Norm
MSchG §4 Abs1 Z3Rechtssatz
Ist ein Sachverhalt dem Tatbestand des § 9 Abs 3 UWG zu unterstellen, scheidet eine Beurteilung des Sachverhaltes nach dem § 2 UWG aus. § 9 Abs 3 UWG steht zu jenem des § 2 UWG im Verhältnis der Spezialität. Eine bestimmte Farbenzusammenstellung genießt daher nur unter der Voraussetzung der Verkehrsgeltung Schutz (besondere farbliche Gestaltung der Fassade eines Betriebsgebäudes - Bosch - rot - gelb - braun).Ist ein Sachverhalt dem Tatbestand des Paragraph 9, Absatz 3, UWG zu unterstellen, scheidet eine Beurteilung des Sachverhaltes nach dem Paragraph 2, UWG aus. Paragraph 9, Absatz 3, UWG steht zu jenem des Paragraph 2, UWG im Verhältnis der Spezialität. Eine bestimmte Farbenzusammenstellung genießt daher nur unter der Voraussetzung der Verkehrsgeltung Schutz (besondere farbliche Gestaltung der Fassade eines Betriebsgebäudes - Bosch - rot - gelb - braun).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0078229Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.08.2025