Norm
IESG §1Rechtssatz
Da der Begriff "Entgeltansprüche" im Sinne des IESG im arbeitsrechtlichen Sinn zu verstehen ist, umfaßt er alle Leistungen des Arbeitgebers die dieser dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt; er umfaßt daher auch die Ansprüche auf Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0076419Dokumentnummer
JJR_19881116_OGH0002_009OBS00012_8800000_002