Norm: EWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art10IESG §1
Rechtssatz: Das gemeinsame Interesse des Arbeitgebers - den nach § 69 KO im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung auch die Verpflichtung, einen Konkursantrag zu stellen, trifft - und des Arbeitnehmers an dem Fortbetrieb des Unternehmens trotz Zahlungsunfähigkeit ist schon darin zu sehen, dass dieses die Einkunftsquelle für beide darstellt. Die "Kollusion" liegt dar... mehr lesen...
Norm: IESG §1
Rechtssatz: Nur echte Arbeitsverhältnisse sind vom Schutzbereich des IESG erfasst (so schon 8 ObS 50/01p). Entscheidungstexte 8 ObS 206/01d Entscheidungstext OGH 21.02.2002 8 ObS 206/01d 8 ObS 1/07s Entscheidungstext OGH 18.04.2007 8 ObS 1/07s Auch; Beisatz: Hier: Vorliegen eines abhängigen Arbeitsvertrages vernein... mehr lesen...