Begründung: Die betreibende Partei führt Exekution auf den Anteil des Verpflichteten an einer GmbH. Mit Beschluss vom 12. Juni 2009 setzte das Erstgericht den Schätzwert dieses Anteils mit 90.500 EUR fest (Punkt 1.) und forderte (in Punkt 2.) die einzige weitere Gesellschafterin auf, binnen vierzehn Tagen zu erklären, ob sie den Geschäftsanteil zu diesem Schätzwert übernehme, widrigenfalls der Verkauf nach den Bestimmungen der Exekutionsordnung durchgeführt werde, den es zugleich ... mehr lesen...
Begründung: In der in dieser Rechtssache ergangenen Vorentscheidung vom 27. Februar 2008, AZ 3 Ob 26/08g, stellte der Oberste Gerichtshof den Beschluss des Erstgerichts wieder her, mit dem die Pfändung eines der verpflichteten Partei gehörenden Miteigentumsanteils an einem in Form eines Bordells betriebenen Unternehmen bewilligt wurde. An die verpflichtete Partei wurde das Gebot erlassen, sich jeder Verfügung über ihren Miteigentumsanteil, über den diesem zugrundeliegenden Betrieb... mehr lesen...
Norm: EO §331 CEO §332GmbHG §76 Abs4
Rechtssatz: Eine analoge (beziehungsweise entsprechende) Anwendung von § 76 Abs4 GmbHG kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn in concreto die satzungsmäßige Übertragungsbeschränkung für Geschäftsanteile einer GmbH nur zugunsten von weiteren Gesellschaftern angeordnet ist, solche aber nicht vorhanden sind. Entscheidungstexte 3 Ob 172/08b ... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §275 Abs2EO §331 CEO §332GmbHG §76 Abs4
Rechtssatz: Eine im Exekutionsverfahren als Drittschuldnerin auftretende und im Fall der Übertragung eines vinkulierten Geschäftsanteils gemäß § 76 Abs 4 GmbHG zustimmungsberechtigte Gesellschaft mbH ist gegen den vom Exekutionsgericht festgestellten Schätzwert und die angeordnete Verwertungsart nicht rekurslegitimiert. Gleiches gilt für die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellsc... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §275EO §331 CEO §332
Rechtssatz: Bei der zwangsweisen Veräußerung von GmbH-Anteilen ist der Schätzwert nicht beschlussmäßig festzusetzen; er ist nach allfälliger Ergänzung, Richtigstellung und Verbesserung dem Verwertungsverfahren zugrunde zu legen. Die Parteien des Exekutionsverfahrens haben kein Rekursrecht gegen die (beschlussmäßige) Bekanntgabe des Schätzwerts, ebensowenig gegen allfällige Entscheidungen über ihre Einwendun... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: ABGB §509EO §332
Rechtssatz: Die exekutive Verwertung eines Fruchtgenussrechts hat jedenfalls zunächst durch Zwangsverwaltung oder Zwangsverpachtung zu erfolgen. Unter den Voraussetzungen des §332 Abs1 EO ist jedoch auch die grundsätzliche Verwertbarkeit solcher Rechte durch exekutiven Verkauf gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 268/03y Entscheidungstext OGH 28.01.2004 3 Ob 26... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §44 Abs1 A1EO §331 CEO §332
Rechtssatz: Werden gegen einen Anspruch, aufgrund dessen eine Exekution auf Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt wird, Einwendungen nach § 35 EO erhoben, ist die Behauptung und Bescheinigung eines Vermögensnachteiles im Sinne des § 44 Abs 1 EO entbehrlich. Entscheidungstexte 3 Ob 106/9... mehr lesen...
Norm: EO §332GmbHG §76 Abs4
Rechtssatz: Die Verwertung von Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Geschäftsanteilen geschieht ausschließlich durch Verkauf (§ 332 EO). Hiebei ist die Bestimmung des § 76 Abs 4 GmbHG zu beachten. Entscheidungstexte 3 Ob 186/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1995 3 Ob 186/94 3 Ob 106/97b Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf ihren Antrag zur Hereinbringung vollstreckbarer Geldforderungen von S 81.155,90 sA und von S 26.665,60 sA die Exekution durch Pfändung des dem Verpflichteten gegen Maria E*** zustehenden Anspruches auf Einwilligung in die Einverleibung eines Pfandrechtes bis zum Höchstbetrag von S 300.000,-- auf den Liegenschaften EZ 4, EZ 17, EZ 8 und EZ 11 KG Uttendorf im Range vor dem zu ihren Gunsten auf diesen Einlagen einverl... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr zur Hereinbringung von 46.802,25 S unter anderem die Exekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei (Otto K***, geboren 25.10.1932) auf Grund eines Notariatsaktes zustehenden Anspruches auf den unentgeltichen Erwerb von Geschäftsanteilen der OK B*** Gesellschaft mbH gegenüber Otto K***, geboren 2.2.1967, im Betrage von 15.000 S und der Ottilie E*** im Betrag von 485.000 S zu bewilligen. An den Verpflichteten möge das Gebot... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund eines näher bezeichneten Exekutionstitels zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Exekution durch Pfändung des von der verpflichteten Partei in Höhnhart, Eigelsberg 5, betriebenen Gewerbes der Schottergewinnung und des Schottertransportes und der dem Geschäftsbetrieb zugrundeliegenden Gewerbeberechtigung zu bewilligen und an die verpflichtete Partei das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung über das gena... mehr lesen...
Der betreibende Gläubiger beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 7560 S samt Anhang unter der Bezeichnung im Rubrum "Pfändung und Zwangsverwaltung eines Fruchtgenußrechtes sowie mit der Behauptung, der Verpflichteten sei von ihrem am 23. November 1970 verstorbenen Gatten Franz B unter anderem das "lebenslängliche Nutznießungs- und Wirtschaftsrecht" an drei Liegenschaften vermacht worden, die Pfändung dieser Anspruche, den Ausspruch eines Verfügungsverbotes a... mehr lesen...