Entscheidungen zu § 334 Abs. 8 BVergG 2006

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2017/10/23 Ra 2017/04/0005

I. 1        1. Mit Bescheid des Bundesvergabeamtes (im Folgenden: Behörde) vom 13. Mai 2011 wurde - soweit für das vorliegende Revisionsverfahren von Relevanz - der Antrag der M GmbH, gemäß § 312 Abs. 3 Z 3 des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG 2006) festzustellen, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens durch den Revisionswerber als öffentlicher Auftraggeber betreffend die Umsetzung des Systems der e-Medikation mit der P G ohne vorherige Bekanntmachung rechtswidrig war, zurückge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2017

RS Vwgh 2017/10/23 Ra 2017/04/0005

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/03 Sonstiges Strafrecht97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §334 Abs7BVergG 2006 §334 Abs8VbVG 2006 §5VwRallg
Rechtssatz: Nach § 334 Abs. 8 BVergG 2006 sind bei der Verhängung der Geldbuße die Schwere des Verstoßes, die Vorgangsweise des Auftraggebers sowie sinngemäß die Erschwerungs- und Milderungsgründe gemäß § 5 VbVG 2006 heranzuziehen und zu berücksichtigen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2017

TE Vwgh Erkenntnis 2015/9/9 Ro 2015/04/0013

I. 1. Zur Vorgeschichte des dem angefochtenen Erkenntnis zugrunde liegenden Vergabeverfahrens und zu den bisherigen in diesem Zusammenhang durchgeführten vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren wird auf die Darstellung im hg. Erkenntnis vom 29. April 2014, 2012/04/0073, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof einen Bescheid des Bundesvergabeamtes, mit dem näher bezeichnete Feststellungsanträge der mitbeteiligten Partei zurückgewiesen worden waren, wegen Rechts... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.2015

RS Vwgh 2015/9/9 Ro 2015/04/0013

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §334 Abs2BVergG 2006 §334 Abs7BVergG 2006 §334 Abs8 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2015/04/0014
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Geldbuße ist gemäß § 334 Abs. 8 BVergG 2006 unter anderem zu berücksichtigen, in welchem Ausmaß der Vertrag aufrechterhalten wird. Die Aufhebung des Spruchpunktes (be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.2015

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