Begründung: Die betreibende Partei beantragte aufgrund eines vor dem Handelsgericht Wien abgeschlossenen Vergleichs vom 28. November 1989 zur Hereinbringung ihrer Forderung von 1,408.000 S (= 200.000 DM) und aufgrund des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs vom 8. September 1999, AZ 7 Ob 35/00v, zur Hereinbringung ihrer Kostenforderung von 49.470,08 S die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf der in den Räumen einer näher genannten burgenländischen Spedition befindlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Gemeinschuldner (in der Folge: Gemeinschuldner) war ab 1993 für ein Unternehmen des Beklagten tätig. Er war außerdem persönlich haftender Gesellschafter einer im selben Gebäude untergebrachten OEG. Über das Vermögen dieser OEG wurde mit Beschluss vom 25. 3. 1997 der Konkurs eröffnet, der am 16. 2. 1999 mangels Kostendeckung gemäß § 166 KO aufgehoben wurde. Der nunmehrige Gemeinschuldner (in der Folge: Gemeinschuldner) war ab 1993 für ein Unterne... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seiner mit der Klage geltend gemachten Forderung von S 500.000,-- (sA) für anwaltliche Leistungen, die er der Beklagten erbracht habe, begehrte der Kläger die einstweilige Verfügung 1.) der Beklagten aufzutragen, binnen einer Woche S 750.000,-- beim Erstgericht zu hinterlegen und 2.) der Bank ***** AG das gerichtliche Drittverbot zu erteilen, über ein nach BLZ und Kontonummer bezeichnetes Konto der Beklagten bei der O***** Zweigstelle L*****, nur ... mehr lesen...
Norm: EO §290a EO §294 EO §299 EO § 290a heute EO § 290a gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290a gültig von 02.01.2017 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 290a gültig von 01.01.2012 b... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 403.699,50 aufgrund eines Versäumungsurteils die Bewilligung der Forderungsexekution gemäß § 294 EO. In Feldgruppe 10 gab sie zwei Drittschuldner an und als Rechtsgrund der Forderung: "Sonstiges, und zwar Werkvertrag". Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 403.699,50 aufgrund eines Versäumungsurteils die Bewilligung der Fo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 4. 1998 bis 31. 10. 1998 als Kraftfahrer bei Ludwig H***** beschäftigt. Am 2. 4. 1998 wurde er mit einem monatlichen Bruttolohn von S 19.030,-- zur Gebietskrankenkasse angemeldet. Da der Kläger mit der Zahlung der Unterhaltsbeiträge für seine beiden Söhne Johann und Norbert F***** in Rückstand geraten war, hat das Bezirksgericht K***** am 27. 4. 1998, 6 E 3123/98a, über Antrag der durch die Bezirkshauptmannschaft K***** als Unterha... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Gläubigerin beantragte mit dem am 20. 1. 2000 beim Erstgericht eingelangten Antrag, ihr gegen den Verpflichteten aufgrund einer einstweiligen Verfügung zur Hereinbringung des rückständigen Unterhalts von S 36.000 und des laufenden Unterhalts ab 1. 2. 2000 von monatlich S 9.000 ua die Exekution durch Pfändung und Überweisung von Mietzinsforderungen im Betrag von S 40.000 mehr oder weniger gegen Gisela F***** ua Drittschuldner zu bewilligen. Das Er... mehr lesen...
Norm: EO §294 M2KO §12 EO § 294 heute EO § 294 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 294 gültig von 01.09.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 294 gültig von 01.03.1992 bis 31.08.2005 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte erwirkte gegen die spätere Gemeinschuldnerin am 6. 11. 1998 ein Versäumungsurteil über 984.648,95 S. Am 3. 12. 1998 stellte eine Gläubigerin einen Konkursantrag. Am 23. 12. 1998 beantragte die Beklagte zur Hereinbringung ihrer Forderung die Exekution durch Pfändung und Überweisung einer Forderung der Gemeinschuldnerin gegen eine Drittschuldnerin. Dieser wurde die Exekutionsbewilligung vom 23. 12. 1998 am 4. 1. 1999 zugestellt. Die Drittschuld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1979 verstorbener Vater der Streitteile hinterließ seine - am 2. Dezember 1998 nachverstorbene - Ehegattin (Mutter der Streitteile, im Folgenden nur Mutter) sowie drei volljährige und zwei minderjährige Kinder. Die Mutter "erhielt damals Geld" aus dem Verkauf eines "Bauernhofanteils" in Südtirol, das sie zur Fertigstellung eines in Bau befindlichen Wohnhauses in Imst verwendete. Der Beklagte übernahm nach dem Tod des Vaters als ältester Sohn die Funktion e... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurteils des Landesgerichts Wels vom 17. 9. 1998 wurde der beklagten Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung von 63.714,67 DM sA - zahlbar in Schilling nach dem Umrechnungskurs im Zahlungszeitpunkt, höchstens jedoch 452.374,15 S sA - unter anderem die Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung bewilligt. Als Drittschuldnerin hatte die beklagte Partei eine österreichische Bank be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 30. 9. 1994 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger die Verpflichtung der beklagten Partei zur Zahlung von S 273.376,80 samt 12 % Zinsen seit 22. 10. 1993 und 20 % Umsatzsteuer aus den Zinsen. Die beklagte Partei wendete bereits in der Klagebeantwortung ein, dass die Klageforderung mehrfach im Wege der Forderungsexekution gepfändet und der beklagten Partei verboten worden sei, zur Berichtigung der gepfändeten Forderung oder auf ... mehr lesen...
Norm: EO §294 BGBl1969/190 §1BGBl1969/189 §9 EO § 294 heute EO § 294 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 294 gültig von 01.09.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 294 gültig von 01.03.... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien wider die verpflichtete Partei auf Grund zweier Beschlüsse des Bezirksgerichtes Favoriten zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von S 44.980,38 (hinsichtlich der erstbetreibenden Partei), sowie eines solchen von S 35.604,62 (hinsichtlich der zweitbetreibenden Partei), (Zeitraum: 1.1.1996 bis 30.11.1999), sowie des laufenden Unterhaltes ab 1.12.1999 von S 2.200,-- (für die... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 25. 11. 1997 bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien auf Grund eines Schiedsspruches vom 26. 8. 1996 zur Hereinbringung vollstreckbarer Forderungen in einem Gesamtausmaß von S 10,150.300,46 antragsgemäß die Forderungsexekution durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung der der verpflichteten Partei gegen die Wiener Börsekammer, die Wiener Börse AG als Rechtsnachfolgerin der Wiener Börse, die Republik Österreich als Rechtsträger der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die betreibende Partei bestreitet gar nicht, die Forderungsexekution auf angeblich bei zehn Kreditinstituten bestehenden Guthaben "gleichsam auf Verdacht" beantragt zu haben. Dass derartige Exekutionen nicht zu bewilligen sind, hat das Rekursgericht in Übereinstimmung mit der von ihm zitierten Rechtsprechung des erkennenden Senates zutreffend entschieden (SZ 69/35 = MieSlg 42/10 = WoBl 1997, 229 [krit Schumacher]; ... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 11. 1995 ereignete sich um etwa 11.00 Uhr in Bad Hofgastein ein Unfall, an welchem einerseits der Kläger als Fußgänger und andererseits der Erstbeklagte als Lenker eines vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKWs beteiligt waren. Der Kläger geriet hiebei mit dem rechten Vorderfuß unter den linken Zwillingsreifen der hintersten Achse des dreiachsigen LKWs. Er erlitt hiedurch ein schwere Verletzung, verbunden mit Dauer... mehr lesen...
Begründung: Die betreibenden Gläubiger beantragten zur Hereinbringung einer Forderung von S 2,000.000 sA ua die Exekution durch Pfändung der Forderung des Verpflichteten aus dem Girokonto Nr 74.247.662, lautend auf Theodora P*****, bei der Österreichischen Postsparkasse. Sie brachten im Exekutionsantrag vor, dieses PSK-Konto gehöre zum Vermögen des Verpflichteten und stehe in seiner Verfügungsmacht, weil er auf diesem Konto alleinige Zeichnungsbefugnis besitze und seine Ehegat... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei begehrte in einem Schriftsatz, der entsprechend dem Formblatt iSd Anlage C zur AFV formatiert wurde und in dem unter A angegeben war "Sonstige Exekution siehe Feldgruppe 06" und sodann im Punkt 06 "Forderungsexekution auf Pfändung und Verwertung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft m.b.H. ... durch Pfändung und Verkauf des der verpflichteten Partei gegen die [näher bezeichnete] GmbH zustehenden Geschäftsanteils". Weiter heißt es im Antrag... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 14. 8. 1995 bewilligte das Landesgericht Korneuburg der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 4,074.394 sA unter anderem die Exekution gemäß § 331 EO durch Pfändung der dem Verpflichteten als Leasingnehmer aus dem Immobilienleasingvertrag mit der F***** GmbH vom 23. 2. 1990/13. 3. 1990 samt Nachtrag vom 7. 5. 1991 zustehenden Rechte, das sind das gemäß Punkt 10. des Vertrages eing... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr aufgrund eines Versäumungsurteils des Erstgerichtes vom 13. Juli 1992 die Pfändung und Überweisung einer Forderung des Verpflichteten, der seinen Wohnsitz im Sprengel des Erstgerichts hat, gegen eine Unfallversicherungsanstalt mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu bewilligen. Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag ab. Das Gericht zweiter Instanz bewilligte die beantragte Exekution und sprach aus, daß der ordentl... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 14. 7. 1988 hatte das Erstgericht der betreibenden Partei gegen Hans Günther H***** zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 500.000,-- sA die Exekution durch Pfändung eines bücherlich eingetragenen Fruchtgenußrechtes (am Viertelanteil des damals minderjährigen Hans Roland H*****) bewilligt. Unter anderem enthält dieser Beschluß auch die Bewilligung der bücherlichen Einverleibung des Pfandrechts, während die Entscheidung über den auf Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I: Bereits im berufungsgerichtlichen Schriftsatz (§ 473a ZPO) ON 21 hatte sich die beklagte Partei - in Abweichung vom gesamten bisherigen Verfahren - anstelle "E*****" als "G*****" bezeichnet; dessen ungeachtet wurde jedoch ihre ursprüngliche Bezeichnung im Berufungsurteil unverändert beibehalten und dieser Umstand auch nicht in der Berufungsverhandlung (laut deren Protokoll ON 22) näher hinterfragt bzw erörtert. In den von beiden Parteien im Revisionsver... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, gegen die verpflichtete Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 2,192.522,19 sA die Bewilligung folgender Exekutionen: 1. Forderungsexekutionen nach § 294 EO durch Pfändung und Überweisung folgender Geldforderungen der verpflichteten Partei: 1. Forderungsexekutionen nach Paragraph 294, EO durch Pfändung und Überweisung folgender Geldforderungen der verpflichtete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dipl. Ing. Herbert S***** war Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft. Die Ingenieurkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland hat mit der beklagten Partei zu Polizzennummer 6/81/18926019 eine Berufshaftpflichtversicherung für ihre Mitglieder abgeschlossen. Nach Art 1.1.1 der dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Ziviltechniker (Gemeinschaftsversicherung) zum Stichtag 1. 1. 1988 ü... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 10.6.1997 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 38.400,-- sA aus dem vom Bezirksgericht Feldkirch zu 4 C 439/97 s erlassenen Zahlungsbefehl vom 14.3.1997 gegen den Verpflichteten die Forderungsexekution nach § 294a EO bewilligt. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 10.6.1997 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 38.400,-- sA aus dem vo... mehr lesen...
Norm: EO §294 EO §294a EO § 294 heute EO § 294 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 294 gültig von 01.09.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 294 gültig von 01.03.1992 bis 31.08.2005 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25.4.1997 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Anerkenntnisurteils des Handelsgerichtes Wien vom 29.10.1996, 11 Cg 170/95b-20, die Exekution zur Erwirkung der Erstellung und Übergabe einer Gewinn- und Verlustrechnung nach den für die stille Gesellschaft geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nach § 182 HGB) sowie einer Auseinandersetzungsbilanz nach den gesetzlichen ... mehr lesen...
Norm: EO §294 A EO §308 B EO §308 D4 ABGB §1425 I EO § 294 heute EO § 294 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 294 gültig von 01.09.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2005 EO § 294 gültig von 0... mehr lesen...
Begründung: Mit Unternehmenskaufvertrag vom 30. 6. 1993 erwarb die Beklagte ein zuvor von der Klägerin unter der Etablissementbezeichnung "A*****" betriebenes Cafe-Restaurant um einen Kaufpreis (ohne Warenlager) von S 2,911.140.- inkl. USt. Gegenstand des Vertrages waren die Geschäftseinrichtung laut beigeschlossener Inventarliste, die Mietrechte am Geschäftslokal, der Kundenkreis, die Rechte und Pflichten aus einem Liefer- und Leistungsübereinkommen mit der Bierbrauerei F****... mehr lesen...