Begründung: Die Klägerin ist eine 100%ige Tochter der S***** Gesellschaft m.b.H. Sie hat ihren Jahresabschluss zuletzt am 30. 1. 2009 beim Firmenbuch eingereicht, ihre Muttergesellschaft reichte den Jahresabschluss am 11. 2. 2009, ihren Konzernabschluss am 30. 1. 2009 zum Firmenbuch ein. Die relevanten Daten der Klägerin zum 31. 12. 2007 lauten: Bilanzsumme: 52.277.176,63 EUR, Umsatzerlöse: 137.742.052,44 EUR, Beschäftigte: 90. Diese Werte haben sich bis jetzt nicht entscheidend ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind zu je 135/4754-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 148 GB *****, zu der unter anderem die Grundstücke 206/11 sonstige (Weg), 207/19 Baufläche (Gebäude) und Baufläche (begrünt) gehören. Mit ihren gemäß § 5 Abs 3 und § 13 Abs 3 WEG verbundenen Anteilen ist Wohnungseigentum am Haus B3 (*****straße *****) verbunden. Die Kläger sind zu je 135/4754-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 148 GB *****, zu der unter anderem die Grundstücke 2... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Juliane L*****, vertreten durch Mag. Dieter Kocher, Rechtsanwalt in St. Michael im Lungau, und deren Nebeninterveni... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien vertreiben Produkte zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung. Beim Erzeugnis der Beklagten handelt es sich um eine als „*****" bezeichnete Zigarettenattrappe, die mit einem pharmakologisch wirkungslosen Granulat aus Menthol, Baldrian und verschiedenen Aromastoffen gefüllt ist. Eine arzneimittelrechtliche Zulassung liegt dafür nicht vor. Sowohl auf der Zigarettenattrappe als auch auf deren Verpackung befindet sich der Hinweis „Granulat entwickelt von der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 416 Grundbuch ***** I*****. Es handelt sich dabei um ihr Betriebsgelände (Seilbahnunternehmen). Zum Gutsbestand gehört unter anderem das Grundstück Nr 194 samt darauf errichtetem Betriebsgebäude. Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 27. 5. 1998 räumte die Klägerin der Gemeinde I***** für die Gemeindeöffentlichkeit bzw das öffentliche Gut das als Grunddienstbarkeit sicher zu stellende Recht des Gehens un... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****81 Grundbuch ***** mit dem 1.556 m2 großen Grundstück 40/4. Die Beklagten sind Eigentümer von Anteilen an der Nachbarliegenschaft EZ *****04, an der Wohnungseigentum begründet ist. Zum Gutsbestand der EZ *****04 gehört auch das Grundstück 44 mit dem darauf errichteten „K*****-Hochhaus". Das Grundstück 44 liegt teils südlich, teils östlich des winkelförmig angelegten Grundstücks 40/4. Unmittelbar südlich der Gr... mehr lesen...
Norm: ElWOG 1998 §47 Abs3ElWOG 1998 §47 Abs4Oö ZuschlagsVO §1 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 47 Abs 3 und Abs 4 ElWOG 1998 und § 1 Abs 1 Oö ZuschlagsVO sind ausreichend determiniert im Sinn des Art 18 B-VG und daher verfassungsrechtlich unbedenklich. Entscheidungstexte 3 Ob 91/05m Entscheidungstext OGH 15.02.2006 3 Ob 91/05m ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Streitpunkt des vorliegenden Verfahrens ist die von der beklagten Endverbraucherin bestrittene Berechtigung des klagenden oberösterreichischen Verteilernetzbetreibers zur Einhebung eines „Zuschlags" zum „Systemnutzungstarif" nach der inzwischen aufgehobenen Oö. ZuschlagsVO. Dass die klagende Partei in den hier zu beurteilenden Stromrechnungen die „Zuschläge" laut der Oö. ZuschlagsVO entsprechend den bezogenen Strommengen und Netzebenen fakturierte, ist nicht s... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erlitt am 21. 7. 2000 gegen Mitternacht bei einem Unfall auf dem Alm- und Güterweg zum „Tuxerjochhaus" einen Lendenwirbelbruch und ist seither querschnittgelähmt. Er war auf der Ladefläche eines von Hans-Peter W***** gehaltenen und gelenkten PKW mitgefahren, der bei dichtem Nebel vom Weg abkam und abstürzte. Der PKW hatte keine Nummerntafeln und war nicht haftpflichtversichert; dies war dem Kläger aber nicht bekannt. Dieser hatte auch keine Kenntnis davon, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. 3. 1999 ereignete sich in einem Schigebiet im Bereich der Kreuzung dreier Pisten (1, 4 und 8) ein Schiunfall, an dem der Kläger als Schifahrer und der Erstbeklagte als Lenker des von der Zweitbeklagten gehaltenen Schidoos beteiligt waren und bei dem der Kläger verletzt wurde. Zur Zeit des Unfalles waren sowohl der Kläger als auch der Erstbeklagte Dienstnehmer der Zweitbeklagten. Die Drittbeklagte ist Betriebshaftpflichtversicherer der Zweitbeklagten. Die... mehr lesen...
Begründung: Nach Art 8 Punkt 4. der zwischen den Streitteilen vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung (AKHB 1995) sind "Ersatzansprüche aus der Verwendung des Kfz bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung, bei der es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt, oder ihren Trainingsfahrten" vom Versicherungsschutz nicht umfasst; Art 9 Punkt 3.2. bestimmt als Obliegenheit nach § 6 Abs 3 VersVG, dass "bei Personenschäden die nächste Poli... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt auf dem "D***** Älpele" eine Landwirtschaft und eine Schutzhütte. Zu dieser führt ein Güterweg, der im Eigentum der Güterweggenossenschaft W*****-Älpele steht und von Betreibern der Land- und Forstwirtschaft benützt wird, weiters von Anrainern, Übernachtungsgästen der Schutzhütte, Schitourengehern und Rodlern. Am Beginn des Weges ist eine Fahrverbotstafel mit dem Zusatz angebracht, dass für die Benützung mit PKW ein Berechtigungsschein erforderlic... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 16. 11. 1999 bot die Klägerin, eine GmbH mit Sitz in Wien, der Beklagten, einer in Deutschland ansässigen GmbH, an, näher beschriebene Planungsleistungen zum Pauschalpreis von 28.000 DM netto zu erbringen. Im Schreiben fanden sich auch Angaben darüber, welche Vorleistungen vom Auftraggeber zu erbringen, welche Termine und Zahlungsmodalitäten einzuhalten und welche Versicherungen abzuschließen sind, jedoch kein ausdrücklicher Hinweis auf eine Gericht... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin berief sich zur Zuständigkeit des angerufenen Erstgerichtes auf eine mit der Klage vorgelegte von der Beklagten unterfertigte Auftragsbestätigung vom 7. 6. 1999. Dort wurde nach der Beschreibung des Vertragsgegenstandes und nach einem 3 cm vor dem Ende der ersten Seite in 5 mm hoher Schrift wiedergegebenen Text, der durch Querstriche darüber und darunter hervorgehoben wird, in der Seitenmitte: "Mens sana in corpore sano", darunter (also am Blattende in 2... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von den Beklagten für die Lieferungen von Basismaterial zur Herstellung von Leiterplatten für elektronische Schaltungen zuletzt (nach Klagsausdehnung) restliche Rechnungsbeträge von insgesamt S 526.045,42 (sA). Die Lieferungen seien im Rahmen einer seit Sommer 1998 bestehenden Geschäftsbeziehung mit der Erstbeklagten erfolgt, deren persönlich haftender Gesellschafter die zweitbeklagte Partei sei. Die Zuständigkeit des angerufenen Landesg... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 4. 1998 ereignete sich auf einem Kundenparkplatz in Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit einem Go-Kart sowie die Erstbeklagte mit einem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der im Privateigentum stehende Parkplatz ist sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt durch Schranken abgetrennt. Bei der Einfahrt sind eine Tafel mit der Aufschrift "Privatparkplatz - Nur für Kunden während der Einkaufszeit - Es g... mehr lesen...
Norm: ForstG 1975 §34 Abs10ForstG 1975 §59 Abs2Forstliche KennzeichnungsV §1StVO §1 Abs1
Rechtssatz: Eine Forststraße im Sinn des § 59 Abs 2 ForstG gilt auch dann, wenn sie gegen allgemeines Befahren nach § 1 Abs 8 der - aufgrund des § 34 Abs 10 ForstG vom BMLF erlassenen - Forstlichen KennzeichnungsV, BGBl 1976/179 idF BGBl 1989/226, gesperrt ist, als Straße mit öffentlichem Verkehr. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §1 Abs1StVO §1 Abs2
Rechtssatz: Ein Straßenerhalter einer Straße ohne öffentlichen Verkehr darf zum Zwecke der Regelung und Sicherung des Verkehrs für seine Straße auch die Anwendung der Bestimmung der StVO vorschreiben. Haben die Benützer einer Rennstrecke (hier Salzburgring) die auf der Rückseite der ihnen anlässlich der Bezahlung der Benützungsgebühr ausgehändigten "Mitgliedskarte" abgedruckten Bestimmungen der "Bahnordnung", wona... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. 8. 1987 ereignete sich auf dem Salzburgring ein Unfall, an dem der Kläger mit seinem Motorrad *****und der Erstbeklagte mit seinem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Motorrad ***** beteiligt waren. Dabei wurden beide Fahrer verletzt und ihre Motorräder beschädigt. Der Kläger begehrte von den Beklagten den Ersatz des ihm bei diesem Unfall entstandenen Schadens in der Höhe von (zuletzt rechnerisch richtig) 700.799,18 S sA (Schmerzengeld von 45... mehr lesen...
Norm: WrARG VO §1 Abs1
Rechtssatz: Der Straßenhandel wird dann im Sinne des Pkt II Z 7 lit b der Anlage in Verbindung mit einer festen Betriebsstätte ausgeübt, wenn für das Publikum der Zusammenhang zwischen beiden Verkaufsstätten offenkundig ist, der Verkaufsstand als Ersatz für das Geschäftslokal in der Zeit, in der dieses geschlossen sein muß erscheint. Eine "bauliche Verbindung" - daß also der Verkaufsstand an die Außenmauern der festen Bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Streitteile betreiben an verschiedenen Wiener Standorten den Einzelhandel mit Blumen; ein Blumengeschäft führt die Beklagte im Hause Wien 10., Laxenburgerstraße 102. An Sonn- und Feiertagen verkauft sie dort Blumen an einem im Hof dieses Hauses aufgestellten Stand. Am Geschäftslokal waren Schilder angebracht, die auf diesen Verkauf an Sonn- und Feiertagen hinwiesen. Mit der Behauptung, daß die Beklagte mit dem Offenhalten dieses Standes gegen das Arbeits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8.7.1978 kam es auf dem Salzburgring in der Nocksteinkehre zu einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Motorrads mit dem Kennzeichen O-28.507 und der Erstbeklagte als Lenker des Motorrads mit dem Kennzeichen T 62.699 beteiligt waren. Der Zweitbeklagte war der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs. Beide Fahrzeuge kamen nach einer leichten Kollision zu Sturz. Der Kläger erlitt dabei ei... mehr lesen...
Norm: VOG §1 Abs1
Rechtssatz: Zweck der durch das VOG und die nachfolgenden Auslobungen des Bundesministers für soziale Verwaltung bzw Arbeit und Soziales bewirkten Selbstbindung des Bundes ist es, dem Opfer eines Verbrechens den Bund als weiteren Haftungspflichtigen zu verschaffen. Das Verbrechensopfer erhebt demnach seinem Inhalt nach einen verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch aus der Übernahme eines fremden Risikos. ... mehr lesen...
Norm: StVO §1 Abs1StVO §93
Rechtssatz: Daß man von der Straße durch ein Tor in den Hof eines Hauses gelangen kann, rechtfertigt noch nicht die Annahme, es handle sich bei diesem Hof um eine öffentliche Verkehrsfläche. Demnach sind die Bestimmungen des § 93 StVO nicht anwendbar. Entscheidungstexte 7 Ob 643/85 Entscheidungstext OGH 20.11.1985 7 Ob 643/85 Veröff: SZ 58/13 = ZVR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27.4.1984 verstorbene Lutz Absolon war Eigentümer des Hauses Bad Aussee, Kurhausplatz 57. Dieses Objekt besteht aus einem Wohnhaus mit L-förmigem Grundriß, an welches nördlich ein kleiner Hofraum anschließt. Die östliche Giebelseite des Wohnhauses steht unmittelbar am Rand der hier vorbeiführenden Gemeindestraße. Der anschließende Gebäudetrakt ist ost-west-orientiert. Der Hofraum ist zur Gemeindestraße durch eine rund 2,5 m hohe Mauer abgeschlossen. Unmit... mehr lesen...
Norm: StVO §1 Abs1
Rechtssatz: Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei einer Straße um eine solche mit öffentlichem Verkehr handelt, wenn sie weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet ist, noch auf dieser auf die Beschränkung des öffentlichem Verkehrs hinweisende Tafeln aufgestellt sind. Aus dem allgemeinen Umstand, dass eine Straße nur von gewissen Gruppen von Verkehrsteilnehmern befahren werden darf (zum Beispiel nur ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1319a AStVO §1 Abs1StVO §98 Abs4
Rechtssatz: Sofern eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 Abs 1 StVO vorliegt, besitzt der Grundeigentümer und Straßenerhalter keinen privatrechtlich durchsetzbaren Anspruch, gegen Verstöße von Verkehrsteilnehmern gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuschreiten. Bei den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung handelt es sich um öffentlich - rechtliche Bestimmungen, deren E... mehr lesen...
Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ 819 KG L, die aus den Grundstücken 669/5 Garten, 669/8 Privatweg (parifiziert Garten) und 670/3 Wald besteht. Der verstorbene Gatte der Klägerin, Wilhelm K, ist noch grundbücherlicher Eigentümer der zweiten Hälfte dieser Liegenschaft, doch ist die Klägerin Universalerbin nach ihrem verstorbenen Mann. Die Beklagten sind je Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 786 KG L mit dem Grundstück 669/3 Garten. Auf der Liegenschaft der Kläge... mehr lesen...