Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Nachprüfungsantrag der ASt gegen die Zuschlagsentscheidung, wie beim BVwG zur Verfahrenszahl W131 2151745-2 protokolliert, wurde vom BVwG abgewiesen, nachdem die ASt zuvor für das Nachprüfungs- und eV – Begehren betreffend das gegenständliche offene Vergabeverfahren über einen Bauauftrag im Unterschwellenbereich Pauschalgebühren in einer dem Gesetz entsprechenden Höhe von 4.617,00 Euro Euro entrichtet hatte. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeber schrieben im November 2015 die gegenständlichen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung nach § 25 Abs. 5 BVergG zum Abschluss von zwei nebeneinander bestehenden Rahmenvereinbarungen mit einem (einzigen) Unternehmer aus. Der geschätzte Auftragswert betrug EURO 10.868.000,00. 1. Die Auftraggeber schrieben im November 2015 die gegenständlichen Leistungen im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberin, die ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG, schrieb im Oktober 2016 die gegenständliche Leistung "Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG" in neun Losen in einem offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer (je Los) für eine fünfjährige L... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Mit Schriftsatz vom 9. März 2017, beim Bundesverwaltungsgericht am 10. März 2017 eingelangt, beantragte die XXXX , in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Festlegung vom 28.2.2017 (Seite 3 des Schreibens) "Das Ersuchen in der Verhandlung vom 16.2.2017 sowie mit Schreiben vom 24.2.2017 um Ermöglichung einer Teststellung wird als verspätet zurückgewiesen.", der Festlegung vom 28.2.2017 (Seite 2 des Schreib... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag, Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 20. März 2017 beantragte die AAAA, vertreten durch Nusterer & Mayer Rechtsanwälte OG, Riemerplatz 1, 3100 St. Pölten, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10. März 2017 wie im
Spruch: unter A.II. wiedergegeben, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wiedergegeben. Die Anträge betre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragsgegnerin führte ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich für die Beschaffung von Bauleistungen bei losweiser Vergabe durch. Die Antragstellerin legte fristgerecht ein Angebot betreffend eines der Lose, dessen geschätzter Auftragswert als solcher im Unterschwellenbereich für Bauleistungen lag. Die Antragsgegnerin entschied, den Zuschlag für dieses Los einer anderen Bieterin als der Antragstellerin zu erteil... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragsgegnerin führte ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich für die Beschaffung von Bauleistungen bei losweiser Vergabe durch. Die Antragstellerin legte fristgerecht ein Angebot betreffend eines der Lose, dessen geschätzter Auftragswert als solcher im Unterschwellenbereich für Bauleistungen lag. Die Antragsgegnerin entschied, den Zuschlag für dieses Los einer anderen Bieterin als der Antragstellerin zu erteil... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt hat nach Obsiegen im Provisorialverfahren nach dem Erkenntnis des BVwG in dieser Nachprüfungssache vom 23.03.2017 auch mit ihrem Nichtigerklärungsbegehren obsiegt und zuvor Pauschalgebühren in einer dem Gesetz entsprechenden Höhe von 3078,00 Euro für ein offenes Vergabeverfahren iZm einer Oberschwellenbereichsvergabe iZm künftigen Dienstleistungsaufträgen entrichtet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 13.02.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit Erkenntnis des BVwG vom 16.03.2017, W134 2147309-2/31E, wurde der oben genannte Nachprüfung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 13. Jänner 2017 beantragte die XXXX, vertreten durch die SCHRAMM ÖHLER Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 5. Jänner 2017, die Nichtigerklärung der Festlegung "Beim Zuschlagskriterium Präsentation werden 8 Personen bewertet (bis zu drei Bewertungspunkte pro Teammitglied, insgesamt maximal 24 Bewertungspunkte)." der Einladun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Burgtheater GmbH, die Volksoper Wien GmbH sowie die Wiener Staatsoper GmbH, vertreten durch die ART for ART Theaterservice GmbH (in der Folge: Auftraggeberinnen), schrieben die gegenständliche Leistung "ART for ART - Publikumsdienste in den österreichischen Bundestheatern" in Form eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip mit dem Ziel des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.12.2016, beim BVwG eingelangt am 06.12.2016, begehrte die Antragstellerin die Feststellung, dass die Erklärung des Widerrufs rechtswidrig war sowie die Unwirksamerklärung des Widerrufs, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit Erkenntnis des BVwG vom 24.01.2017, W134 2141459-1/15, wurde der oben gena... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 12. September 2016 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX , 2. XXXX , 3. XXXX und 4. XXXX , vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht im größtmöglichen Umfang, die Ausnahme näher bezeichneter Teile des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 19. Oktober 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch Denkmair Hutterer Hüttner Waldl Rechtsanwälte GmbH, Blumauerstraße 3-5, 4020 Linz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, in eventu die Feststellung, dass im Rahmen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 19. Oktober 2016 beantragte die Bewerbergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX, und 2. XXXX, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 31.10.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung des Ausscheidens des Angebotes der Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Bestellung eines Sachverständigen, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Begründend wurde von der Antragst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1 Am 14. Oktober 2016 beantragte XXXX, vertreten durch CERHA HEMPEL SPIEGELFELD HLAWATI Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer bzw mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) (im Folgenden: Antragsgegnerin) beabsichtigt, die Erweiterung und Funktionssanierung der Elektrotechnikanlagen einer bestimmten Schule in Auftrag zu geben. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zweck eröffnete die Antragsgegnerin das offene Verfahren mit Bestbieterprinzip und vorheriger österreich- und EU-weiter Bekanntmachung im Oberschwellenbereich, nach welchem ein Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 22.09.2015, beim BVwG eingelangt am 23.09.2015, stellte die Antragstellerin diverse Nachprüfungsanträge und die im
Spruch: genannten Anträge, sowie einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Antragstellerin sei ein in Österreich zugelassenes, privates Eisenbahnverkehrsunternehmen (idF: "EVU") mit Sitz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 22.09.2015, beim BVwG eingelangt am 23.09.2015, stellte die Antragstellerin diverse Nachprüfungsanträge und die im
Spruch: genannten Anträge, sowie einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Antragstellerin sei ein in Österreich zugelassenes, privates Eisenbahnverkehrsunternehmen (idF: "EVU") mit Sitz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 29.06.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Entscheidung über die Auswahl eines Rahmenvereinbarungspartners, protokolliert beim BVwG zu W131 2129030-2, und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). 2. Am 29.07.2016 wurde, nachdem zuvor eine Ausscheidensentscheidung zu Lasten der ASt vom BVwG bestätigt worden war, das vom BVwG ursprünglich mit e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt hat mit am 05.09.2016 einen verbundenen Nachprüfungsantrag gegen die "Ausschreibung einschließlich der Berichtigung vom 31.08.2016" iZm der Vergabe lt Entscheidungskopf eingebracht und diesbezüglich bislang - teilweise aus advokatorischer Vorsicht - in Summe bislang über 20.000,00 Euro an Pauschalgebühren an das BVwG einbezahlt. 2. Dem zur Absicherung der Nichtigerklärungsbegehren gestellten eV - Antrag wu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt hat mit am 17.10.2016 mit einem gemäß § 320 Abs 2 BVergG zulässig verbundenen Nachprüfungsantrag eine Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung aus der Vergabe laut Entscheidungskopf angefochten und damit einen eV - Antrag verbunden. 1. Die ASt hat mit am 17.10.2016 mit einem gemäß Paragraph 320, Absatz 2, BVergG zulässig verbundenen Nachprüfungsantrag eine Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung aus der Verg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 30. September 2016 beantragte die XXXX , vertreten durch CERHA HEMPEL SPIEGELFELD HLAWATI Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2,1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Entscheidung, mit welchem Unternehmer bzw mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweili... mehr lesen...
* Gebührensätze * § 1. Für Anträge gemäß den §§ 320 Abs. 1 und 331 Abs. 1 und 2 BVergG 2006 und für Anträge gemäß § 135 BVergGVS 2012 in Verbindung mit den §§ 320 Abs. 1 und 331 Abs. 1 und 2 BVergG 2006 hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeweils eine Pauschalgebühr zu entrichten: * Paragraph eins, Für Anträge gemäß den Paragraphen 320, Absatz eins und 331 Absatz eins und 2 BVergG 2006 und für Anträge gemäß Paragraph 135, BVergGVS 2012 in Verbindung mit den Para... mehr lesen...
* Gebührensätze * § 1. Für Anträge gemäß den §§ 320 Abs. 1 und 331 Abs. 1 und 2 BVergG 2006 und für Anträge gemäß § 135 BVergGVS 2012 in Verbindung mit den §§ 320 Abs. 1 und 331 Abs. 1 und 2 BVergG 2006 hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeweils eine Pauschalgebühr zu entrichten: * Paragraph eins, Für Anträge gemäß den Paragraphen 320, Absatz eins und 331 Absatz eins und 2 BVergG 2006 und für Anträge gemäß Paragraph 135, BVergGVS 2012 in Verbindung mit den Para... mehr lesen...