Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 15.04.2019 vor Amtsstundenende einen Nachprüfungsantrag gegen gegen eine Zuschlagsentscheidung vom 05.04.2019 in dem im
Spruch: konkretisierten Vergabeverfahren ein, welches im Februar 2019 durch Vergabebekanntmachung eingeleitet worden war. Zur Absicherung ihrer Nichtigerklärungsbegehren begehrte die ASt das im Entscheidungskopf wiedergegebenen Sicherungsmaßnahme mittels einstweiliger Verfügung ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.05.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher die Untersagung des Abschlusses der betreffenden Rahmenvereinbarung, in eventu die Untersagung der Zuschlagserteilung, begehrt wurde, verbunden mit einem Antrag auf Nich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte die in Spruchpunkt A) I. genannten Anträge ein und zog sie mit Eingabe vom 04.04.2018 zurück, ohne dass die AG insoweit zuvor die geschätzten Los - Auftragswerte bekannt gegeben hätte. 1. Die ASt brachte die in Spruchpunkt A) römisch eins. genannten Anträge ein und zog sie mit Eingabe vom 04.04.2018 zurück, ohne dass die AG insoweit zuvor die geschätzten Los - Auftragswerte bekannt gegeben hätte. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte die in Spruchpunkt A) I. genannten Anträge ein und zog sie mit Eingabe vom 04.04.2018 zurück, ohne dass die AG insoweit zuvor die geschätzten Los - Auftragswerte bekannt gegeben hätte. 1. Die ASt brachte die in Spruchpunkt A) römisch eins. genannten Anträge ein und zog sie mit Eingabe vom 04.04.2018 zurück, ohne dass die AG insoweit zuvor die geschätzten Los - Auftragswerte bekannt gegeben hätte. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte die in Spruchpunkt A) I. genannten Anträge ein und zog sie mit Eingabe vom 04.04.2018 zurück, ohne dass die AG insoweit zuvor die geschätzten Los - Auftragswerte bekannt gegeben hätte. 1. Die ASt brachte die in Spruchpunkt A) römisch eins. genannten Anträge ein und zog sie mit Eingabe vom 04.04.2018 zurück, ohne dass die AG insoweit zuvor die geschätzten Los - Auftragswerte bekannt gegeben hätte. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 28.02.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen die im Entscheidungskopf benannte Zuschlagsentscheidung ein und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). (Das Nachprüfungsvorbringen könnte dabei obiter mitunter teilweise an den Rechtsfragenkomplex erinnern, der zB auch in den Rdnri 49 bis 52 des Auslegungsurteils des EuGH vom 28.02.2018 zu Rs C-523/16 behandelt wur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 04.01.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Ausscheidensentscheidung in dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren ein. Inhaltlich handelt der gegenständliche Vergaberechtsstreit darum, inwieweit die unstrittige Insolvenz eines Subunternehmers zum Ausscheiden der ASt zu führen hat. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine einstweilige Verfügung (= eV) beantragt. D... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf Nachprüfung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf Nachprüfung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 14.12.2017 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Ausscheidensentscheidung in dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine einstweilige Verfügung. (= eV) beantragt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Über den Verfahrensgang hinaus ist vorerst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin brachte am 16.10.2017 einen Nachprüfungsantrag gegen die Widerrufsentscheidung in dem im
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren betreffend einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine erlassene einstweilige Verfügung (eV) beantragt. Der verfahrenseinleitende Schriftsatz der ASt enthält unstrittig alle gesetzlich geforderten Form- und Inhaltser... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.09.2017, am 08.09.2017 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw. einzelner Ausschreibungsbestimmungen. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sow... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.09.2017, am 08.09.2017 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw. einzelner Ausschreibungsbestimmungen. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sow... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.09.2017, am gleichen Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw. einzelner Ausschreibungsbestimmungen. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung s... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 08.09.2017, am gleichen Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw. einzelner Ausschreibungsbestimmungen. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung s... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.06.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 20.06.2017, der XXXX den Zuschlag erteilen zu wollen, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Bestellung eines Sachverständigen,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 09.06.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den hier entschiedenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV), der sich nach Sinn und Zweck des Schriftsatzes, OZ 1, eindeutig auf die Lose 2 bis 7 des Vergabeverfahrens bezieht - § 13 AVG. 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 09.06.2017 den im ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.05.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 09.05.2017, der XXXX den Zuschlag erteilen zu wollen, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Bestellung eines Sachverständigen,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin brachte am 30.03.2017 nach Amtsstundenende einen Nachprüfungsantrag gegen die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten einer Konkurrentin in dem im
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine erlassene einstweilige Verfügung (eV) beantragt. Der verfahrenseinleitende Schriftsatz der ASt enthält alle gesetzlich geforderten Form- und Inhaltserfordernisse ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.02.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, im verfahrensgegenständlichen Vergabeverfahren "Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG" die Teilangebote der Antragstellerin hinsichtlich der Lose 3... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin brachte am 10.02.2017 einen Nachprüfungsantrag gegen die Entscheidung der AG, mit ihrer Konkurrentin, einer Bietergemeinschaft bestehend aus der XXXX und der XXXX, die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung beim Los 1 der streitigen Vergabe abschließen zu wollen, ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde die hier erlassene einstweilige Verfügung (eV) beantragt. 1. Die Antragstellerin bracht... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.12.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die Rahmenvereinbarung mit XXXX ( in der Folge auch: XXXX) abschließen zu wollen, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Durchführung einer mündliche... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Von der AG wurde im September 2016 ein offenes Verfahren betreffend diverser IT-Wartungsdienstleistungen eingeleitet. Gemäß EU-weiter Bekanntmachung wurde das Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des BVergG als Dienstleistungsauftrag für den Oberschwellenbereich in einem offenen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die ASt hat sich am Vergabeverfahren beteiligt und binnen offener Frist ein Angebot gelegt. 2. Mit E-... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 29.06.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Entscheidung über die Auswahl eines Rahmenvereinbarungspartners, protokolliert beim BVwG zu W131 2129030-2, und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). 2. Am 29.07.2016 wurde, nachdem zuvor eine Ausscheidensentscheidung zu Lasten der ASt vom BVwG bestätigt worden war, das vom BVwG ursprünglich mit e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 05.09.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen die Ausschreibung inklusive einer Berichtigung vom 31.08.2016 aus dem oben bezeichneten Vergabeverfahren ein. Zur Absicherung (der fortgesetzten Zweckmäßigkeit) dieses Rechtsgestaltungsbegehrens wurde eine einstweilige Verfügung (= eV), wie dargestellt, beantragt. 2. Die AG wurde zur Stellungnahme zum Sicherungsbegehren bis 08.09.20116 aufgefordert und s... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.08.2016, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 05.08.2016. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht sowie d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin (ASt) brachte am 23.05.2016 einen Nachprüfungsantrag beim BVwG ein, mit welchem eindeutig gegen eine Ausscheidensentscheidung und gegen eine Zuschlagsentscheidung in dem im Entscheidungskopf konkretisierten Vergabeverfahren vorgegangen werden sollte. Mit diesen Anträgen waren ein bereits erledigter Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (Beschluss zu W131 2126606-1/3E) und ein Gebührenersa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 09.03.2016 nach Amtsstundenende einen Nachprüfungsantrag gegen eine Zuschlagssentscheidung und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (eV). 2. Am 14.04.2016 wurde das vom BVwG ursprünglich mit eV erlassene Zuschlagsverbot aufgehoben und teilte danach der ORF unstrittig die Zuschlagserteilung mit. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. IZm dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren langte am 09.03.2016 nach Amtsstundenende ein Nachprüfungsantrag betreffend die Zuschlagsentscheidung im Los 2 dieser Vergabe ein. Einem damit verbunden eingebrachten eV - Antrag auf Untersagung der Zuschlagserteilung wurde seitens des BVwG vorerst bis zum Ablauf des 15.04.2016 stattgegeben. 2. Der ORF schied die Antragstellerin mit ihrem Angebot am 05.04... mehr lesen...