Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 05.06.2015 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit dem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin auf Ausscheidung des Angebotes der Antragstellerin vom 26.05.2015. Mit Schriftsatz vom 22.06.2015 zog die Antragstellerin den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung noch vor Beschlussfassung d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 25.06.2015 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit Anträgen auf Nichtigerklärung, insbesondere über die Entscheidung der Auftraggeberin auf Ausscheidung des Angebotes der Antragstellerin vom 15.06.2015. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.07.2015, GZ W138 2109261-1/2E wurde die beantragte einstweilige Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Ebner Aichinger Guggenberger Rechtsanwälte GmbH, Sterneckstraße 35, 5020 Salzburg stellte mit Schriftsatz vom 15.07.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Im vorher genannten Schriftsatz wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Entscheidung über das Ausscheiden des Angebotes von der Bundesimmobiliengesellschaft ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 18.06.2015 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit dem Antrag auf Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung vom 11.06.2015, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der Pauschalgebühren. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.06.2015 GZ W138 2108837-1/2E wurde die beantragte einstweilige... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 18.06.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am 19.06.2015 eingelangt, stellte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH, das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung der Auftraggeberin vom 11.06.2015. Im vorgenannten Schriftsatz wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Republik Österreich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 13. Mai 2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Der vorgenannte Schriftsatz langte am 13.05.2015 außerhalb der Amtsstunden beim Bundesverwaltungsgericht ein und wurde aus diesem Grunde nach Wiederbeginn der Amtsstunden am 15.05.2015 protokolliert. Der Antrag ist somit jedenfalls fristgerecht eingebracht. Im Schriftsatz vo... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 13.02.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und beantragte darüber hinaus die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 06.02.2015. Der gegenständliche Bauauftrag sei von der ASFINAG im offenen Verfahren im Oberschwelleneberich gemäß § 25 Abs. 2 BVergG nach dem Bestbieterprinzip ausgeschrieben worden. Leistungsgegenstand sei die Errichtung einer Autobahnmeisterei bestehend aus Bürogebäude, Hall... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 11.02.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und beantragte darüber hinaus die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 02.02.2015. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Beim gegenständlichen Auftrag handle es sich um die Vergabe eines Bauauftrags im Oberschwellenbereich nach den Regelungen des BVergG für das ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26.01.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Aus all diesen Gründen werden daher gestellt die Anträge, 7.1.die Entscheidung der Auftraggeberin vom 15.01.2015, das Angebot der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden, für nichtig zu erklären; 7.2. eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; 7.3. Akt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 29.09.2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und beantragte darüber hinaus die Nichtigerklärung einer Vielzahl an Ausschreibungsbedingungen einschließlich der Bekanntmachung sowie in eventu die Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Beim gegenständlichen Auftrag handle es sic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 18.07.2014 beantragten die XXXX, vertreten durch Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH, Jasomirgottstraße 6/3, 1010 Wien insbesondere die Erlassung einer einstweiligen Verfügung in dem Vergabeverfahren "Architektur Eingangsbereich ACV + Überdachung des Bruno-Kreisky-Platzes und Vorplatzgestaltung" der Autraggeberin Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien, Aktiengesellschaft, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die ASt stellte mit Schriftsatz vom 29.07.2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus begehrte sie, die ihr mit Schreiben vom 23.07.2014 bekannt gegebene Ausscheidensentscheidung sowie die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der XXXXfür nichtig zu erklären. Begründend führte die ASt zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die Wirtschaftskammer Niederösterreich - Wirtschaftsförderungsinstitut Niederösterreich... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 5. Juni 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie neben Akteneinsicht, Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren und Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der XXXX. Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 5. Juni 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie neben Akteneinsicht, Ersatz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 24. Februar 2014 beantragte die XXXX, vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "IST Austria I21 LAB4+Office - Vorgehängte Fassaden Naturstein" der Auftraggeberin SCIENTIA Immorent GmbH, Windmühlgasse 22 - 24, 1060 Wien, vergebende Stelle HYPO NOE Real Consult GmbH, in Vertretung des und bevollmächtigt vom Amt d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 24. Februar 2014 beantragte die XXXX, vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "IST Austria I21 LAB4+Office - Vorgehängte Fassaden Naturstein" der Auftraggeberin SCIENTIA Immorent GmbH, Windmühlgasse 22 - 24, 1060 Wien, vergebende Stelle HYPO NOE Real Consult GmbH, in Vertretung des und bevollmächtigt vom Amt d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 6. März 2014 beantragte die XXXX, vertreten durch Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, Vienna Twin Tower - Turm B, 19. OG, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "BL 16/2013 2-Personenganzkörper-Kontaminationsmonitore für das zentrale Eingangsgebäude (ZEG)" der Auftraggeberin Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH, An der Bundesstraße 60, 2444 Seibe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 14. April 2014, beim Bundesverwaltungsgericht am 15. April 2014 eingelangt, beantragte die XXXX, vertreten durch Singer Fössl Rechtsanwälte OG, Prinz-Eugen-Straße 30, 1040 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "Generalplanerleistungen für das Projekt D-0470 Pistensystem 11/29" der Auftraggeberin Flughafen Wien Auftraggeber, Flughafen, 1300 Wien-Flughafen, vertret... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 14. April 2014, beim Bundesverwaltungsgericht am 15. April 2014 eingelangt, beantragte die XXXX, vertreten durch Singer Fössl Rechtsanwälte OG, Prinz-Eugen-Straße 30, 1040 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "Generalplanerleistungen für das Projekt D-0470 Pistensystem 11/29" der Auftraggeberin Flughafen Wien Auftraggeber, Flughafen, 1300 Wien-Flughafen, vertret... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26. Mai 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie neben Akteneinsicht und Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren Folgendes: Das Bundesverwaltungsgericht möge nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Ausschreibung zur Gänze für nichtig erklären - für den Fall der Nicht-Stattgebung dieses Antrags - die folgenden Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig erklär... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 12. Mai 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 2. Mai 2014, auf Gebührenersatz, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf Akteneinsicht. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die Pensionsversicherungsanstalt schreibe eine Rahm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die XXXX (im weiteren Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 27.03.2004 das Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 17.03.2014, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der Pauschalgebühren. Die römisch 40 (im weiteren Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 27.03.2004 das Begehren auf Erlassu... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 6. März 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Die Antragstellerin stellt daher die Anträge, das Bundesverwaltungsgericht möge nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Beiziehung eines bauwirtschaftlichen Sachverständigen für Kalkulation die gesamte Ausschreibung für nichtig erklären; in eventu nachfolgend aufgezählte Punkte der Ausschreibungsu... mehr lesen...