Entscheidungen zu § 9 Abs. 2 VO

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Entscheidungen 31-48 von 48

TE UVS Steiermark 1996/11/13 30.2-11/96

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber eine Übertretung des § 9 Abs 2 StVO zur Last gelegt und hiefür gemäß § 99 Abs 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von S 1.500,-- (2 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gemäß § 64 VStG wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens ein Betrag von S 150,-- vorgeschrieben. In seiner Berufung brachte der Berufungswerber im wesentlichen vor, daß aus dem ersten Foto ersichtlich sei, daß sich sein PKW ca. 3 Meter vor ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 13.11.1996

RS UVS Steiermark 1996/11/13 30.2-11/96

Rechtssatz: Für einen von links herannahenden Lenker ist es nicht nach § 9 Abs 2 StVO erkennbar, daß ein Fußgänger einen Schutzweg benützen will, wenn der im Bereiche des Schutzweges befindliche Fußgänger diesem herannahenden Verkehr den Rücken zudreht(nach rechts blickt). Hier wäre die Benützung des Schutzweges nur dann erkennbar, wenn der Fußgänger zumindest in Richtung des sich von links nähernden Verkehrs blickt, um dann den Schutzweg zwecks Überqueren der Fahrbahn zu betreten. Sch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.11.1996

RS UVS Oberösterreich 1996/06/04 VwSen-103721/7/Br

Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. In gleicher W... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 04.06.1996

RS UVS Oberösterreich 1995/10/27 VwSen-103149/10/Br

Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, hat einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten (§ 9 Abs.2 StV... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 27.10.1995

RS UVS Vorarlberg 1995/09/28 1-0143/95

Rechtssatz: Der Verwaltungssenat vertritt die Auffassung, daß das Verhalten des Beschuldigten (Nichtanhalten vor einem Schutzweg, auf dem sich Kinder befanden) nicht eine Übertretung des §29a Abs1 StVO, sondern des §9 Abs2 StVO darstellt. Die letztgenannte Bestimmung ist hinsichtlich des Verhaltens von Fahrzeuglenkern im Bereich von Schutzwegen die speziellere. Der §29a Abs1 StVO (im III. Abschnitt der StVO über ,Bevorzugte Straßenbenützer") enthält zusätzlich zu den Fahrregeln des II. Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 28.09.1995

RS UVS Kärnten 1995/03/20 KUVS-1329/4/94

Rechtssatz: Entsprechend § 9 Abs 2 StVO darf sich der Lenker eines Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann und hat er, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. Diese Vorschrift verpflichtet den Fahrzeuglenker nicht, unter allen Umständen vor dem Schutzweg anzuhalten, wenn sich ein Fußgänger auf diesem befindet; Zweck der Vorschrift ist vielmehr, einem solchen Fußgänger das ungehinderte und ungefäh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.03.1995

RS UVS Kärnten 1994/11/21 KUVS-1041/5/94

Rechtssatz: Um dem Gesetzesauftrag nach § 9 Abs 2 StVO zu entsprechen, darf sich der Lenker eines Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, daß er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten. Diese Anhaltepflicht kommt insbesondere zum Tragen, wenn sich auf dem Schutzweg ein Fußgänger befindet. Dieser Fußgänger hat das Recht, ungehindert und ungefährdet die Fahrbahn zu überqueren. Behindert und ge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.11.1994

RS UVS Steiermark 1994/07/21 30.14-134/93

Rechtssatz: Ein Verzicht eines Fußgängers auf sein Vorrang nach § 9 Abs 2 StVO ist anzunehmen, wenn dieses klar und unmißverständlich, z. B. durch Handzeichen, erfolgt. In concreto wurde der Verzicht durch eine leichte
Kopf: - und Handbewegung zu einem Zeitpunkt angegeben, als es tatsächlich noch möglich war, im Falle des Nichtverzichtes auf den Vorrang das Fahrzeug vor dem Schutzweg anzuhalten (zur erforderlichen Freiwilligkeit des Verzichtes siehe auch VwGH 30.04.1964, 1048/63, ZVR 1965/25... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 21.07.1994

RS UVS Kärnten 1994/03/28 KUVS-1826/1/93

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten im erstinstanzlichen Straferkenntnis vorgehalten, ..."daß er einen Fußgänger nicht das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht, da er an den vor der Kreuzung befindlichen Schutzweg anhaltenden Fahrzeugen rechts vorbeigefahren sei ..." so entspricht dieser
Spruch: des Straferkenntnisses dem im § 44a Z 1 VStG aufgestellten Erfordernissen insoweit nicht, als die dem Beschuldigten zum Vorwurf gemachte Tat sowohl Tatbestandselemente der... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.03.1994

RS UVS Kärnten 1993/08/30 KUVS-1334/3/93

Rechtssatz: Eine Behinderung eines Fußgängers auf einem Schutzweg kann auch bei Schrittgeschwindigkeit eintreten. Der Umstand, daß ein Fußgänger auf dem Schutzweg stehen bleibt, um ein sich mit unverminderter Geschwindigkeit näherndes Kraftfahrzeug vorbeifahren zu lassen, enthebt den Lenker des Kraftfahrzeuges nicht der Verpflichtung, vor dem Schutzstreifen vorschriftsmäßig anzuhalten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.08.1993

TE UVS Wien 1992/11/26 03/12/2617/92

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, am 24.3.1992, um 17.20 Uhr, in Wien, S-Allee, Kreuzung E-straße, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W-22 Fußgängern und Radfahrern, die sich auf einem Schutzweg befanden, nicht das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht zu haben. Hiedurch habe der Berufungswerber die Bestimmung des §9 Abs2 StVO verletzt, weswegen gemäß §99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe von S 1.000,--... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 26.11.1992

RS UVS Wien 1992/11/26 03/12/2617/92

Rechtssatz: Behindert und gefährdet ein Fahrzeuglenker auf einer durch eine Verkehrslichtsignalanlage geregelten Kreuzung beim Einbiegen nach links die bei Grünlicht den Schutzweg benützenden Fußgänger, so ist dieses Verhalten der Bestimmung des §38 Abs4 2 Satz StVO zu unterstellen. Schlagworte Schutzweg, Fußgänger, Behinderung, Verkehrslichtsignalanlage, abbiegendes Kraftfahrzeug, Tatanlastung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 26.11.1992

RS UVS Oberösterreich 1991/12/11 VwSen-100200/8/Fra/Ka

Rechtssatz: §§ 9 Abs.2 und 17 Abs.3 StVO 1960 schließen einander aus, da sie demselben Verwaltungszweck dienen. Eine Deliktskonkurrenz (§ 22 VStG) kommt daher nicht in Betracht; es darf nur nach einer Verwaltungsvorschrift bestraft werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.12.1991

RS UVS Kärnten 1991/12/06 KUVS-257/4/91

Rechtssatz: § 9 Abs 2 StVO verfolgt den Zweck, Fußgängern das ungehinderte und ungefährdete Überqueren auf einem Schutzweg zu ermöglichen. Gerade bei der Annäherung an einen Schutzweg, also an einer Stelle, von der der Fahrzeuglenker annehmen muß, daß mit dem Betreten der Fahrbahn durch Fußgänger zu rechnen ist, ist er zu besonderer Aufmerksamkeit und zu einer angepaßten Geschwindigkeit (-sverminderung) verpflichtet. Zum besonderen Schutz von Fußgängern auf einem Schutzweg obliegt es dahe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.12.1991

TE UVS Wien 1991/08/22 03/14/594/91

Begründung: In dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, am 18.2.1991, um 8.11 Uhr, in Wien 18., Martinstraße 27, als Lenker des Personenenkraftwagens XY, einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befunden habe, nicht das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht zu haben. Gemäß § 9 Abs 2 1.Satz StVO 1960 hat der Lenker eines Fahrzeuges einem  Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet, das ungehinderte und ungefährdete Üb... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 22.08.1991

RS UVS Wien 1991/08/22 03/14/594/91

Rechtssatz: Befindet sich die Schutzinsel in der Fahrbahnmitte ist davon auszugehen, daß der Fußgänger zur Tatzeit auf der Schutzinsel gestanden ist und sich nicht auf dem Schutzweg befunden hat. Schlagworte Schutzinsel, Schutzweg mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.08.1991

TE UVS Wien 1991/05/22 03/16/41/91

Begründung: Für die vorstehende Entscheidung war folgendes maßgeblich: ad 1) Der Beschwerdeführer wendet ein, die Fußgänger seien neben dem Sicherheitswachebeamten auf dem Gehsteig gestanden. Dem steht die Anzeige des Meldungslegers gegenüber, die lautet: Als einige Kinder die Währinger Straße überqueren wollten und schon ungeduldig vom Gehsteig auf die Fahrbahn schritten, begab ich mich mit senkrecht nach oben ausgestrecktem Arm auf die Fahrbahn. In seiner zeugenschaftlichen Einvernahme v... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 22.05.1991

RS UVS Wien 1991/05/22 03/16/41/91

Rechtssatz: Gemäß § 37 Abs 1 StVO 1960 gilt es als Zeichen für "Halt", wenn ein auf der Fahrbahn stehender Verkehrsposten einen Arm senkrecht nach oben hält. Dieses Zeichen, welches rechtstechnisch eine Verordnung ist, erlangt für den Normunterworfenen nach dem klaren Gesetzeswortlaut erst Verbindlichkeit, wenn der Verkehrsposten auf der Fahrbahn steht. Schlagworte Schutzweg, Armzeichen, Sicherheitsgurt, Abmahnung, ungestümes Benehmen mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.05.1991

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