Behindert und gefährdet ein Fahrzeuglenker auf einer durch eine Verkehrslichtsignalanlage geregelten Kreuzung beim Einbiegen nach links die bei Grünlicht den Schutzweg benützenden Fußgänger, so ist dieses Verhalten der Bestimmung des §38 Abs4 2 Satz StVO zu unterstellen.