Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §290 ffEO §293 Abs3ASVG §103 Abs2B-KUVG §44 Abs2BSVG §67 Abs2GSVG §71 Abs2NVG §34 Abs2KO §12a Abs2
Rechtssatz: Die Pfändungsbeschränkungen der Exekutionsordnung stehen auch in der Fassung der die EO-Novelle 1991 einer Aufrechnung bis zur Hälfte der vom Versicherungsträger zu erbringenden Geldleistung im Sinne des § 103 Abs 2 ASVG nicht entgegen. Entscheidungstexte 10 ObS 146/93 ... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger (einem unter seiner Firma klagenden Einzelkaufmann) wurde zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von S 51.025,50 sA gegen den Verpflichteten Ing. F***** W***** die Pfändung und Überweisung des Arbeitseinkommens des Verpflichteten, das diesem gegen zwei Arbeitnehmer, nämlich die Beklagte und die Firma F***** F***** GesmbH (im folgenden kurz: Firma F*****) zusteht, bewilligt. Das Drittverbot wurde beiden Drittschuldnern (am 10. bzw. 11. Juli 1989) z... mehr lesen...
Norm: EO §290LPfG §7
Rechtssatz: Der Umfang des Pfandrechtes reicht jeweils nur so weit, als nicht gesetzliche Beschränkungen entgegenstehen. Der Rang eines am Arbeitseinkommen begründeten Pfandrechtes wird aber selbst dann nicht beeinträchtigt, wenn das gesamte gegenwärtige Einkommen im Zeitpunkte der Pfandrechtsbegründung mangels Übersteigens des unpfändbaren Freibetrags ("Existenzminimum") zur Gänze pfändungsfrei ist, weil infolge der möglic... mehr lesen...
Norm: EO §290
Rechtssatz: Änderungen in den Pfändbarkeitsvoraussetzungen berühren grundsätzlich den Pfandrang nicht. Da § 290 EO auf den Umfang des Pfändungsschutzes nach dem LPfG in seiner Gesamtheit verweist, gilt dies auch für gesetzlich vorgesehene Änderungen in den (Unpfändbarkeitsvoraussetzungen) Pfändbarkeitsvoraussetzungen, die nicht unmittelbar kraft Gesetzes eintreten, sondern von einer (rechtsgestaltenden) Entscheidung des Exekutions... mehr lesen...
Norm: EO §3 IIIAEO §3 IIIDEO §3 IVAEO §3 IVCEO §63EO §54 Abs1 Z3EO §290EO §294 M1EO §294 M4LPfG §5 Abs1
Rechtssatz: Die Pfändung fortlaufender Bezüge aus einem bestimmten Dienstverhältnis ist auch ohne Einstellung einer früheren gleichartigen Exekution neuerlich zu bewilligen, wenn entweder 1. im Zeitpunkt der ersten Pfändung die Lohnforderung des Verpflichteten unter dem Existenzminimum lag und daher ein Pfandrecht nicht entstand, oder 2. Der ... mehr lesen...
Norm: EO §290EO §307EO §374 Abs1
Rechtssatz: Die Pfändung einer den vollstreckbaren oder zu sichernden Anspruch übersteigenden Forderung ist ohne Beschränkung möglich, da erst bei der Überweisung der gepfändeten Forderung das Erforderliche zu veranlassen ist, damit der Überschuß dem Verpflichteten zukommt. Entscheidungstexte 1 Ob 54/54 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 1 Ob ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Forderungsexekution auf Grund des vom Verpflichteten gestellten Einstellungsantrages nach § 42 Z. 3 EO. ohne Vorschreibung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einstellungsantrag aufgeschoben. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Aufschiebungsantrag abgewiesen wurde. Die Exekution betreffe eine vom Drittschuldner (Schadenversicherungsgesellschaft)... mehr lesen...
Norm: EO §290 ffLPfG §4 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine dem Verpflichteten nach § 1327 ABGB zuerkannte Rente ist keine Unterhaltsforderung, sondern eine Schadenersatzforderung. Entscheidungstexte 1 Ob 210/36 Entscheidungstext OGH 08.04.1936 1 Ob 210/36 SZ 18/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0003794 ... mehr lesen...