Norm: IESG §1
Rechtssatz: Darlehen an Arbeitgeber für Einsatz als Hotelmanager im Ausland kein gesicherter Anspruch - wegen Fehlens des inländischen Beschäftigungsverhältnisses und mangels gesicherten Anspruchs. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 29 Kt 5/04 (29 Kt 70/04). Diese ist nunmehr unter RW0000615 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z7ASGG §86IESG §1
Rechtssatz: § 86 ASGG ist für Sozialrechtssachen gemäß § 65 Abs 1 Z 7 ASGG nicht anwendbar, eine Änderung der Klage hinsichtlich des Ausmaßes der Versicherungsleistung ist unzulässig. Entscheidungstexte 8 ObS 1/96 Entscheidungstext OGH 08.02.1996 8 ObS 1/96 8 ObS 42/95 Entscheidungstext OGH 17.10.... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIiIESG §1
Rechtssatz: Es ist nicht Zweck des IESG, dem Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung das Finanzierungsrisiko abzunehmen und ihm zur Fortführung des Unternehmens aufgewendetes Eigenkapital im Falle der Insolvenz zu ersetzen. Eine Vereinbarung, womit der Geschäftsführer einer Arbeitnehmerin einen Kredit in der ungefähren Höhe des von der Gesellschaft geschuldeten Entgeltes in der auch in der festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3.April 1989 bis 30.November 1990 bei der I*****gesellschaft mbH, ***** als Angestellte beschäftigt. Diese Gesellschaft mbH war seit Oktober 1990 zahlungsunfähig. Mit Beschluß vom 29.Jänner 1991 wies das Landesgericht Salzburg den Antrag auf Eröffung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens ab. Die letzte Gehaltszahlung erhielt die Klägerin für September 1990. Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der I***** GesmbH (AS 19) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 28. Februar 1990 bei der R***** B***** AG beschäftigt. Ende 1989 kam es zu einem Gespräch zwischen dem Kläger und dem Geschäftsführer der V***** C***** Gesellschaft mbH, Dr. E***** P*****, über die
Begründung: eines Arbeitsverhältnisses zwischen dieser Gesellschaft und dem Kläger. Im Zuge dieser Gespräche wurde dem Kläger die Beschäftigung bei der V***** C***** GesmbH durch attraktive Entgeltangebote, vor allem aber dadurch schmackhaft gemacht,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Gamerith, Dr. Petrag, Dr. Bauer und Dr. Ehmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei O***** F*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt*****, wider die beklagte Partei Dr. P***** P*****, Rechtsanwalt, ***** als Masseverwalter im... mehr lesen...
Norm: IESG §1
Rechtssatz: Teilzahlungen des Arbeitgebers sind zuerst auf den gesicherten Teil der Ansprüche des Arbeitnehmers anzurechnen; davon abweichende Widmungsvereinbarungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien sind nicht zu beachten; es käme sonst zu einer nicht gerechtfertigten Besserstellung jener Arbeitnehmer, die ohnehin einen Teil ihrer Ansprüche bis zu dem nach dem IESG gesicherten Höchstausmaß vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds erset... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war a) vom 15.8.1969 bis 30.4.1970 bei der Kommanditgesellschaft Verlag F***** H*****, K***** (21 HRA 541 des Amtsgerichtes K*****), und b) vom 1.5.1970 bis 31.12.1976 in der Zweigniederlassung dieses Verlages in Wien als Angestellter beschäftigt. c) Vom 9.12.1970 bis 9.11.1984 war der Kläger Geschäftsführer der "Verlag F***** H***** Gesellschaft mbH" (HRB 9.241 des Handelsgerichtes Wien), die 1965 als Tochtergesellschaft der Firma Verlag F*****... mehr lesen...
Norm: EStG §67 Abs8 litgIESG §1IESG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Zweck des IESG ist eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Versichertes Risiko ist demnach im Kernbereich die von den Arbeitnehmern typischerweise nicht selbst abwendbare und absicherbare Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 2.September 1968 bis 28.März 1989 als Angestellte bei A***** V***** beschäftigt, über dessen Vermögen am 1.März 1989 beim Handelsgericht Wien der Konkurs eröffnet wurde. Die Klägerin nahm noch während des aufrechten Arbeitsverhältnisses Kredite von je 120.000 S bei der Creditanstalt-Bankverein sowie der Zentralsparkasse und Kommerzialbank Wien mit einer Rückzahlungssumme von 138.492 S und 157.440 S auf, die zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung... mehr lesen...
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z4IESG §1KO §46KO §50
Rechtssatz: Durch einen Sozialplan neu geschaffene Arbeitnehmeransprüche genießen keine insolvenzrechtliche Sonderstellung, weder bei der Geltendmachung gegenüber dem Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds noch bei der Geltendmachung im Insolvenzverfahren selbst. Entscheidungstexte 9 ObS 6/90 Entscheidungstext OGH 27.06.1990 9 ObS 6/90 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger war vom 1.5.1960 bis 31.10.1964 und vom 1.2.1969 bis 31.5.1988 als technischer Angestellter und der Zweitkläger vom 27.8.1956 bis 2.5.1988 als Monteur bei der Firma H*** UND B*** AG (früher Wiener Brückenbau und Eisenkonstruktions AG; dann V*** Alpine H*** AG) beschäftigt. Der Erstkläger war seit Oktober 1970 im Betriebsrat dieses Unternehmens tätig und übte seit Februar 1984 die Funktion des Vorsitzenden des Angestelltenbetriebsrates aus. Über ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. September 1978 bis 31. Juli 1987 als Angestellter bei der Firma Franz G*** OHG beschäftigt. Mit Dienstvertrag vom 5.September 1977 wurde vereinbart, daß das Arbeitsverhältnis von beiden Teilen nur unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist zum Quartalsende gekündigt werden kann. Über das Vermögen des Arbeitgebers wurde am 24. März 1987 der Ausgleich eröffnet. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde mit Genehmigung des Ausgleichsg... mehr lesen...
Norm: KO §60 Abs2IESG §1IESG §7
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat in § 7 IESG in Einklang mit der (späteren) allgemeinen Regel des § 60 Abs 2 Satz 1 KO bei der Normierung der Bindung an Urteile keinen Unterschied zwischen Entscheidungen gemacht, deren prozessuale Grundlage die Parteiendisposition ist und solchen, die auf der amtswegigen Prüfung des Sachverhaltes beruhen. Der OGH verkennt nicht, daß durch die Bindung an Versäumungsurteile und Aner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. September 1979 bei der E***-B*** AG in Wels als Arbeiter beschäftigt. Auf sein Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie (im folgenden: KV) anzuwenden. Der Kläger wurde am 10. November 1986 zum Mitglied des Arbeiterbetriebsrats gewählt, der sich am 24. November 1986 konstitutiert hat (§ 66 ArbVG). Am 26. Juni 1987 wurde über das Vermögen der Arbeitgeberin der Konkurs eröff... mehr lesen...
Norm: IESG §1
Rechtssatz: Da der Begriff "Entgeltansprüche" im Sinne des IESG im arbeitsrechtlichen Sinn zu verstehen ist, umfaßt er alle Leistungen des Arbeitgebers die dieser dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt; er umfaßt daher auch die Ansprüche auf Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung. Entscheidungstexte 9 ObS 12/88 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 AIaABGB §879 BIIhABGB §880 aAArbVG §29IESG §1IESG §7
Rechtssatz: Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag, auf den neben den besonderen Vorschriften des ArbVG über den Abschluß und den zulässigen Inhalt auch die Bestimmung des ABGB über die rechtliche Möglichkeit und Erlaubtheit anzuwenden sind. Die Betriebsvereinbarung darf daher nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Soweit die Betriebsvereinbarung ausschließlich oder vor all... mehr lesen...
Norm: IESG §1
Rechtssatz: Absicht des Gesetzgebers war auch, alle Einzelvereinbarungen, die eine unkontrollierte Belastung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds bewirken könnten, der Höhe nach zu begrenzen. Dabei sollte der Anspruch auf Ausfallgeld nicht durch einen Höchstbetrag für die Summe der gesicherten Ansprüche, sondern auch die Begrenzung der jeweiligen Basisgröße in Schranken gehalten werden. Durchschnittliche Verdienste sollten auch dann vo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 17. Juli 1961 bis 28. Juni 1985 zunächst als Arbeiter und dann als Angestellter bei der Druck- und Verlagsanstalt W*** F*** & D*** Gesellschaft mbH & Co KG beschäftigt. Am 27. Juni 1985 wurde der Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Am 28. Juni 1985 erklärte der Kläger seinen Austritt. Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm eine weitere Konkursforderung im Betrag von 169.977 S netto zustehe. Im Juni 1983 sei zwischen dem... mehr lesen...