Begründung: Am 14. 10. 2005 ereignete sich in der Stadt Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrads und der Erstbeklagte als Lenker eines von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws beteiligt waren. Zum Unfall kam es, weil der Kläger in einem (großen ) Kreisverkehr bei der Autobahn-Auffahrt Salzburg-Mitte vom inneren (linken) auf den äußeren (rechten) Fahrstreifen wechselte, ohne sich vorher v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ursula S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Maria Paumgartner, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Ö***** GmbH, *****, und 2. U***** AG, *****, beide vertreten durch Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer und Dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. Juli 2007 ereignete sich in Hohenems im Kreuzungsbereich der Defreggerstraße mit der Spielerstraße ein Verkehrsunfall, an dem ein von der Klägerin gelenkter und gehaltener PKW sowie ein von Josef H***** gelenkter, von der Erstbeklagten gehaltener und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherter Polizei-PKW beteiligt waren. Am Klagsfahrzeug entstand ein Sachschaden von 4.600 EUR. Die Klägerin hatte außerdem einen „Vignetteschaden" von 31 EUR sowie Unkos... mehr lesen...
Norm: BodenmarkierungsV §16 Abs1BodenmarkierungsV §17 Abs1BodenmarkierungsV §17 Abs2StVO §2 Abs1 Z12StVO §2 Abs1 Z12a
Rechtssatz:
Ein aus einem Fußgängerübergang und einer Radfahrerüberfahrt „kombinierter Schutzweg", bei dem diese Verkehrsflächen in der Weise „übereinandergelegt" sind, dass zu beiden Seiten der Schutzwegmarkierung - versetzt zu den Balken des Zebrastreifens - die unterbrochenen quadratischen Felder der Radfahrerüberfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 6. 2006 ereignete sich gegen 10:45 Uhr auf der ampelgeregelten Kreuzung der Dr.-Waibel-Straße (L48) mit der Stadtstraße (L190) in Dornbirn ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des in der Schweiz zugelassenen und haftpflichtversicherten PKWs Ford Maverick, behördliches Kennzeichen *****, beteiligt waren. Der Kläger begehrte den Ersatz des ihm bei dem Unfall entstandenen Sach- und Personenschadens i... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z19StVO §2 Abs1 Z22 litc
Rechtssatz: Ein Micro-Scooter ist ein „vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmtes Kleinfahrzeug" im Sinne des § 2 Abs 1 Z 19 StVO. Daran knüpft sich die rechtliche Konsequenz, dass die Benützer von Micro-Scootern keine Fahrzeuglenker, sondern den Regeln für Fußgänger unterworfen sind. Ein Micro-Scooter ist ein „vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmtes Klein... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z19StVO §2 Abs1 Z22 litc
Rechtssatz: Für die Beurteilung eines Geräts als „Kinderroller" im Gegensatz zum „Erwachsenenroller" ist die in § 2 Abs 1 Z 19 StVO genannte Höchstgeschwindigkeitsgrenze von 5 km/h maßgeblich. Für die Beurteilung eines Geräts als „Kinderroller" im Gegensatz zum „Erwachsenenroller" ist die in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 19, StVO genannte Höchstgeschwindigkeitsgrenze von 5 km/h maßgeblich.... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z19StVO §2 Abs1 Z22 litc
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob ein Fortbewegungsgerät die Kriterien eines fahrzeugähnlichen Kinderspielzeugs (§ 2 Abs 1 Z 19 StVO) oder (eher) jene eines Fahrrads (§ 2 Abs 1 Z 22 litc StVO) erfüllt, sind bei fehlender gesetzlicher Regelung die äußere Gestaltung und die Größe des Geräts als maßgebliche Unterscheidungsmerkmale heranzuziehen. Bei Beurteilung der Frage, ob ein Fortbewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 26. 6. 2006 ereignete sich in Lustenau auf dem Gehsteig der Jahnstraße vor der zum Objekt Kaiser-Franz-Josef-Straße 4 gehörenden Hauseinfahrt ein Verkehrsunfall, an dem die damals 77-jährige Klägerin mit ihrem Fahrrad und die damals 11-jährige Beklagte mit ihrem Micro-Scooter beteiligt waren. Im Zuge des Unfallgeschehens kamen beide zu Sturz, wobei die Klägerin einen Bruch der Speiche des linken Arms erlitt. Die Beklagte hatte einen gültigen Radfahrausweis ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin fuhr am 2. 7. 2005 mit dem Fahrrad im Gemeindegebiet der Zweitbeklagten, und zwar zunächst auf einem als solchen mittels Verkehrszeichens gekennzeichneten und etwa 2,4 m breiten „Geh- und Radweg". Nach einem Kreisverkehr bog die Klägerin auf einen Weg neben der K*****straße ab, welcher baulich von der Fahrbahn getrennt und etwa 1,36 m breit ist. Im Übergangsbereich ist kein Verkehrszeichen „Geh- und Radweg Ende" angebracht. Die Klägerin meinte daher (fälsc... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z1StVO §2 Abs1 Z8StVO §2 Abs1 Z17
Rechtssatz: Auch die Einmündung eines Radwegs in eine Nebenfahrbahn ist eine Kreuzung. Entscheidungstexte 2 Ob 40/08h Entscheidungstext OGH 26.06.2008 2 Ob 40/08h 2 Ob 135/11h Entscheidungstext OGH 19.01.2012 2 Ob 135/11h Vgl; Beisatz: Auch ein Geh? und Radweg ist ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. Dezember 2005 gegen 8.45 Uhr ereignete sich in Innsbruck auf der Kreuzung zwischen der südlich zur Kranebitter Allee verlaufenden Nebenfahrbahn und einem auf der Höhe des Hauses Kranebitter Allee 13 in diese Nebenfahrbahn einmündenden Radweg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Fahrrads sowie die Erstbeklagte als Lenkerin eines von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z6StVO §2 Abs1 Z10StVO §2 Abs1 Z11StVO §76 Abs1 IStVO §76 Abs1 IIa
Rechtssatz:
Fußgängern ist die Benützung von Radwegen verboten.
Entscheidungstexte 2 Ob 146/07w Entscheidungstext OGH 14.02.2008 2 Ob 146/07w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123271 Do... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht ließ die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 3. 2005 ereignete sich gegen 18.45 Uhr auf der ampelgeregelten Kreuzung Kalvariengürtel/Wiener Straße/Bahnhofgürtel/Peter-Tunner-Gasse in Graz ein Verkehrsunfall, an dem Peter C***** als Lenker des von der klagenden Partei gehaltenen Pkws Audi A6-S8 mit dem behördlichen Kennzeichen ***** und der Erstbeklagte als Lenker des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws Opel Vectra mit dem behördlichen Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die k... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIcOÖ Neubauförderungs-VO 2003 §2 Abs1 Z3Oö WFG 1993 §6 Abs3 ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Ein am geförderten Bauprojekt tätiger Subunternehmer zählt nicht zu den durch die Förderauflagen und die (diesen entsprechend) vom Bauträger zu l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Bauträger G***** GmbH (im Folgenden: Bauträger GmbH) war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 792 GB *****, Bezirksgericht Steyr. Sie stellte beim beklagten Land den Antrag auf Förderung von 12 auf dieser Liegenschaft zu errichtenden Reihenhäusern. Die Förderung wurde mit Beschluss der Oö Landesregierung vom 11. 8. 2003 bewilligt und die Gewährung eines Förderungsdarlehens von EUR 1,161.000 zugesagt. Die beklagte Partei förderte das geplante Bauvorhaben... mehr lesen...
Norm: StVO allgStVO §2 Abs1 ZPO §502 Abs1 HIII10 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig v... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z11StVO §52 litb Z17
Rechtssatz:
Voraussetzung für die Qualifikation eines Weges als Gehweg nach § 2 Abs 1 Z 11 StVO ist seine Kennzeichnung durch das Gebotszeichen des § 52 lit b Z 17 StVO (vgl 7 Ob 555, 556/81 = ZVR 1982/146 = SZ 54/92). Voraussetzung für die Qualifikation eines Weges als Gehweg nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 11, StVO ist seine Kennzeichnung durch das Gebotszeichen des Paragraph 52, Litera... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer einer Liegenschaft im Ortsgebiet von Krems. Diese grenzt westlich an die gepflasterte Wachtbergstiege an, die sich im Alleineigentum der Stadt Krems befindet. Östlich der Wachtbergstiege liegen das Grundstück des Nebenintervenienten und zwei Grundstücke einer anderen Grundeigentümerin. Die Wachtbergstiege beginnt bei der Alauntalstraße (Ende des Gehsteiges) und führt etwa im rechten Winkel zur Fahrbahnlängsachse der Alauntalstraße in nördli... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z11bStVO §19 Abs6a BVIh
Rechtssatz: Beim Einfahren von einem sich nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortsetzenden Radweg in eine Kreuzung verlässt der Radfahrer die Radfahranlage und hat daher dem Fließverkehr Vorrang zu geben. Entscheidungstexte 2 Ob 151/07f Entscheidungstext OGH 09.08.2007 2 Ob 151/07f 2 Ob 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 5. 2005 ereignete sich in der Innenstadt von Wien auf der Kreuzung Albertinaplatz- Philharmonikerstraße-Operngasse-Hanuschgasse ein Verkehrsunfall zwischen der Klägerin als Radfahrerin und einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW. Die Klägerin fuhr auf dem in der Operngasse (gegen die Einbahn) geführten Radweg nordwärts, der Erstbeklagte (in ihrer Fahrtrichtung gesehen) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. 5. 2004 war der Kläger zur Durchführung von Lebendtiertransporten mit einem in seinem Eigentum stehenden und von ihm gehaltenen LKW der Marke MAN, vollbeladen mit lebenden Schweinen, auf der Bundesstraße B 19 von Tulln kommend in Richtung Gaisruck unterwegs. Auf Höhe des Streckenkilometers 31,30 kam dem Kläger eine Bodenmarkierungsmaschine entgegen, die eine Nachmarkierung der Leitlinie in der Mitte vornahm. Die Markierungsarbeiten führten der Dritt- un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIb ABGB §1295 Ia3bStVO §2 Abs1 Z10StVO §8 Abs4StVO §62 Abs4. StVO §76StVO §89a Abs2StVO §89a Abs2a lite ABGB § 1311 heute ABGB § 1311 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt eine Schlosserei und ist Halterin des PKWs mit dem Kennzeichen *. Am 5. 4. 2005 fuhr ein Mitarbeiter der beklagten Partei mit diesem PKW zum „Café C*" auf dem Pfarrplatz in Klagenfurt, um eine defekte Eingangstür zu reparieren. Da er keinen Parkplatz fand, parkte er den PKW vor dem „Schanigarten" des Cafés dergestalt, dass sich das linke Räderpaar auf der Fahrbahn und das rechte Räderpaar auf dem Gehsteig befand. Zwischen der rechten... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Nach der am 30. 5. 2006 von der Hauptversammlung der zweitbeklagten Partei beschlossenen und am 8. 6. 2006 zu FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Satzungsänderung wurde der Firmenwortlaut der zweitbeklagten Partei von „W***** AG" geändert in „W***** AG *****". Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. Nach der am 30. 5. 2006 von der Hauptversammlung der zweitbeklagten Partei beschlossenen und am 8. 6. 2006 zu FN ***... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 3. 2002 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem ein - ohne Außenspiegel - 2,5 m breiter Müllwagen der Klägerin sowie ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Pkw mit einem ca 2,2 m breiten Pferdeanhänger beteiligt waren. Die für die Fahrtrichtung der unfallbeteiligten Fahrzeuge vorgesehene Fahrbahn verjüngte sich gleichmäßig von etwa 6 m auf 5 m, was ein Nebeneinanderfahren der Fahrzeuge aufgrund deren Breite nicht mehr zugelassen hätte. Ab der beg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Brigitta B*****, vertreten durch Mag. Hermann Köck, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, gegen die beklagten Parteien 1. Samira C*****, und 2... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren gegen Oswald K***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB, AZ 7 U 293/04y, führte das Bezirksgericht Leopoldstadt am 19. August 2004 die Hauptverhandlung gemäß § 459 StPO in Abwesenheit des Beschuldigten durch, weil dieser trotz eigenhändig zugestellter Ladung (S 1 verso) nicht erschienen war. Dabei verlas die Richterin auch die Anzeige ON 2, die ua das sicherheitsbehördliche Protokoll über die Vernehmung des Zeugen C... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 4. 1998 ereignete sich auf einer Gemeindestraße ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker eines Motorrades der Marke Suzuki und der Erstbeklagte als Lenker eines von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten VW-Busses beteiligt waren. Die Asphaltfahrbahn war im Unfallbereich teilweise mit feinen Schotterresten bedeckt, 4 m breit und eben. Nördlich der Unfallstelle teilt sich die asphaltiert... mehr lesen...