Norm: IESG §1
Rechtssatz: Für den Schutzbereich des IESG ist die Absicht des Arbeitnehmers maßgebend, ein über den bloßen Aufwandsersatz hinausgehendes Entgelt für die Bestreitung des Lebensunterhalts zu erzielen. So wie ein atypisch gestaltetes Arbeitsverhältnis nicht in den Schutzbereich des IESG fällt, gilt dies auch für eine bloße Aufwandsersatzregelung im Verhältnis zu einem sogar weisungsbefugten (insolventen) Dritten, mit der nicht Zweck... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 31. 3. 2007 bis 12. 9. 2008 als Bauarbeiter beim Unternehmer M***** L***** beschäftigt. Das Dienstverhältnis, auf das der Kollektivvertrag für Pflasterer (Stand 1. 5. 1999) zur Anwendung gelangte, wurde zum 12. 9. 2008 durch Arbeitgeberkündigung beendet. Der Lohn für September 2008 wurde dem Kläger erst am 29. 10. 2008 ausgezahlt; ein Dienstzeugnis wurde ihm nicht ausgestellt. Am 21. 7. 2008 wurde die Eröffnung des Konkursverfahrens über das V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 2. 1992 bis 18. 4. 2007 bei der Gemeinschuldnerin K***** Inc beschäftigt, die mit Metall- und Börsenhandel befasst war. Er wurde von seiner Dienstgeberin nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Die von ihm erbrachten Leistungen wurden auf Honorarbasis abgerechnet, wobei vom Kläger jeweils Honorarnoten ausgestellt wurden. Vom 1. 1. 1998 bis 31. 1. 2007 war er nach dem GSVG versichert. Ein schriftlicher Dienstvertrag wurde nicht abgeschlosse... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIESG §1IESG §3a
Rechtssatz: Wird durch die ungewöhnliche Vertragsgestaltung zu einem Arbeitsverhältnis zu Lasten des Insolvenz-Entgelt-Fonds eine Ausbeutungssituation geschaffen und diese Situation vom Arbeitnehmer in einer einem Fremdvergleich nicht standhaltenden Weise (hier rund 15 Jahre) bewusst in Kauf genommen, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Unterbleiben solcher Maßnahmen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ad 1. Am 29. 8. 2008 wurde - nach Erhebung der Revision und der Revisionsbeantwortung - über das Vermögen der vormaligen Beklagten der Konkurs eröffnet (11 S 94/08x, LG Wiener Neustadt). Der bisherige Ausgleichsverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Lentsch wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit den am 22. 12. 2008 und 22. 1. 2009 eingebrachten Anträgen beantragten die Kläger die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens. Die Klageforderungen seien im Konkurs ange... mehr lesen...
Norm: ABGB §802: IESG §1IESG §1a
Rechtssatz: Nur dann, wenn in einem Streitverfahren der bedingt erbserklärte Erbe eine Abweisung der Forderungen eines Arbeitnehmers unter Bezugnahme auf die Haftungsbeschränkung des § 802 ABGB erreichen konnte, insoweit in analoger Anwendung des § 1a IESG, ist eine Absicherung der Arbeitnehmeransprüche nach IESG gegeben. Entscheidungstexte 8 ObS 1/09v E... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche neue Bezeichnung zu berichtigen war (Art 4 Z 2 BGBl I 2008/82, in Kraft getreten mit 1. 7. 2008; § 235 Abs 5 ZPO). Die Klägerin war ab 1. 1. 1980 zunächst bei einem Einzelunternehmer und in der Folge bei einer GmbH beschäftigt, die den Betrieb übernommen hatte. Über das Vermögen der früheren Dienstgeberin der Klägerin wurde am 27. 1. 2004 K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des seit Oktober 2001 den Kläger beschäftigenden Arbeitgeber wurde mit Beschluss vom 5. 2. 2004 das Ausgleichsverfahren eröffnet. In diesem hat der Kläger die der Höhe nach unstrittigen Lohnansprüche für November 2003 bis 5. 2. 2004 samt Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration vom 1. 7. 2003 bis 5. 2. 2004 in Gesamthöhe von EUR 5.359,73 am 3. 3. 2004 angemeldet. Am 12. 3. 2004 wurde vom Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Arbeitgebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss im März 2004 einen auf drei Jahre nicht aufkündbaren Dienstvertrag mit der späteren Gemeinschuldnerin, in dem ein Anfangsbezug von EUR 4.750,-- brutto 14 x jährlich vereinbart war. Bereits am 13. 5. 2004 wurde er ohne Nennung von Gründen durch die spätere Gemeinschuldnerin entlassen und brachte daraufhin am 21. 5. 2004 eine Klage ein, in der er geltend machte, dass die Entlassung ungerechtfertigt sei und die Beklagte einen Kündigungsverzicht a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Eva Pernt und Mag. Johann Schneller als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Wojciech G*****, vertreten durch Dr. Ingeborg Reuterer, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Erwin Blazek und Mag. Michaela Haydter als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Manfred S*****, vertreten durch Dr. Helmut Kientzl, Rechtsanwalt in Wr. Neustadt,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 1. 7. 1984 im Betrieb ihres Gatten als Verkäuferin beschäftigt gewesen. Nach Konkurseröffnung am 8. 1. 2002 und nachdem das gemeinschuldnerische Unternehmen am 29. 2. 2002 geschlossen worden war, kündigte der Masseverwalter das Beschäftigungsverhältnis zur Klägerin auf. Diese erteilte der beklagten Partei die Vollmacht, ihre aus dem Beschäftigungsverhältnis resultierenden Entgeltansprüche bei der IAF-Service GmbH geltend zu machen. Damals hiefür zus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 5. 1990 als Angestellte bei der M***** Handelsgesellschaft mbH (in der Folge: Arbeitgeberin) beschäftigt. Es war ihre Aufgabe, Belege zu sortieren, Personal einzuteilen und Waren von den Lieferanten entgegenzunehmen. Sie war auch Ansprechpartnerin für das Personal. Um die Bilanz kümmerte sie sich nicht. Die Klägerin war mit 25 % am Unternehmen beteiligt, mit der Geschäftsführung und der Führung des Unternehmens hatte sie nichts zu tun. Auf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit August 1998 bei der Gemeinschuldnerin zuerst mit einem Monatsgehalt von S 40.000,-- zuzüglich S 12.000,-- Kilometergeldpauschale und S 4.000,-- Diätenpauschale, insgesamt also S 56.000,-- beschäftigt. Im darauf folgenden April 1999 teilte ihm der Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin mit, dass das Unternehmen praktisch vor dem Konkurs stehe. Der Kläger erklärte sich daraufhin bereit, ein „Darlehen" zu gewähren, in dem er 10 % der Gesellschaftsanteile ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 5. 1990 bis 20. 8. 2003 bei einer GmbH - der späteren Gemeinschuldnerin - als Arbeiter im Gastgewerbe beschäftigt. An dieser GmbH war er mit 24 % nicht kontrollierend beteiligt. Bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses überwies die GmbH dem Kläger sämtliche Löhne pünktlich und regelmäßig. Das vom Kläger begehrte Insolvenz-Ausfallgeld umfasst ausschließlich Ansprüche, die nicht vor dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses fällig wurden (vier ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Josef Sinzinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Günther S*****, vertreten durch Dr. J. Pfurtscheller, Dr. M. Orgler, Mag. N. Huber, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei IAF-Serv... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Glawischnig sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Galutschek und Thomas Albrecht als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Jaroslava K*****, vertreten durch Dr. Peter Ozlberger, Rechtsanwalt in Wien als Verfah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 30. 10. 2003 bis 19. 3. 2004 bei der Firma A***** GmbH als Arbeiter beschäftigt. Am 16. November 2001 nahm er bei einer Bank einen Kredit in Höhe von EUR 38.516,60 auf, wobei 120 monatliche Ratenzahlungen von zunächst jeweils EUR 512,32 mit Laufzeit Ende 30. 11. 2011 vereinbart wurden. Es handelte sich um eine Zusammensetzung von mehreren Krediten, die der Kläger gemeinsam mit seiner Ehegattin aufnahm. Das Geld wurde für das Einrichten einer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 3. Juni bis 8. Juli 2003 beim späteren „Gemeinschuldner" als Arbeiter beschäftigt und verwendete vereinbarungsgemäß sein eigenes Werkzeug, insbesondere Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Winkelschleifer, Stichsägen, Handkreissägen, Handelektroschleifer und diverses Kleinwerkzeug. Nach einer fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte der Kläger keinen Zugang zum Baucontainer, wodurch ihm das genannte Werkzeug verloren ging, das unstritti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Drittkläger war seit dem 1. 4. 1998 bei Franz R***** zu einem monatlichen Nettolohn von ATS 16.815 beschäftigt. Der Arbeitgeber zahlte bis September 1998 die Löhne, ab Oktober und bis Jahresende blieben die Löhne und die anteiligen Sonderzahlungen für 1998 offen und unbeglichen. Im Kalenderjahr 1999 erbrachte der Arbeitgeber insgesamt Zahlungen von ATS 223.500, wobei die monatlichen Auszahlungen fallweise über, häufig jedoch teilweise erheblich unter dem v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die in Österreich wohnhafte Klägerin war vom 27. 6. 2001 bis 6. 7. 2001 bei einem englischen Unternehmen in dessen Büro in Wels als Büroangestellte mit einem Nettomonatsgehalt von EUR 1.090,09 beschäftigt. Ein schriftlicher Dienstvertrag wurde nicht abgeschlossen. Der Klägerin wurde kein Dienstzettel ausgehändigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch ungerechtfertigte Entlassung. Die Klägerin war in Österreich zur Sozialversicherung gemeldet; die Sozialversicher... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Robert Ploteny als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Monika K*****, vertreten durch Dr. Andreas Löw, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin war seit 1971, der mit ihr verheiratete Zweitkläger sogar schon seit 1961 im Raumausstatterbetrieb des Vaters der Erstklägerin beschäftigt. Die Erstklägerin beriet die Kunden, schrieb Aufträge, legte Offerte und führte einfache Kassentätigkeiten durch. Der Zweitkläger machte Beratungstätigkeiten, hatte die Baustellen auszumessen und half auch beim Bodenverlegen. Daneben gab es nur noch einen weiteren Mitarbeiter. Beide klagenden Parteien hatten grundsä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beurteilung des Berufungsgerichtes, das Verhalten des Klägers, dem von Beginn des Dienstverhältnisses an (Frühjahr 1997) bis zu dessen Ende im Jahr 2000 Lohnansprüche vorenthalten wurden, halte auch unter Berücksichtigung des Alters des 1945 geborenen Klägers dem sogenannten Fremdvergleich nicht stand, entspricht den Grundsätzen der oberstgerichtlichen Judikatur (RIS-Justiz RS0114470; RS0112127). Der in der Revision ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 25 Jahren im "Sicherheitsgeschäft" tätige Geschäftsführer der späteren Ausgleichsschuldnerin, einer GmbH, ist der Vater der beiden Kläger. Er versuchte während eines fünfjährigen, bis 31. 12. 1997 befristeten Beschäftigungsverbotes vom Ausland aus, mit selbständigen Tochtergesellschaften der späteren Gemeinschuldnerin den inländischen Markt aufzubereiten, um ab 1998 wieder in den Bereichen Sicherheitsdienst, Bewachung und Reinigung in Österreich tätig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter bei einem Unternehmen beschäftigt, hinsichtlich dessen der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens mit Beschluss vom 24. 11. 2000 mangels Kostendeckung abgewiesen wurde. Bereits am 25. 8. 2000 hatte der Kläger wegen Vorenthaltens des Entgelts seinen vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis erklärt. Über Aufforderung des Klagevertreters gab ein offenkundig vertretungsbefugtes Organ der früheren Dienstgeberin des Klägers mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 10. 1991 bis zu ihrem Austritt am 30. 11. 1997 bei einer GmbH beschäftigt, an welcher sie mit einer Stammeinlage von S 187.500, somit mit 25 % des Stammkapitals, beteiligt war. Geschäftsführer und Mitgesellschafter zu ebenfalls 25 % war ihr Ehemann. Das Dienstverhältnis der Klägerin endete durch Austritt. Mit Beschluss vom 8. 4. 1998 wurde über das Vermögen der GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Der Antrag auf Konkurseröffnung wurde vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 2. Juni 1997 bis 5. Mai 1999 bei einer Gesellschaft mbH, deren Geschäftsführer ihr Ehemann Josef W***** war, als Angestellte beschäftigt. Ihr Tätigkeitsbereich war die Buchhaltung und das Mahnwesen. In Entscheidungen der Unternehmensführung war sie nicht eingebunden. Die Klägerin war - ebenso wie ihr Ehemann - zu 25 % Gesellschafterin ihrer Arbeitgeberin. Wie der Oberste Gerichtshof im Zwischenverfahren erhoben hat, erfolgte gemäß § 7 Pun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 18. Mai 1999 bis 4. August 2000 im Unternehmen der Eleonore S***** beschäftigt, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 26. 9. 2000 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Die Gemeinschuldnerin betrieb ein Kunststoffunternehmen. Das Bruttomonatsgehalt des Klägers betrug S 34.000 (14 x jährlich). Die Gehaltszahlung für den Rumpfmonat Mai erhielt der Kläger am 8. Juni 1999. In der Folge wurden ihm - bis zu seinem vorzeitigen Austri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 3. 4. 1989 als Arbeiterin im Unternehmen der späteren Gemeinschuldnerin in der Abteilung Gießerei vollzeitbeschäftigt. Über Wunsch ihrer Arbeitgeberin vereinbarte die Klägerin eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit ab 1. 1. 1997 auf 30 Wochenstunden. Die Arbeitgeberin sicherte der Klägerin zu, dass ihr die bereits erworbenen Abfertigungsansprüche auf Basis der Vollzeitbeschäftigung erhalten bleiben. Nach Eröffnung des Konkurses... mehr lesen...