Begründung: Rechtliche Beurteilung Es trifft zwar zu, daß nach den Angaben im demoskopischen Gutachten Beil./B die Frage, ob die Farben gelb oder gelb/schwarz im Zusammenhang mit Hochdruckreinigern bekannt sei, an alle diejenigen Personen gerichtet war, welche vorher gefragt worden waren, ob sie einen Hochdruckreiniger besitzen, verwendet haben oder die Anschaffung planen. Entscheidend ist aber, daß die Frage, welche Marke der Befragte bei Hochdruckr... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien befassen sich mit dem Verlegen und dem Vertrieb juristischer Fachbücher. Sie sprechen daher ein Käuferpublikum an, das sich gerade wegen der Unzahl laufender neuer Veröffentlichungen sehr bewußt mit dem Angebot auf diesem Markt auseinandersetzt. Diesem Publikum ist bekannt, daß es mehrere Verlage gibt, die derartige Fachbücher anbieten. Die Klägerin verwendet bei der Gestaltung der Umschläge der von ihr herausgegebenen juristischen Fachbücher weita... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist seit 9.12.1980 Inhaberin der internationalen Wortmarke Nr 456.092 "BOSS" für die Warenklassen Bekleidung, Strümpfe, Accessoires für Bekleidung udgl. Der Schutzbereich dieser Marke erstreckt sich ua auf Österreich. Weiters erwarb sie die seit 1963 unter der Register Nr. 49.817 eingetragene österreichische Wortmarke "BOSS" für die Warenklasse Oberbekleidungsstücke. Für dieses Kennzeichen genießt die Klägerin einen Bekanntheitsgrad von 68 %. Die Kläge... mehr lesen...
Norm: MSchG §1 Abs2 MSchG §4 Abs2 UWG §9 Abs3 C2 UWG §9 Abs3 F3 MSchG § 1 heute MSchG § 1 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 149/2015 MSchG § 1 gültig von 23.06.2004 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 MSc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der zu Nr. ***** des Österreichischen Patentamtes ua für die Klasse 25 (Bekleidungsstücke) eingetragenen Wort-Bild-Marke "The New Yorker". Diese Marke war am 2.Juli 1991 angemeldet worden; Beginn der Schutzdauer ist der 1.April 1992. Diese Wort-Bild-Marke ist in rot-schwarz gehalten und weist einen charakteristischen Schriftzug auf. Die Marke wurde Anfang 1989 für Unterwäsche entwickelt. Die wichtigsten damit bezeichneten Warengruppen der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRsp setzt sowohl der Titelschutz nach § 80 UrhG als auch der Kennzeichenschutz nach § 9 UWG Unterscheidungskraft des verletzten Zeichens voraus. Die Bezeichnung eines Druckwerkes muß etwas Besonderes, Individuelles an sich haben und darf sich nicht auf die bloße Angabe des Inhalts oder des Gebietes, auf das sich das Druckwerk bezieht, beschränken (SZ 62/155 = ÖBl 1990, 138 = MR 1989, 223 = ecolex 1990, 39 - ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt Steuergeräte, insbesondere Zeit- und Überwachungsrelais. Sie verwendet seit etwa 20 Jahren zur Kennzeichnung ihres Unternehmens und ihrer Erzeugnisse einen bestimmten Farbton, und zwar blattgrün (die Farbe junger knospender Blätter), meist in Verbindung mit schwarz. Dieses Firmensignet war schon 1984 56 % der beteiligten Verkehrskreise bekannt; 49 % der Befragten ordneten es der Klägerin zu. Nach einer Umfrage im Mai 1993 erkannten 57 % aller... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin legt Kapitalanlagefonds auf, verwaltet sie und verkauft die Beteiligungen daran an interessierte Kunden. Auch die Beklagte, eine zum PSK-Konzern gehörende Kapitalanlagegesellschaft, verkauft und betreut europäische Aktienfonds. Seit Frühjahr 1989 unterhält die Klägerin auf dem Markt einen Wertpapierfonds mit der Bezeichnung "Eurostock". Die Beklagte hat seit Frühjahr 1991 einen solchen Fonds auf dem Markt mit der Bezeichnung "P.S.K. Eurostock". Die Bek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein befaßt sich mit der Prüfung technischer Gerätschaften und Vorrichtungen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gerätesicherung; zu diesem Zweck erstellt er Gutachten, bildet technisches Personal aus, prüft es und betreibt technische Versuchsanstalten. Sein Tätigkeitsfeld erstreckt sich ua auf medizinisch-technische Produkte. Er betreut die medizinisch-technischen Anlagen von rund 40 österreichischen Spitälern. Außerhalb Wiens unterhä... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der folgenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes zu Nr. 117190 mit der Schutzdauer ab 2.9.1987 für die Kl. 30 (Tee aus Ceylon) eingetragene Wort-Bild-Marke (Schwarz auf weißem Untergrund, ausgenommen das Wort "TEE" und das korrespondierende arabische Schriftzeichen in Rot sowie die stilisierten Teeblätter in Grün): Die Beklagte vertreibt ihren Tee in Packungen mit dem nachstehenden Etikett (schwarz auf rotem Untergrund)... mehr lesen...
Begründung: Für die Erstklägerin ist seit 21.1.1974 zu Nr.405 207 nachstehende internationale Wort-Bild-Marke mit Schutzwirkung auch für Österreich registriert: Die Erstklägerin vertreibt seit 25 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und in zahlreichen anderen Ländern, darunter auch in Österreich über ihre Tochtergesellschaft, die Zweitbeklagte, dekorative Kosmetikserien, welche etwa 300 verschiedene Produkte umfassen. Die Kosmetikserien und die einzelnen Artikel sind ent... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der Klägerin ist beim österreichischen Patentamt zur Registernummer 47147 mit der Priorität vom 2.10.1961 die Wortmarke "Pickfein Mayer-Essig" für die Warenklasse 26c (Tafelessig und Essigessenz) registriert. Die Klägerin (bzw ihr Rechtsvorgänger) erzeugt und vertreibt seit dem Jahr 1962 unter der Hausmarke "Pickfein" - welche zugleich ihr Firmenschlagwort ist - einen Säureessig sowie Einlegeaufgüsse für Sauergemüse. Auf den Etiketten für Flaschen und Beh... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2 UWG §2 Abs3 Z1 UWG §9 C2Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art7 Abs3Verordnung (EG) Nr 207/2009 des Rates 32009R0207 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMVO) Art7 Abs2 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in zahlreichen Betriebsstätten im gesamten Bundesgebiet Baumärkte. Ihr Haupttätigkeitsgebiet ist die Herstellung und der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, so auch mit Farben und Lacken. Seit der Mitte der 70er Jahre verwendet die Klägerin die Bezeichnungen "Ihr Bau Profi" und "Bau Profi" zur Kennzeichnung ihres gesamten Warensortiments; seit 1983 verwendet sie für die Kennzeichnung von Farben (auch) das - nicht registrierte - Warenzeichen "Fa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 16.12.1988 beim Österreichischen Patentamt registrierten Wortmarke Nr. 123.111 "GAUDI-STADL", welche für die Klassen 9 (Tonträger) und 41 (Unterhaltung) eingetragen ist. Am 16.9.1989 fand in W***** (NÖ) eine Veranstaltung statt, für welche mit Plakaten folgenden Inhaltes geworben wurde: Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger behauptet, daß sein Zeichen "GAUDI-STADL" einen großen Bekanntheitsgrad erreicht habe und bei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der nachstehenden, im Markenregister des Österreichischen Patentamtes mit Beginn der Schutzdauer am 30.11.1989 für die Klassen 9 (Computer-Hardware, Computergehäuse) und 42 (Erstellung von Software) registrierten Marke Nr 128.064: Abbildung nicht darstellbar! Auf Seite 41 der Zeitschrift "Elektro Radio Handel" Nr 9/90 war folgende Anzeige der Beklagten eingeschaltet: Abbildung nicht darstellbar! Mit der Behauptung, daß die Beklagte da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr. 115476 beim Österreichischen Patentamt mit der Priorität vom 7.Oktober 1986 für die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere Sportbekleidung, Schuhwaren) registrierten, nachstehend abgebildeten Wort-Bild-Marke: Abbildung nicht darstellbar! Die Klägerin vertreibt unter dieser Marke Basketball- und Freizeitschuhe sowie Nylonstiefel mit der Bezeichnung "SNOW JOGGER". Seit dem Jahre 1984 bringt sie die Bezeichnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der für Düngemittel registrierten österreichischen Wortmarken "G***" und "N***". Die Kurzbezeichnungen "N***" und "Weide-N***" für das unter der letztgenannten Marke vertriebene Düngemittel sind markenrechtlich nicht geschützt. Es handelt sich dabei um eine - sonst als Bezeichnung nicht gebräuchliche - Abkürzung der Marke "N***". "N***" wurde zunächst als betriebsinterne Bezeichnung von den Stickstoffwerken, dann von der Klägerin ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2 UWG §9 Abs3 C2 UWG §9 Abs3 F3 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 MSchG § 4 gültig... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Werbeunternehmen mit fünf Unterabteilungen; für eine dieser Unterabteilungen verwendet sie seit ungefähr 1980 die Bezeichnung "E***-Technik". Sie tritt im Rechtsverkehr unter ihrer Firma Siegmund R*** (einer Kommanditgesellschaft) auf, verwendet aber auf dem Geschäftspapier neben den Bezeichnungen für die anderen Unterabteilungen auch die Bezeichnung "E***- Technik". Die Klägerin ist auf Grund der Markenanmeldung vom 13.1.1987 Inhaberin der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt - so wie vor ihr schon die B***-U*** AG - seit 1983 Buntstifte mit besonders starker Mine und Holzummantelung unter der Bezeichnung "J*** K***" in Blech - bzw. Plastikpackungen zu 6, 10, 12, 24 und 36 Stück; diese Buntstifte werden aber auch einzeln abgegeben. Nur die Blechpackungen enthalten einen Hinweis auf die Klägerin als Erzeugerin, nämlich die Buchstaben "B + U"; sie tragen den Aufdruck "J*** K*** FARBSTIFTE MIT SUPERMINE". A... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der unter Nr. 115 476 beim Österreichischen Patentamt mit der Priorität vom 7. Oktober 1986 für die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere Sportbekleidung, Schuhwaren) registrierten, nachstehend abgebildeten Wort-Bild-Marke: Die Klägerin vertreibt seit Herbst 1987 über die Firma U***-VERSAND unter der Marke "new line" Basketball- und Freizeitschuhe sowie Nylonstiefel mit der Bezeichnung "Snow-Jogger". Der Schriftzug "new line" be... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende Partei hat ihren Sitz in Wien, die zweitklagende Partei in Montreal, Canada. Die klagenden Parteien begehren, die erst-, zweit- und drittbeklagten Parteien "zur ungeteilten Hand" schuldig zu erkennen, die Herstellung, Herausgabe, den Vertrieb und Verkauf sowie die Vergabe von Lizenzen von bzw. an den näher bezeichneten Werken, insbesondere von bzw. an dem Werk der Literatur mit dem Titel "Who's Who in Italy" zu unterlassen, die Vernichtung aller Verv... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Inhaber der für Dienstleistungen der Klasse 42: 'Veranstaltung von Schönheitskonkurrenzen und Misswahlen' auf Grund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragenen österreichischen Wortmarke Nr. 103.094 'B C' (Beilage E); er hat der zweitklagenden GmbH, deren Geschäftsführer er ist, die Benützung dieser Marke gestattet. Die Zweitbeklagte - eine GmbH mit dem Sitz in G bei München, Bundesrepublik Deutschland - lud mit einer Postwurfsendung für den 14.3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Unternehmens der klagenden GmbH. ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Waren mit der Bezeichnung 'Cartier' und 'Les Must de Cartier'. Für die Cartier S.A. Paris - das Schwesterunternehmen der Klägerin - ist durch eine ganze Reihe internationaler Marken der Begriff 'Cartier' geschützt (Beilage C); die Klägerin ist auf Grund von Vereinbarungen mit der Markeninhaberin zum Gebrauch der Marke 'Cartier' berechtigt. Die beklagte OHG betr... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2 UWG §9 Abs3 C2 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 MSchG § 4 gültig von 01.06.2015... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z3 MSchG §4 Abs2 UWG §2 A4 UWG §2 D2 UWG §9 B6 UWG §9 C2 UWG §9 F5 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2 MSchG §4 Abs2 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 MSchG § 4 gültig von 01.06.20... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2 MSchG §4 Abs2 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 MSchG § 4 gültig von 01.06.20... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs1 Z2 MSchG §4 Abs2 MSchG § 4 heute MSchG § 4 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 212/2021 MSchG § 4 gültig von 01.08.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 MSchG § 4 gültig von 01.06.20... mehr lesen...