Begründung: Die Klägerin ist eine 100%ige Tochter der S***** Gesellschaft m.b.H. Sie hat ihren Jahresabschluss zuletzt am 30. 1. 2009 beim Firmenbuch eingereicht, ihre Muttergesellschaft reichte den Jahresabschluss am 11. 2. 2009, ihren Konzernabschluss am 30. 1. 2009 zum Firmenbuch ein. Die relevanten Daten der Klägerin zum 31. 12. 2007 lauten: Bilanzsumme: 52.277.176,63 EUR, Umsatzerlöse: 137.742.052,44 EUR, Beschäftigte: 90. Diese Werte haben sich bis jetzt nicht entscheidend ver... mehr lesen...
Norm: ElWOG 1998 §47 Abs3ElWOG 1998 §47 Abs4Oö ZuschlagsVO §1 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 47 Abs 3 und Abs 4 ElWOG 1998 und § 1 Abs 1 Oö ZuschlagsVO sind ausreichend determiniert im Sinn des Art 18 B-VG und daher verfassungsrechtlich unbedenklich. Entscheidungstexte 3 Ob 91/05m Entscheidungstext OGH 15.02.2006 3 Ob 91/05m ... mehr lesen...
Norm: ForstG 1975 §34 Abs10ForstG 1975 §59 Abs2Forstliche KennzeichnungsV §1StVO §1 Abs1
Rechtssatz: Eine Forststraße im Sinn des § 59 Abs 2 ForstG gilt auch dann, wenn sie gegen allgemeines Befahren nach § 1 Abs 8 der - aufgrund des § 34 Abs 10 ForstG vom BMLF erlassenen - Forstlichen KennzeichnungsV, BGBl 1976/179 idF BGBl 1989/226, gesperrt ist, als Straße mit öffentlichem Verkehr. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. 8. 1987 ereignete sich auf dem Salzburgring ein Unfall, an dem der Kläger mit seinem Motorrad *****und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Motorrad ***** beteiligt waren. Dabei wurden beide Fahrer verletzt und ihre Motorräder beschädigt. Der Kläger begehrte von den Beklagten den Ersatz des ihm bei diesem Unfall entstandenen Schadens in der Höhe von (zuletzt rechnerisch richtig) 700.799,18 S sA (Schmerzengeld von 45... mehr lesen...
Norm: StVO §1 Abs1StVO §1 Abs2
Rechtssatz: Ein Straßenerhalter einer Straße ohne öffentlichen Verkehr darf zum Zwecke der Regelung und Sicherung des Verkehrs für seine Straße auch die Anwendung der Bestimmung der StVO vorschreiben. Haben die Benützer einer Rennstrecke (hier Salzburgring) die auf der Rückseite der ihnen anlässlich der Bezahlung der Benützungsgebühr ausgehändigten "Mitgliedskarte" abgedruckten Bestimmungen der "Bahnordnung", wona... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile betreiben an verschiedenen Wiener Standorten den Einzelhandel mit Blumen; ein Blumengeschäft führt die Beklagte im Hause Wien 10., Laxenburgerstraße 102. An Sonn- und Feiertagen verkauft sie dort Blumen an einem im Hof dieses Hauses aufgestellten Stand. Am Geschäftslokal waren Schilder angebracht, die auf diesen Verkauf an Sonn- und Feiertagen hinwiesen. Mit der Behauptung, daß die Beklagte mit dem Offenhalten dieses Standes gegen das Arbeits... mehr lesen...
Norm: WrARG VO §1 Abs1
Rechtssatz: Der Straßenhandel wird dann im Sinne des Pkt II Z 7 lit b der Anlage in Verbindung mit einer festen Betriebsstätte ausgeübt, wenn für das Publikum der Zusammenhang zwischen beiden Verkaufsstätten offenkundig ist, der Verkaufsstand als Ersatz für das Geschäftslokal in der Zeit, in der dieses geschlossen sein muß erscheint. Eine "bauliche Verbindung" - daß also der Verkaufsstand an die Außenmauern der festen Bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8.7.1978 kam es auf dem Salzburgring in der Nocksteinkehre zu einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Motorrads mit dem Kennzeichen O-28.507 und der Erstbeklagte als Lenker des Motorrads mit dem Kennzeichen T 62.699 beteiligt waren. Der Zweitbeklagte war der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs. Beide Fahrzeuge kamen nach einer leichten Kollision zu Sturz. Der Kläger erlitt dabei ei... mehr lesen...
Norm: VOG §1 Abs1
Rechtssatz: Zweck der durch das VOG und die nachfolgenden Auslobungen des Bundesministers für soziale Verwaltung bzw Arbeit und Soziales bewirkten Selbstbindung des Bundes ist es, dem Opfer eines Verbrechens den Bund als weiteren Haftungspflichtigen zu verschaffen. Das Verbrechensopfer erhebt demnach seinem Inhalt nach einen verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch aus der Übernahme eines fremden Risikos. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27.4.1984 verstorbene Lutz Absolon war Eigentümer des Hauses Bad Aussee, Kurhausplatz 57. Dieses Objekt besteht aus einem Wohnhaus mit L-förmigem Grundriß, an welches nördlich ein kleiner Hofraum anschließt. Die östliche Giebelseite des Wohnhauses steht unmittelbar am Rand der hier vorbeiführenden Gemeindestraße. Der anschließende Gebäudetrakt ist ost-west-orientiert. Der Hofraum ist zur Gemeindestraße durch eine rund 2,5 m hohe Mauer abgeschlossen. Unmit... mehr lesen...
Norm: StVO §1 Abs1StVO §93
Rechtssatz: Daß man von der Straße durch ein Tor in den Hof eines Hauses gelangen kann, rechtfertigt noch nicht die Annahme, es handle sich bei diesem Hof um eine öffentliche Verkehrsfläche. Demnach sind die Bestimmungen des § 93 StVO nicht anwendbar. Entscheidungstexte 7 Ob 643/85 Entscheidungstext OGH 20.11.1985 7 Ob 643/85 Veröff: SZ 58/13 = ZVR... mehr lesen...
Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ 819 KG L, die aus den Grundstücken 669/5 Garten, 669/8 Privatweg (parifiziert Garten) und 670/3 Wald besteht. Der verstorbene Gatte der Klägerin, Wilhelm K, ist noch grundbücherlicher Eigentümer der zweiten Hälfte dieser Liegenschaft, doch ist die Klägerin Universalerbin nach ihrem verstorbenen Mann. Die Beklagten sind je Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 786 KG L mit dem Grundstück 669/3 Garten. Auf der Liegenschaft der Kläge... mehr lesen...
Norm: StVO §1 Abs1
Rechtssatz: Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei einer Straße um eine solche mit öffentlichem Verkehr handelt, wenn sie weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet ist, noch auf dieser auf die Beschränkung des öffentlichem Verkehrs hinweisende Tafeln aufgestellt sind. Aus dem allgemeinen Umstand, dass eine Straße nur von gewissen Gruppen von Verkehrsteilnehmern befahren werden darf (zum Beispiel nur ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a AStVO §1 Abs1StVO §98 Abs4
Rechtssatz: Sofern eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 Abs 1 StVO vorliegt, besitzt der Grundeigentümer und Straßenerhalter keinen privatrechtlich durchsetzbaren Anspruch, gegen Verstöße von Verkehrsteilnehmern gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuschreiten. Bei den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung handelt es sich um öffentlich - rechtliche Bestimmungen, deren E... mehr lesen...