07.2019 beim Bezirksgericht XXXX die Exekution zur Unterlassung gemäß § 355 EO zu bewilligen und über die Beschwerdeführerin wegen Zuwiderhandelns gegen die einstweilige Verfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren ( XXXX ) wurde vom Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) eine Geldstrafe von ? 3.000,00 über die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) verhängt, weil sie einem nach § 355 vollstreckbaren Exekutionstitel (Bucheinsicht in Geschäftsunterlagen) nicht nachgekommen war (ON 1 iVm ON 6). Der Beschluss des BG vom 08.03.2019 wurde am 14.03.2019 der bP zugestellt (ON 7). Dem dagegen eingebrachten Rechtsmittel wurde mit Beschlu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit u.a. rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (BG) wurden auf Grund gegen die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) als verpflichtete Partei bewilligte Exekutionen gemäß § 355 EO (nach bereits verhängten Strafen von € 20.000,--, € 30.000,--, € 40.000,--, € 50.000,--, € 60.000,--, € 70.000,--, € 80.000,--, € 90.000,--, € 100.000,--) erneut eine Geldstrafe verhängt, weil diese Geräte zur Durchführung von Glücksspielen ohne Zutr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit u.a. rechtskräftigen Beschlüssen des Bezirksgerichtes XXXX (BG) wurden auf Grund gegen die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) als verpflichtete Partei bewilligte Exekutionen gemäß § 355 EO (nach bereits verhängten Strafen von € 20.000,--, € 30.000,--, € 40.000,--, € 50.000,--, € 60.000,--, € 70.000,--, € 80.000,--) erneut Geldstrafen verhängt, weil diese Geräte zur Durchführung von Glücksspielen ohne Zutrittskontrolle betrieben hatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Krems an der Donau vom 29.05.2017 beantragte die betreibende Partei mit Eingabe vom 24.11.2017 die Exekution zur Unterlassung gemäß § 355 EO zu bewilligen und über die verpflichteten Parteien (u.a auch die Beschwerdeführerin) wegen Zuwiderhandelns eine Geldstrafe von jeweils EUR 10.000,00 zu verhängen. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (im F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Krems an der Donau vom 29.05.2017 beantragte die betreibende Partei mit Eingabe vom 24.11.2017 die Exekution zur Unterlassung gemäß § 355 EO zu bewilligen und über die verpflichteten Parteien (u.a auch den Beschwerdeführer) wegen Zuwiderhandelns eine Geldstrafe von jeweils EUR 10.000,00 zu verhängen. 1. A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Krems an der Donau vom 29.05.2017 beantragte die betreibende Partei mit Eingabe vom 24.11.2017 die Exekution zur Unterlassung gemäß § 355 EO zu bewilligen und über die verpflichteten Parteien (u.a auch die Beschwerdeführerin) wegen Zuwiderhandelns eine Geldstrafe von jeweils EUR 10.000,00 zu verhängen. 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Versäumungsurteil des Bezirksgerichts Rohrbach vom 17.12.2014, 2 C 313/14g, rechtskräftig seit 05.02.2015, wurde dem Betreibenden gegen den Verpflichteten (den nunmehrigen Beschwerdeführer) die Exekution zur Erwirkung von Duldungen und Unterlassungen gemäß § 355 EO bewilligt. 1. Mit Versäumungsurteil des Bezirksgerichts Rohrbach vom 17.12.2014, 2 C 313/14g, rechtskräftig seit 05.02.2015, wurde dem Betr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit u.a. rechtskräftigen Beschlüssen des Bezirksgerichtes XXXX (BG) wurden auf Grund gegen die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) als verpflichtete Partei bewilligte Exekutionen gemäß § 355 EO Geldstrafen verhängt, weil diese Geräte zur Durchführung von Glücksspielen ohne Zutrittskontrolle betrieben hatte und bereits davor trotz mehrerer Beugestrafen (ON 1) dies nicht unterlassen hatte: (ON 2) Beschluss vom 12.02.2018, GZ 7 E 1665/17a-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. In dem vor dem Bezirksgericht Hernals zur Zl. XXXX geführten Exekutionsverfahren der betreibenden Parteien XXXX und XXXX wurde den nunmehrigen Beschwerdeführern als verpflichteten Parteien in Punkt I. der Exekutionsbewilligung ON 8 die Pflicht auferlegt, bestimmte Handlungen zu unterlassen. 1.2. Mit - den Beschwerdeführern am 07.02.2018 zugestelltem - Beschluss vom 02.02.2018 (ON 31) wurde über sie aufgrund Zuwiderhandelns gegen diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. In dem vor dem Bezirksgericht Hernals zur Zl. XXXX geführten Exekutionsverfahren der betreibenden Parteien XXXX und XXXX wurde den nunmehrigen Beschwerdeführern als verpflichteten Parteien in Punkt I. der Exekutionsbewilligung ON 8 die Pflicht auferlegt, bestimmte Handlungen zu unterlassen. 1.2. Mit - den Beschwerdeführern am 07.02.2018 zugestelltem - Beschluss vom 02.02.2018 (ON 31) wurde über sie aufgrund Zuwiderhandelns gegen diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 25.08.2014, 22 E 8372/14 w-2, verhängte das Bezirksgericht XXXX (in der Folge: Bezirksgericht) im Rahmen eines Exekutionsverfahrens (Unterlassungsexekution) über die beschwerdeführende Gesellschaft (die verpflichtete Partei des Exekutionsverfahrens) wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel eine Geldstrafe von 3000 Euro. Gegen diesen Beschluss erhob die beschwerdeführende Gesellscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Admiral Casinos & Entertainment AG beantragte als betreibende Partei beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) zur Zl. XXXX gegen die nunmehrigen Beschwerdeführer als verpflichtete Parteien die Unterlassungsexekution, welche auch bewilligt wurde. 1. Die Admiral Casinos & Entertainment AG beantragte als betreibende Partei beim Bezirksgericht römisch 40 (im Folg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH, beantragte als betreibende Partei gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichtete Partei die Verhängung von Geldstrafen wegen Zuwiderhandelns gegen das Unterlassungsgebot, in angeführten Lokalen Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung ohne Bewilligung zu betreiben. 1. Die römisch 40 , vertreten durch römisch 40 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 05.03.2015, Zahl: 7 E 149/15z, (zugestellt am 09.03.2015, Rechtskraftstempel vom 30.03.2015), wurde gegen den Beschwerdeführer (folgend: BF) zur Durchsetzung eines vollstreckbaren Anspruches (Unterlassungsexekution gem. § 355 EO) der betreibenden Partei, wonach es der BF zu unterlassen habe - ohne Konzession - Geräte zur Durchführung von Glücksspielen in For... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (BG) vom 18.11.2015,XXXX, wurde auf Grund einer gegen die Beschwerdeführerin (BF) als verpflichtete Partei bewilligten Exekution gemäß § 355 EO ua. eine Geldstrafe von € 20.000,- verhängt, weil diese Geräte zur Durchführung von Glücksspielen ohne Bewilligung betrieben hatte (ON 1). 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes römisch 40 (BG) vom 18.1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (BF) sind die erstverpflichtete Partei XXXX - Verlag GmbH & Co KG, Medieninhaberin des periodischen Druckwerks 1. Die Beschwerdeführer (BF) sind die erstverpflichtete Partei römisch 40 - Verlag GmbH & Co KG, Medieninhaberin des periodischen Druckwerks XXXX (BF 1) und die zweitverpflichtete Partei XXXX - Verlag GmbH (BF 2), persönlich haftende Gesellschafterin der erstverpflichteten P... mehr lesen...