Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 13.02.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit Erkenntnis des BVwG vom 16.03.2017, W134 2147309-2/31E, wurde der oben genannte Nachprüfung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 25. November 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch DORALT SEIST CSOKLICH Rechtsanwalts-Partnerschaft, Währinger Straße 2-4, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Akteneinsicht, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in den Losen 1, 3 und 5, und den Ersatz ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt hat mit am 05.09.2016 einen verbundenen Nachprüfungsantrag gegen die "Ausschreibung einschließlich der Berichtigung vom 31.08.2016" iZm der Vergabe lt Entscheidungskopf eingebracht und diesbezüglich bislang - teilweise aus advokatorischer Vorsicht - in Summe bislang über 20.000,00 Euro an Pauschalgebühren an das BVwG einbezahlt. 2. Dem zur Absicherung der Nichtigerklärungsbegehren gestellten eV - Antrag wu... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 17.10.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Ausschreibung sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeber. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 18.10.2016 den Nachprüfungsantrag sowie den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zurückgezogen. Das Verfahren ist somit beendet. Gemäß § 25... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 30. September 2016 beantragte die XXXX , vertreten durch CERHA HEMPEL SPIEGELFELD HLAWATI Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2,1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Entscheidung, mit welchem Unternehmer bzw mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweili... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Eine Bieterin im Vergabeverfahren gemäß Entscheidungskopf brachte am 23.05.2016 einen gemäß § 320 Abs 2 BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine jeweils für sie nachteilige Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung - jeweils vom 13.05.2016 - ein und begehrte zur Absicherung dieser Nachprüfungsbegehren die einstweilige Verfügung (= eV) auf Untersagung der Zuschlagserteilung. 1. Eine Bieterin im Vergabeverfahre... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Am 30. September 2014 beantragte die XXXX, vertreten durch Estermann Pock, Rechtsanwälte GmbH, Heinrichsgasse 4/1, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "Rahmenvereinbarung Sofortmaßnahmen Kleinbaumaßnahmen 2014-2015, Örtliche Bauaufsicht" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG), XXXX, vertreten durch die ASFINAG Baumanagement GmbH, XXXX, sowie die Erlassun... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Am 30. September 2014 beantragte die XXXX, vertreten durch Estermann Pock, Rechtsanwälte GmbH, Heinrichsgasse 4/1, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "Rahmenvereinbarung Sofortmaßnahmen Kleinbaumaßnahmen 2014-2015, Örtliche Bauaufsicht" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft (ASFINAG), XXXX, vertreten durch die ASFINAG Baumanagement GmbH, XXXX, sowie die Erlassun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 6. Juni 2014, beim Bundesverwaltungsgericht am 6. Juni 2014 eingelangt, beantragte die Bewerbergemeinschaft 1. AAAA, AAAA, 2. BBBB BBBB, vertreten durch Sundström | Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Pokornygasse 21, 1190 Wien, das Bundesverwaltungsgericht möge "1. Die Nicht- Zulassung zur 2. Stufe des Vergabeverfahrens vom 27.5.2014 (angefochtene Entscheidung) für nichtig erklären; weiters 2. Eine mündli... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien römisch eins. Vorbringen der Parteien Mit Schreiben vom 1.4.2014, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 7.4.2014, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 28.3.2014 betreffend Los 2 und Los 3 in eventu für den Fall der Zuschlagserteilung vor rechtskräftiger Beendigung des Nachprüfungsverfahren die Fortführung desselben als Feststellungsverfahren, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Von der IG Immobilien Management GmbH (im Folgenden: Auftraggeberin) wurde das antragsgegenständliche Vergabeverfahren als offenes Verfahren gemäß § 25 Abs. 2 BVergG im Oberschwellenbereich, gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 BVergG über Dienstleistungen durchgeführt. Von der XXXX, vertreten durch Sundström Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Pokornygasse 21, 1190 Wien (im Folgenden: Antragstellerin) wurde die Ausschreib... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 6. März 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Die Antragstellerin stellt daher die Anträge, das Bundesverwaltungsgericht möge nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Beiziehung eines bauwirtschaftlichen Sachverständigen für Kalkulation die gesamte Ausschreibung für nichtig erklären; in eventu nachfolgend aufgezählte Punkte der Ausschreibungsu... mehr lesen...