Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z1 StVO 1960 §10 StVO 1960 § 2 heute StVO 1960 § 2 gültig ab 01.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024 StVO 1960 § 2 gültig von 01.10.2022 bis 30.06.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO 1960 § 2... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z27 StVO 1960 §2 Abs1 Z28 StVO 1960 § 2 heute StVO 1960 § 2 gültig ab 01.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024 StVO 1960 § 2 gültig von 01.10.2022 bis 30.06.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022 StVO ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z26StVO §2 Abs1 Z27StVO §30StVO §46 Abs3StVO §46 Abs4
Rechtssatz: Zu den Begriffen "Halten", "Anhalten" und "Vorbeifahren". Das Anhalten ist auch auf der Autobahn nicht verboten. Anhalten liegt auch dann vor, wenn der Fahrzeugführer nach dem Anhalten kurze Zeit den Kraftwagen verläßt, um den Schaden zu besichtigen und die Möglichkeit der Weiterfahrt zu prüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1 BdIA EO §7 Abs1 BdIIA EO §355 IStVO §2 Abs1 Z28 ZPO §226 Abs1 IIB13 EO § 7 heute EO § 7 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 7 gültig von 01.01.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29
Rechtssatz:
Überholen liegt auch dann vor, wenn das Fahrzeug, an dem sich das andere, raschere vorbeibewegt, nur im Schrittempo fährt.
Entscheidungstexte 2 Ob 398/61 Entscheidungstext OGH 13.10.1961 2 Ob 398/61 Veröff: ZVR 1962/42 S 40 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z28
Rechtssatz:
Unter Abstellen ist das länger dauernde Stehenlassen eines außer Betrieb befindlichen Fahrzeuges zu verstehen.
Entscheidungstexte 2 Ob 158/61 Entscheidungstext OGH 15.04.1961 2 Ob 158/61 Veröff: ZVR 1961/304 S 251 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29StVO §2 Abs1 Z30
Rechtssatz:
Überholen und Vorbeifahren sind nicht gleich zu beurteilen, weil das Vorbeifahren gemeiniglich nicht mit so großer Gefahr verbunden ist wie das Überholen.
Entscheidungstexte 2 Ob 31/61 Entscheidungstext OGH 16.02.1961 2 Ob 31/61 Veröff: ZVR 1961/155 S 131 European Ca... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 4. 1957 ist es, wie feststeht, auf der Bundesstraße zwischen Neunkirchen und Puchberg zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem der dem Erstbeklagten gehörige und vom Zweitbeklagten gelenkte Tankwagen mit Anhänger bei der Begegnung mit dem vom Drittbeklagten gelenkten und ihm gehörigen LKW mit Anhänger von der Fahrbahn auf das unbefestigte Bankett abgekommen und über die anschließende Böschung in einen Teich gestürzt ist. Mit der vorliegenden Klage hat ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z17StVO §13 Abs1 I
Rechtssatz:
Es ist bekannt, daß eine Einmündung, die so gestaltet ist, daß die einmündende Fahrbahn sich nach beiden Seiten bogenförmig erweitert, beim Linksabbiegen verkehrsüblicherweise gleich einer durch einen Fahrbahnteiler geteilten Einmündung benützt wird, das heißt derart, daß beim Linksabbiegen die rechte Seite des linken Armes der Einmündung befahren wird. Dies muß ein Kraftfahrer bei Ort... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29
Rechtssatz:
Überholen liegt auch dann vor, wenn der Überholte im Zeitpunkt des Vorbeifahrens bereits in eine Seitenstraße nach rechts eingebogen ist, aber noch mit einem Teil seines Fahrzeuges dieselbe Fahrbahn wie der Überholende benutzt.
Entscheidungstexte 2 Ob 694/59 Entscheidungstext OGH 12.02.1960 2 Ob 694/59 Veröff: ZVR 1960/192 S 134 ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z17
Rechtssatz:
Unter Straßeneinmündung ist das Zusammentreffen zweier Straßen zu verstehen, sodaß sie nur eine gemeinsame Fortsetzung haben.
Entscheidungstexte 2 Ob 413/58 Entscheidungstext OGH 31.10.1958 2 Ob 413/58 Veröff: ZVR 1959/135 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1958... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z1
Rechtssatz:
Ein Feldweg ist keine Straße im Sinne der StPolO.
Entscheidungstexte 6 Os 442/57 Entscheidungstext OGH 07.02.1958 6 Os 442/57 Veröff: ZVR 1958/103 S 128 2 Ob 194/07d Entscheidungstext OGH 18.10.2007 2 Ob 194/07d European Case L... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29
Rechtssatz:
Zum Begriff des Überholens.
Entscheidungstexte 5 Os 435/57 Entscheidungstext OGH 14.11.1957 5 Os 435/57 Veröff: RZ 1958,26 9 Os 286/58 Entscheidungstext OGH 06.04.1959 9 Os 286/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z29
Rechtssatz:
Jedes Von-hinten-Vorbeifahren an einem sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegenden Verkehrsteilnehmer stellt ein Überholen dar. Der Umstand, daß der Überholende, der mehrere knapp hintereinander fahrende Verkehrsteilnehmer überholt, nicht nach jedem einzelnen von diesen wieder nach rechts zurücklenken kann, sondern erst dann, wenn er an dem Vordermann aller in einem Zuge überholten ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z6
Rechtssatz: Bankett ist ein Fachausdruck des Straßenbaues für die neben der festen Straßendecke liegenden unbefestigten Streifen. Verkehrsrechtlich ist das Bankett eine der Befestigung nach nicht für schwere Kraftfahrzeuge brauchbare, für Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke im allgemeinen nicht, wohl aber für Fußgänger geeignete Erweiterung der durch die Fahrstraße gebildeten Bahn nach einer oder beiden Seiten, also ein d... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z11
Rechtssatz:
Ein dreißig Zentimeter breiter Sandstreifen zu beiden Seiten der Straße ist zu schmal, um als Gehweg im Sinne des § 1 Z 8 StPolG angesehen zu werden. Ein dreißig Zentimeter breiter Sandstreifen zu beiden Seiten der Straße ist zu schmal, um als Gehweg im Sinne des Paragraph eins, Ziffer 8, StPolG angesehen zu werden.
Entscheidungstexte 2 Ob 35... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z1
Rechtssatz:
Ein Abkürzungsweg durch die Felder ist keine Straße im Sinne der Straßenpolizeivorschriften. Dass ein Feldweg seit unvordenklichen Zeiten benützt wurde, macht ihn noch nicht zu einem öffentlichen Weg.
Entscheidungstexte 2 Ob 769/53 Entscheidungstext OGH 10.03.1954 2 Ob 769/53 2 Ob 194/07d ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z10
Rechtssatz:
Ein die gepflasterte Fahrbahn abschließender unregelmäßiger, dreißig bis fünfundvierzig Zentimeter breiter Sandstreifen ist kein Gehsteig.
Entscheidungstexte 2 Ob 200/53 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 2 Ob 200/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0073362... mehr lesen...