Norm
EO §290 ffRechtssatz
Eine dem Verpflichteten nach § 1327 ABGB zuerkannte Rente ist keine Unterhaltsforderung, sondern eine Schadenersatzforderung.Eine dem Verpflichteten nach Paragraph 1327, ABGB zuerkannte Rente ist keine Unterhaltsforderung, sondern eine Schadenersatzforderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0003794Dokumentnummer
JJR_19360408_OGH0002_0010OB00210_3600000_001